• Nagelstudio
    Der Betrieb eines Nagelstudios ist auf die Pflege und Gestaltung von Fingernägeln gerichtet. Die Tätigkeit zählt nicht zum Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe. Die Tätigkeit ist erlaubnisfrei. Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes unterliegen Nagelstudios zur Einhaltung von Hygienebestimmungen der Überwachung des Gesundheitsamtes. Betreiber sind daher für die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorschriften verantwortlich. Es sollte daher in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt ein Rahmenhygieneplan entwickelt werden.
    Zuständige Stelle: Bezirksamt