• Wanderlager
    Wanderlager sind Verkaufsveranstaltungen im Reisegewerbe, bei denen von einer festen Verkaufsstelle aus vorübergehend Waren und Dienstleistungen vertrieben oder Bestellungen aufgenommen werden. Grundsätzlich fallen solche Veranstaltungen unter die Vorschriften für das Reisegewerbe (§§ 55 ff GewO).
    siehe: Reisegewerbe
  • Wertpapierdienstleistungen
    Wertpapierhandel ist somit die Anschaffung und Veräußerung von Effekten entweder für eigene Rechnung (Eigenhandel) oder fremde Rechnung (Kommissionsgeschäft). Maßgeblich regulativ eingreifende Gesetze sind insbesondere das Wertpapierhandelsgesetz (WphG), Börsengesetz, Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, Wertpapierprospektgesetz oder die Kapitaladäquanzverordnung. Sind Kreditinstitute involviert, gehört der Wertpapierhandel zu den Bankgeschäften (§ 1 Abs. 1 KWG). Dabei ist es gleichgültig, ob Kreditinstitute Wertpapiere im Namen und für Rechnung ihrer Kunden handeln oder im Eigenhandel tätig sind (§ 1 Abs. 1a KWG).
    zuständige Stelle: BaFin
    siehe auch: Vermittlung von Finanzanlagen
  • Wohnimmobilienverwalter
    Die Wohnimmobilienverwaltung, dazu gehören Wohnungseigentumsverwalter und Mietverwalter (für Dritte), ist erlaubnispflichtig. Für die Erlaubniserteilung nach § 34c GewO müssen diese persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Zudem müssen Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter regelmäßige Weiterbildungen nachweisen. Dies gilt auch für entsprechend tätige Angestellte.
    Vorgesehen sind 20 Stunden Fortbildung innerhalb von drei Jahren. Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Genauere Regelungen zu der Weiterbildungspflicht finden Sie in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
    Zuständige Stelle: Bezirksamt
    Weitere Informationen finden Sie im Artikel Neue Regeln für Makler und Wohnimmobilienverwalter.