„Gelebte Unternehmer-Selbstverwaltung“

“Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!”

“Anfang 2024 haben Sie wieder die Chance, die Neubesetzung der Vollversammlung durch Ihre Stimme mitzubestimmen.Nehmen Sie die Chance wahr und verhelfen Sie Ihren Wunschkandidaten ins „Parlament der Wirtschaft“. Damit geben Sie Ihrer Branche eine gewichtige Stimme.
IHK-Wahl
IHK-Präsident Rainer Schwarz: "Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!" © Andreas Bender, www.andreas-bender.de
Verschenken Sie auch bitte Ihre Stimmen nicht, wenn Sie für mehrere Unternehmen wahlberechtigt sind. Ein Beispiel: Bei einer GmbH & Co. KG haben Sie zwei Stimmen. Wenn Sie nur eine Stimme abgeben, verschenken Sie die Hälfte der Ihnen zustehenden Stimmen und senken damit die Wahlbeteiligung.
Die Vollversammlung ist das oberste Organ unserer IHK und sorgt dafür, dass die Interessen der Unternehmen der Region von der Politik im IHK-Bezirk im Land und auch im Bund gehört werden – und damit auch Ihre Interessen. Zudem ist die IHK Gießen-Friedberg Mitglied des Hessischen Industrie- und Handelskammertages. Ihm gehören alle zehn hessischen IHKs an. Der HIHK vertritt die Gesamtinteressen der gewerblichen Wirtschaft in Hessen und informiert und berät die Landesregierung in ihren Gesetzesvorhaben.”
Rainer Schwarz
Präsident der IHK Gießen-Friedberg

Wahlausschuss berufen

„Die IHK-Vollversammlung ist das Gremium einer IHK schlechthin. Sie trifft wichtige Entscheidungen für die Wirtschaft in ihrer Region und vertritt diese gegenüber der Politik und Verwaltung“, erläutert Sven Sudler, stellvertretender Geschäftsbereichsleiter Recht und Steuern und bei der IHK Gießen-Friedberg mit für den korrekten Ablauf der Wahl (18. Januar bis 20. Februar 2024) zuständig. Ihm zur Seite steht ein fünfköpfiger Wahlausschuss, dem Inge von Alvensleben, Ulrich Habermehl, Norbert Jäger, Hans-Heinrich Bernhardt und Horst Schwarz angehören. Sie wurden von der derzeitigen Vollversammlung zu Mitgliedern des Wahlausschusses für die Vollversammlungswahl berufen.

Bildung von Wahlgruppen

Damit sich auch jedes Mitgliedsunternehmen – und sei es noch so klein – in der neu gewählten Vollversammlung am Ende interessensmäßig vertreten fühlt, wird es für die IHK-Wahl einer Wahlgruppe (insgesamt zehn Wahlgruppen) zugeteilt. Die Zuordnung erfolgt jeweils nach dem Wirtschaftszweig-Schwerpunkt des Unternehmens. Das heißt, wenn ein Unternehmen unterschiedlichen Tätigkeiten nachgeht, ist für die Zuordnung zu einer Wahlgruppe diejenige Tätigkeit ausschlaggebend, auf die das Unternehmen seinen Schwerpunkt gelegt hat.
Ziel dieser Zuordnung ist es, die ganze regionale Wirtschaft, also alle Branchen, in der Vollversammlung abzubilden. Zur Bereinigung vorliegender Daten wird die IHK Gießen-Friedberg rechtzeitig ihre her zugeordneten Schwerpunkte bitten. Die danach ausgewiesenen Schwerpunkte sind ausschlaggebend für die Zuordnung zu einer Wählerliste. Eine nachträgliche Korrektur ist dann nicht mehr möglich.
Die Wahlgruppen bei der IHK-Wahl 2024 sind:
  • Banken und Versicherungen
  • Einzelhandel (Landkreise Gießen, Wetterau, Vogelsberg)
  • Finanzdienstleister
  • Großhandel und Handelsvertreter
  • Grundstücks- und Wohnungswesen
  • Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Industrie (Landkreise Gießen, Wetterau, Vogelsberg)
  • Informationstechnologie
  • Sonstige Dienstleistungen (Landkreise Gießen, Wetterau, Vogelsberg)
  • Verkehrsgewerbe
Die Wahlunterlagen gehen allen Wahlberechtigten im Januar 2024 auf dem Postweg zu.
Stand: 11.03.2024