• Kapitalanlagenvermittlung
    siehe Darlehensvermittlung
  • Kindertagesstätte
    Einrichtungen in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, brauchen für den Betrieb eine Erlaubnis gem. §45 SGB VIII.
    Zuständige Stelle: Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration
    Weitere Informationen zum Thema “Gründung einer Kindertagesstätte” finden Sie unter www.hamburg.de und im Artikel Gründung einer Kindertagesstätte .
  • Krankentransport
    Die selbständige Tätigkeit im Bereich des Krankentransports unterliegt der Genehmigungspflicht. Zum Erhalt der Genehmigung müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Angaben über die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung finden Sie in unserem Informationsblatt "Krankentransport – Voraussetzungen für eine selbständige Arbeit“.

    Zuständige Stelle

    Behörde für Inneres und Sport
    Feuerwehr Hamburg
    Einsatzabteilung – Träger Rettungsdienst
    Genehmigungsverfahren und Aufsicht Krankentransport
    Wendenstraße 251
    20537 Hamburg
    Telefon: 040 42851-4886
    E-Mail: F02321@feuerwehr.hamburg.de
    Weitere Informationen finden Sie unter www.bks-hamburg.com.