• Unternehmensberater
    Unternehmensberater - oft auch als Consultants, Wirtschaftsberater oder Managementberater bezeichnet - bieten anderen Unternehmen und Existenzgründern ihre Beratung als Dienstleistung an. Dabei stehen häufig betriebswirtschaftliche Fragestellungen und Managementthemen im Mittelpunkt der Beratung, manchmal aber auch fachspezifische Entscheidungen, beispielsweise bei speziellen IT-Leistungen oder Personalfragen. Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit als Unternehmensberater ist nicht an bestimmte Qualifikationen oder Genehmigungen geknüpft. Die Bezeichnung “Unternehmensberater” ist nicht geschützt. Der Unternehmensberater kann sowohl freiberuflich als auch gewerblich tätig sein:
    Beratende Volks- und Betriebswirte gelten nach Paragraph 18 EStG als freiberuflich Tätige. Wer als Unternehmensberater diese oder eine vergleichbare Qualifikation aufzuweisen hat und die Beratungsleistungen relativ breit ausübt – sprich beispielsweise die Gebiete der Betriebswirtschaft wie Marketing, Controlling, Rechnungswesen, etc. anbietet – kann als Freiberufler gelten.
    Fehlt die oben genannte Qualifikation oder erfolgt die Spezialisierung auf einen Teilbereich der Unternehmensberatung (zum Beispiel EDV-Beratung oder Personalberatung), so wird die Tätigkeit als gewerblich eingestuft.
    Um Gewissheit zu haben, ob die Tätigkeit als Unternehmensberater im konkreten Fall als freiberuflich oder gewerblich eingestuft wird, sollte man sich an das zuständige Finanzamt wenden.
    Weitere Informationen finden Sie hier im Artikel Beratungsförderung