• Einzelhandel
    Der Einzelhandel ist weitgehend erlaubnisfrei. Nur für den Handel mit wenigen Waren ist noch eine Erlaubnis erforderlich, für die Sie neben Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit auch die erforderliche Sach- bzw. Fachkunde nachweisen müssen, so weiterhin für den Verkauf von loser Milch, den Handel mit Hackfleisch, Gifthandel, Waffenhandel sowie den Handel mit Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren. Die Erlaubnis gilt im gesamten Bundesgebiet und wird vom Bezirks- oder Ortsamt erteilt.
  • Export
    Bei der Ausfuhr von Waren in Drittländer sind Zollvorschriften zu beachten. In aller Regel muss die Ausfuhr schriftlich angemeldet werden. Darüber hinaus kann die Ausfuhr aufgrund europäischer oder deutscher Rechtsvorschriften verboten oder genehmigungspflichtig sein.
    Außerdem machen die unterschiedlichen Einfuhrvorschriften von mehr als 190 Ländern den Export zu einem nicht ganz leichten Geschäft. Unsere Handelskammer hat mit dem Fachwerk "K und M – Konsulats- und Mustervorschriften", das ständig aktualisiert wird, die Einfuhrvorschriften nahezu aller Länder dieser Welt in einem Nachschlagewerk zusammengefasst (Bezugsquelle: Mendel Verlag GmbH & Co. KG, Tel.: 02302 / 202930, Internet: www.mendel-verlag.de/kum/). Je nach Exportland sind unterschiedliche Begleitpapiere für die Einfuhr- und Zollabfertigung erforderlich.
    Für Waren, die nur vorübergehend ins Ausland verbracht werden (z. B. Berufsausrüstung, Warenmuster sowie Messe- und Ausstellungsgut), kann von uns das internationale Zollpassierscheinheft "Carnet ATA" ausgestellt werden lassen. Sie können sich damit die Anmeldung Ihrer Waren zur vorübergehenden Einfuhr im jeweiligen Verwendungsland nach dessen nationalen Zollvorschriften ersparen. Beim Carnet-Verfahren entfällt auch die sonst erforderliche Hinterlegung von Sicherheiten für die Eingangsabgaben. Diese Vereinfachung ist möglich, weil der Deutsche Industrie- und Handelskammertag, die Spitzenorganisation der deutschen Industrie- und Handelskammern, für die Bezahlung Ihrer Eingangsabgaben im Ausland bei nicht ordnungsgemäßer Erledigung der Carnets bürgt.
    Tipp: Unsere Handelskammer erhält täglich Anfragen, in denen entweder deutsche Hersteller Exporteure suchen, die ihre Waren exportieren können, oder Käufer aus dem Ausland um Auskünfte über geeignete Bezugsquellen bitten.