• Gastgewerbe
    Dienstleistungen Gewerbefreiheit
    Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Gastronomie
    Dienstleistungen Gewerbefreiheit
    Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Gaststättenunterrichtung
    Voraussetzung für die Erlangung einer Gaststättenerlaubnis ist die so genannte Gaststättenunterrichtung.

    Die IHK Region Stuttgart führt diese Unterrichtungen durch. Daneben informiert sie die Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes über aktuelle Trends und unterstützt sie in betriebswirtschaftlichen Fragen.
     Susanne Nießner
    Susanne Nießner
    • 0711 2005-1434
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    • Gaststättengewerbe
    • Was der Gastwirt wissen muss
  • Gaststättenwesen
    Dienstleistungen Gewerbefreiheit
    Hotel- und Gaststättengewerbe
  • Gastwirte-Unterrichtung
    Voraussetzung für die Erlangung einer Gaststättenerlaubnis ist die so genannte Gaststättenunterrichtung.

    Die IHK Region Stuttgart führt diese Unterrichtungen durch. Daneben informiert sie die Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes über aktuelle Trends und unterstützt sie in betriebswirtschaftlichen Fragen.
     Susanne Nießner
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    • Gaststättengewerbe
    • Was der Gastwirt wissen muss
  • Gebrauchsmusterschutz
    Gewerblicher Rechtsschutz Ausland
    Gewerblicher Rechtsschutz Inland
  • Gefahrgut-Kenn-Nummern
    Die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, per Binnenschiff oder auf See ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen (sie verpacken, verladen oder transportieren), müssen einen Gefahrgutbeauftragen bestellen. Auch die Transporteure von Gefahrgut, die Gefahrgutfahrer, unterliegen speziellen Vorschriften.

    Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer müssen an besonderen Schulungen und an einer IHK-Fachkundeprüfung teilnehmen. Die IHK Region Stuttgart erkennt Schulungsträger an und stellt die Bescheinigungen über eine erfolgreiche Teilnahme aus.

    Daneben informiert die IHK auch über aktuelles Gefahrguttransportrecht und weitere sicherheitsrelevante Themen wie Ladungssicherung, Arbeitssicherheit oder vorbeugenden Brandschutz.
    Erhan Kavuncu
    • 0711 2005-1316
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    • ADR-Schulungsbescheinigung
    • Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten
    • Fragenkatalog für die IHK-Prüfung der Gefahrgutbeauftragten zum 1. Januar 2025 aktualisiert
    • Gefahrgutregelungen beim Transport durch den Eurotunnel
    • Gefahrguttransport
    • Gefahrguttransport: Rechtliche Grundlagen
    • Merkblatt
    • Merkblatt
    • Muster der ADR-Schulungsescheinigungen
    • Termin-Ankündigung: Fachforum 26. Stuttgarter Gefahrguttag
  • Gefahrgutschulungen und Prüfungen Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte
    Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer müssen an besonderen Schulungen und an einer IHK-Prüfung teilnehmen. Die IHK Region Stuttgart erkennt Schulungsträger an und stellt die entsprechenden Bescheinigungen aus, die europaweit anerkannt werden.
    Erhan Kavuncu
    • 0711 2005-1316
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    • ADR-Schulungsbescheinigung
    • Ausbildung der Gefahrgutbeauftragten
    • Fragenkatalog für die IHK-Prüfung der Gefahrgutbeauftragten zum 1. Januar 2025 aktualisiert
    • Gefahrguttransport
    • Gefahrguttransport: Rechtliche Grundlagen
    • Merkblatt
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    • Muster der ADR-Schulungsescheinigungen
    • Termin-Ankündigung: Fachforum 26. Stuttgarter Gefahrguttag
  • Gefahrguttransport, Gefahrgutrecht
    Die Beförderung gefährlicher Güter auf Straße, Schiene, per Binnenschiff oder auf See ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Unternehmen, die regelmäßig mit gefährlichen Gütern umgehen (sie verpacken, verladen oder transportieren), müssen einen Gefahrgutbeauftragen bestellen. Auch die Transporteure von Gefahrgut, die Gefahrgutfahrer, unterliegen speziellen Vorschriften.

    Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer müssen an besonderen Schulungen und an einer IHK-Fachkundeprüfung teilnehmen. Die IHK Region Stuttgart erkennt Schulungsträger an und stellt die Bescheinigungen über eine erfolgreiche Teilnahme aus.

    Daneben informiert die IHK auch über aktuelles Gefahrguttransportrecht und weitere sicherheitsrelevante Themen wie Ladungssicherung, Arbeitssicherheit oder vorbeugenden Brandschutz.
    Erhan Kavuncu
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    • ADR-Schulungsbescheinigung
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    • Gefahrgutregelungen beim Transport durch den Eurotunnel
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    • Merkblatt
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    • Muster der ADR-Schulungsescheinigungen
    • Termin-Ankündigung: Fachforum 26. Stuttgarter Gefahrguttag
  • Gefahrstoffe
    Gefahrstoffe sind Stoffe, bei denen Herstellung, Umgang und Verwendung mit besonderen Gefahren verbunden sind. Für den Umgang mit Gefahrstoffen gibt es umfangreiche gesetzliche Bestimmungen. Für jeden Stoff müssen zum Beispiel Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vorliegen.

    Die IHK Region Stuttgart gibt allgemeine Auskünfte zu Gefahrstoffen und zum Gefahrstoffrecht.
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
    • 0711 2005-1355
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    • Chemikalien und REACH
    • Termin-Ankündigung: Fachforum 26. Stuttgarter Gefahrguttag
    • Übersicht über Betriebsbeauftragte
  • Gehaltsfragen
    Ein Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist mit den unterschiedlichsten Fragen des Arbeits- und Sozialrechts konfrontiert. Dabei geht es häufig um die Themen Einstellung, Kündigung, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elternzeit oder Fragen des Urlaubanspruchs. Themen wie Teilzeitarbeit, Mini-Jobs, Sozialabgaben bis hin zur Scheinselbstständigkeit werden berührt. Auch tauchen immer wieder Fragen des Sozialrechts auf.

    Die IHK Region Stuttgart hält zu allen Themen Informationen für den Arbeitgeber vor und informiert ihre Mitgliedsunternehmen zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Dabei kann und darf sie die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus.
    Weitere Informationen
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Arbeitsbescheinigung
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Vergütung von Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung
  • Geld- und Währungspolitik
    Inflation vernichtet Ersparnisse und belastet die Konjunktur.

    Die IHK Region Stuttgart ist eine kritische Begleiterin einer stabilitätsorientierten Geldpolitik.
     Oliver Kreh
    Oliver Kreh
    • 0711 2005-1221
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  • Gemeindefinanzen
    Städte und Gemeinden geben für vielerlei Dinge Geld aus. Ausgaben und Einnahmen zum Beispiel aus der Gewerbesteuer sind in den Haushaltsplänen verzeichnet.

    Der IHK Region Stuttgart analysiert die Haushaltspläne ausgewählter Städte und Gemeinden und ermittelt zahlreiche wichtige Haushaltsdaten und -kennzahlen (Gemeindehaushaltsanalyse). Sie macht die Kommunen auf Einsparpotenziale aufmerksam und wirkt auf eine sparsame Haushaltsführung hin.
    Sebastian Schieder
    Sebastian Schieder
    • 0711 2005-1266
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    Tilo Ambacher
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    • 07031 6201-8224
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    Christoph Nold
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    Sigrid Zimmerling
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  • Gemeindehaushalte
    Städte und Gemeinden geben für vielerlei Dinge Geld aus. Ausgaben und Einnahmen zum Beispiel aus der Gewerbesteuer sind in den Haushaltsplänen verzeichnet.

    Der IHK Region Stuttgart analysiert die Haushaltspläne ausgewählter Städte und Gemeinden und ermittelt zahlreiche wichtige Haushaltsdaten und -kennzahlen (Gemeindehaushaltsanalyse). Sie macht die Kommunen auf Einsparpotenziale aufmerksam und wirkt auf eine sparsame Haushaltsführung hin.
    Sebastian Schieder
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    Tilo Ambacher
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    Christoph Nold
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  • Gemeindehaushaltsanalysen
    Städte und Gemeinden geben für vielerlei Dinge Geld aus. Ausgaben und Einnahmen zum Beispiel aus der Gewerbesteuer sind in den Haushaltsplänen verzeichnet.

    Der IHK Region Stuttgart analysiert die Haushaltspläne ausgewählter Städte und Gemeinden und ermittelt zahlreiche wichtige Haushaltsdaten und -kennzahlen (Gemeindehaushaltsanalyse). Sie macht die Kommunen auf Einsparpotenziale aufmerksam und wirkt auf eine sparsame Haushaltsführung hin.
    Sebastian Schieder
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    Tilo Ambacher
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    Christoph Nold
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    Sigrid Zimmerling
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    • 07141 122-1000
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  • Gemeindesteuern
    Gewerbesteuer
    Grundsteuer
  • Gemeinwohl
    Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt den freiwillig geleisteten Beitrag für verantwortliches unternehmerisches Handeln in der Wirtschaft. Dieses Handeln muss auf Nachhaltigkeit und Verantwortlichkeit ausgerichtet sein und geht weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Unternehmen versuchen dabei, in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung Bedürfnisse des Marktes, der Umwelt, der Mitarbeiter und der Kapitalgeber gleichermaßen zu berücksichtigen.

    Die IHK informiert zu diesem Thema und zeigt den Unternehmen Handlungsfelder auf. Sie setzt sich dafür ein, das gesellschaftliches Engagement von Unternehmen freiwillig bleibt und nicht staatlich reguliert wird.

    Die IHK nimmt selbst soziale Verantwortung war und unterstützt in zahlreichen Prokjekten Jugendliche beim Übergang von der Schule in das Berufsleben. Hier können sich auch Unternehmen ehrenamtlich einbringen.
     Anke Seifert
    Anke Seifert
    • 0711 2005-1322
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    • Corporate Social Responsibility (CSR)
  • Georgien
    Sie suchen einen Handelspartner in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) oder möchten in Osteuropa oder in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) investieren?

    Die IHK Region Stuttgart bietet aktuelle Informationen über politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen in einzelnen Ländern an. Dazu steht ein umfangreiches, zum Teil datenbankgestütztes Länderarchiv mit volkswirtschaftlichen Daten, Branchen- und Marktinformationen zur Verfügung.

    Eine individuelle Beratung beispielsweise über den Markteintritt in bestimmte Länder erhalten Sie über die Länderreferenten der IHK.
    Barbara Effenberger
    • 0711 2005-1407
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    Weitere Informationen
    • Russland
  • Geräte- und Produktsicherheit
    Der Arbeitsschutz regelt die Anforderungen zur Ausgestaltung von Arbeitsstätten. Dies geht von der Überlassung von Arbeitsmitteln bis hin zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.

    Die IHK Region Stuttgart informiert die Unternehmen zu den Pflichten und Verantwortlichkeiten der Arbeitgeber.
    Erhan Kavuncu
    • 0711 2005-1316
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    Weitere Informationen
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Mutterschutz – Rechte und Pflichten des Arbeitgebers
    • Umwelt- und Arbeitsschutz
    • Übersicht über Betriebsbeauftragte
  • Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
    Ein Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, ist mit den unterschiedlichsten Fragen des Arbeits- und Sozialrechts konfrontiert. Dabei geht es häufig um die Themen Einstellung, Kündigung, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz, Elternzeit oder Fragen des Urlaubanspruchs. Themen wie Teilzeitarbeit, Mini-Jobs, Sozialabgaben bis hin zur Scheinselbstständigkeit werden berührt. Auch tauchen immer wieder Fragen des Sozialrechts auf.

    Die IHK Region Stuttgart hält zu allen Themen Informationen für den Arbeitgeber vor und informiert ihre Mitgliedsunternehmen zu Fragen des Arbeits- und Sozialrechts. Dabei kann und darf sie die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus.
    Weitere Informationen
    • Arbeits- und Sozialrecht
    • Arbeitsbescheinigung
    • Jugendarbeitsschutzgesetz
    • Vergütung von Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung
  • Gesamtwirtschaftliche Daten
    Die IHK Region Stuttgart verfügt über alle wesentlichen, die Wirtschaft betreffenden statistischen Daten. So hält die IHK beispielsweise Zahlenmaterial zu Wirtschaftszweigen und Branchen, zur Bevölkerung und zum Arbeitsmarkt, zur Kaufkraft, zu Lebenshaltungskosten oder Preisindizes vor. Die Daten sind der amtlichen Statistik, den Erhebungen anderer Behörden und Institutionen und eigenen Auswertungen entnommen.

    Diese volkswirtschaftlichen Wirtschafts- und Strukturdaten bilden zum einen eine Grundlage für die IHK-Arbeit, zum anderen können die Mitgliedsunternehmen diese Statistikinformationen abrufen. Wichtige statistische Daten werden regelmäßig in der IHK-Zeitschrift Magazin Wirtschaft und im Internet veröffentlicht.

    Daneben setzt sich die IHK dafür ein, dass der Aufwand der Unternehmen zur Führung der Statistiken gesenkt wird, dabei der Informationsbedarf der Wirtschaft aber trotzdem erfüllt werden kann.
     Oliver Kreh
    Oliver Kreh
    • 0711 2005-1221
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    Tilo Ambacher
    Tilo Ambacher
    • 07031 6201-8224
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    Doris Schmid
    Doris Schmid
    • 0711 39007-8322
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     Jasmin Eisele
    Jasmin Eisele
    • 07161 6715-8426
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     Reiner Boucsein
    Reiner Boucsein
    • 07141 122-1010
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  • Geschäftsführung der IHK
    Neben dem Hauptgeschäftsführer besteht die IHK-Geschäftsführung aus zwei Stellvertretenden Hauptgeschäftsführern und den (ltd.) Geschäftsführern der sechs Fachabteilungen und fünf Bezirkskammern.

    Die zwei Stellvertretenden Hauptgeschäftsführer sind zugleich (ltd.) Geschäftsführer einer Abteilung bzw. einer Bezirkskammer.

    Die Mitglieder der Geschäftsführung der IHK Region Stuttgart sind unter dem unten stehenden Link zum Organigramm der IHK. Bei Fragen zu den Aufgaben der Geschäftsführung wenden Sie sich bitte an den IHK-Ansprechpartner.
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    • Ihre IHK Region Stuttgart
  • Geschmacksmusterschutz
    Gewerblicher Rechtsschutz Ausland
    Gewerblicher Rechtsschutz Inland
  • Gesellschaftliche Verantwortung
    Corporate Social Responsibility (CSR) beschreibt den freiwillig geleisteten Beitrag für verantwortliches unternehmerisches Handeln in der Wirtschaft. Dieses Handeln muss auf Nachhaltigkeit und Verantwortlichkeit ausgerichtet sein und geht weit über den gesetzlichen Rahmen hinaus. Unternehmen versuchen dabei, in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung Bedürfnisse des Marktes, der Umwelt, der Mitarbeiter und der Kapitalgeber gleichermaßen zu berücksichtigen.

    Die IHK informiert zu diesem Thema und zeigt den Unternehmen Handlungsfelder auf. Sie setzt sich dafür ein, das gesellschaftliches Engagement von Unternehmen freiwillig bleibt und nicht staatlich reguliert wird.

    Die IHK nimmt selbst soziale Verantwortung war und unterstützt in zahlreichen Prokjekten Jugendliche beim Übergang von der Schule in das Berufsleben. Hier können sich auch Unternehmen ehrenamtlich einbringen.
     Anke Seifert
    Anke Seifert
    • 0711 2005-1322
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    Weitere Informationen
    • Corporate Social Responsibility (CSR)
  • Gesellschaftsrecht
    GbR, GmbH oder GmbH & Co. KG? Die Auswahl an Gesellschaftsformen ist groß. Sie möchten wissen, welches für Sie die richtige Rechtsform ist, oder wie man zum Beispiel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründet? Dabei treten auch Fragen der Haftung und der Kapitalausstattung auf. All dies regelt das Gesellschaftsrecht.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt Sie bei der Suche nach der optimalen Rechtsform, berät in Detailfragen und hilft bei Konflikten zwischen Gesellschaftern. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
    Robert Kiesel
    • 0711 2005-1465
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    Weitere Informationen
    • Gesellschaftsrecht
    • GmbH und UG – Informationen zur Gründung
    • Gründung einer GbR / eGbR
    • Infoletter Recht
    • Übersicht
  • Gesellschaftsrecht Ausland
    Viele Unternehmen sind grenzüberschreitend tätig oder beabsichtigen, im Ausland zu investieren und eine Firma zu gründen. Die IHK Region Stuttgart informiert über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Ausland und im Auslandsgeschäft.

    Unternehmen erhalten bei der IHK unter anderem Beratung und Informationen zum ausländischem Firmen- und Gesellschaftsrecht und zur Wahl der geeigneten Rechtsform, zum gewerblichen Rechtschutz im Ausland, zum Vertragsrecht in anderen Ländern und zum internationalen Vertragsrecht, zur Forderungsbeitreibung im Ausland, zum ausländischen Vertriebsrecht, zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in anderen Ländern, zu Auslandseinsätzen und Entsendungen ins Ausland sowie zum ausländischen Steuer- und Devisenrecht. Sie bietet dazu auch Fachveranstaltungen an.
    Weitere Informationen
    • Internationales Wirtschaftsrecht
    • Vergütung von Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung
  • Gesetze Ausland
    Viele Unternehmen sind grenzüberschreitend tätig oder beabsichtigen, im Ausland zu investieren und eine Firma zu gründen. Die IHK Region Stuttgart informiert über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Ausland und im Auslandsgeschäft.

    Unternehmen erhalten bei der IHK unter anderem Beratung und Informationen zum ausländischem Firmen- und Gesellschaftsrecht und zur Wahl der geeigneten Rechtsform, zum gewerblichen Rechtschutz im Ausland, zum Vertragsrecht in anderen Ländern und zum internationalen Vertragsrecht, zur Forderungsbeitreibung im Ausland, zum ausländischen Vertriebsrecht, zum Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in anderen Ländern, zu Auslandseinsätzen und Entsendungen ins Ausland sowie zum ausländischen Steuer- und Devisenrecht. Sie bietet dazu auch Fachveranstaltungen an.
    Weitere Informationen
    • Internationales Wirtschaftsrecht
    • Vergütung von Reisezeiten bei einer Auslandsentsendung
  • Gesetzesentwürfe (Stellungnahmen)
    Berufsbildungspolitik
    Energiepolitik
    Finanzpolitik
    Geld- und Währungspolitik
    Mittelstandspolitik
    Rechtspolitik
    Steuerpolitik
    Technologiepolitik
    Umweltpolitik
    Verkehrspolitik
  • Gesundheitswirtschaft
    Dienstleistungen rund um die Gesundheit werden in großen Teilen von öffentlichen, freiberuflichen oder gemeinnützigen Anbietern erbracht. Zunehmend finden sich neben staatlichen Krankenhäusern, Arztpraxen sowie Pflegeeinrichtungen der Wohlfahrtsverbände auch privatwirtschaftliche Dienstleister.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt die Vernetzung dieser Anbieter bei der Bildung eines zweiten Gesundheitsmarktes.
     Jürgen Leinwand
    Jürgen Leinwand
    • 0711 2005-1270
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    Weitere Informationen
    • Gesundheitswirtschaft
  • Gewerbeabfall
    Unternehmen haben bei der Beseitigung ihrer Gewerbeabfälle vieles zu berücksichtigen. Wie kann Abfall vermieden, verwertet oder beseitigt werden? Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen beachtet werden? Welche Besonderheiten gibt es zum Beispiel bei der Entsorgung von Elektronikschrott?

    Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) sind Unternehmen verpflichtet, Abfälle schon bei der Produktions- und Produktentwicklung zu vermeiden, Wertstoffe und Abfälle der Produktion wiederzuverwerten. Für alle Abfalltransporte sind besondere Vorschriften zu beachten.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt die Unternehmen bei rechtlichen und technischen Fragen zu Abfallthemen wie bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung.
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
    • 0711 2005-1355
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    Marion Oker
    Marion Oker
    • 07031 6201-8220
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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    Sigrid Zimmerling
    Sigrid Zimmerling
    • 07141 122-1000
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     Ortwin Zemmler
    Ortwin Zemmler
    • 07151 95969-8730
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    Weitere Informationen
    • Beförderung von Abfall
    • Abfall- und Kreislaufwirtschaft
  • Gewerbeanmeldung
    Der Schritt in die Selbstständigkeit will gut überlegt sein: Eine sorgfältige Planung und gewissenhafte Vorbereitung der Unternehmensgründung sind unerlässlich, um gleich von Anfang an die richtigen Entscheidungen zu treffen.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt Sie dabei unter anderem durch Informations- und Beratungsangebote, Workshops und Seminare. Erstauskünfte erhalten Sie beim Service Center Existenzgründung unter Telefon 0711 2005-1677.

    Themen sind unter anderem:
    - Persönliche Eignungsvoraussetzungen
    - Geschäftsplan, Liquiditäts- und Rentabilitätsplanung
    - Gewerbeanmeldung und erforderliche Genehmigungen
    - Betriebliche und persönliche Risikovorsorge
    - Markt- und Standortfragen
    - Rechtsform und Firmen-/Unternehmensname
    - Finanzierung, Kapitalbeschaffung, Rating
    - Steuerrecht, Sozialabgaben, Buchführungspflichten
    - Unternehmensnachfolge, -übergabe, Wertermittlung

    Für alle, die eine Dienstleistungstätigkeit aufnehmen wollen, steht die IHK zudem als Einheitlicher Ansprechpartner im Sinne der EU-Dienstleistungsrichtlinie zur Verfügung und unterstützt bei den notwendigen Verwaltungsverfahren und Formalitäten.
    Gründungsberatung Stuttgart
    • 0711 2005-1676
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    Alexander Pintaudi
    Alexander Pintaudi
    • 0711 39007-8329
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    Weitere Informationen
    • Herausforderung Unternehmensnachfolge
    • Für Gründer
    • Gründungsfrühstück
    • Der Nachfolgemoderator für die IHK Region Stuttgart
    • Informationen zur Existenzgründung
    • Stuttgarter Nachfolgetag
    • Unternehmensverkauf
    • Webinar: Die Nachfolgebörse nexxt-change
    • Webinar: Nachfolge ist weiblich - Chancen für Frauen
  • Gewerbeansiedlung
    Bei der Ansiedlung eines Unternehmens ist eine Fülle gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Sie reichen vom Bauplanungsrecht über Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter bis hin zu Umweltschutzbestimmungen.

    Die IHK Region Stuttgart steht hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Bereits im Vorfeld ist sie durch ihre Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden. Sie achtet darauf, dass ausreichend Gewerbeflächen ausgewiesen werden, diese gut erschlossen und verkehrlich angebunden und die planungsrechtlichen Auflagen angemessen sind.

    Umfangreiche Informationen für die Gewerbeansiedlung enthält das Standortinformationssystem der baden-württembergischen IHKs. Sie finden es in der Rubrik IHK-Datenbanken.
    Holger Triebsch
    Holger Triebsch
    • 0711 2005-1328
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    Marion Oker
    Marion Oker
    • 07031 6201-8220
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    Christoph Nold
    Christoph Nold
    • 0711 39007-8320
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     Gernot Imgart
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    • 07161 6715-8411
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    Sigrid Zimmerling
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    • 07141 122-1000
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    Weitere Informationen
    • Gewerbeflächen
    • Vorhaltestandort für Gewerbeansiedlung
  • Gewerbeflächen
    Bei der Ansiedlung eines Unternehmens ist eine Fülle gesetzlicher Bestimmungen zu beachten. Sie reichen vom Bauplanungsrecht über Auflagen der Gewerbeaufsichtsämter bis hin zu Umweltschutzbestimmungen.

    Die IHK Region Stuttgart steht hier als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Bereits im Vorfeld ist sie durch ihre Stellungnahmen zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen in die Bauleitplanung und Raumordnung eingebunden. Sie achtet darauf, dass ausreichend Gewerbeflächen ausgewiesen werden, diese gut erschlossen und verkehrlich angebunden und die planungsrechtlichen Auflagen angemessen sind.

    Umfangreiche Informationen für die Gewerbeansiedlung enthält das Standortinformationssystem der baden-württembergischen IHKs. Sie finden es in der Rubrik IHK-Datenbanken.
    Holger Triebsch
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    • 0711 2005-1328
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    Marion Oker
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    • 07031 6201-8220
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    Christoph Nold
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    • 0711 39007-8320
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    • 07161 6715-8411
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    Sigrid Zimmerling
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    Weitere Informationen
    • Gewerbeflächen
    • Vorhaltestandort für Gewerbeansiedlung
  • Gewerbefreiheit
    Dienstleistungen Gewerbefreiheit
    Gewerberecht
  • Gewerbeimmobilien
    Sie suchen detaillierte Angaben über Gewerbeflächen
    in ganz Baden-Württemberg? Sie benötigen exakte Informationen über die Beschaffenheit und Größe von
    Gewerbeimmobilien?

    Im Standortinformationssystem SIS der baden-württembergischen IHKs finden Sie Informationen für Ihre Standortentscheidung. Die Anfrageergebnisse erhalten Sie als Kurzportrait oder in ausführlicher Ansicht. SIS steht im Internet-Angebot der IHK Region Stuttgart unter Datenbanken zur Verfügung.
    Weitere Informationen
    • IHK-Datenbanken
  • Gewerbemieten
    Ist die Gewerbemiete, die Sie zahlen, angemessen? Vermieten Sie Ihr Gewerbeobjekt zu einem zu hohen oder zu niedrigen Preis?

    Bei der IHK Region Stuttgart können Sie Informationen zu üblichen Gewerbemieten bekommen. Die IHK gibt Ihnen auch Auskunft zu verschiedenen Preisindizes, wenn Sie Ihre Gewerbemiete an die Steigerung der Lebenshaltungskosten gekoppelt haben.

    Zur Verbesserung der Markttransparenz führt die IHK Region Stuttgart regelmäßig bei ihren Mitgliedsunternehmen Umfragen zu Gewerbemieten (beispielsweise Laden-, Büromieten oder Mieten für Produktions- und Lagerflächen) durch und erstellt Mietpreisübersichten.
    Holger Triebsch
    Holger Triebsch
    • 0711 2005-1328
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    Tilo Ambacher
    Tilo Ambacher
    • 07031 6201-8224
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     Martin Eisenmann
    Martin Eisenmann
    • 07031 6201-8249
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    Michael Kuschmann
    • 0711 39007-8323
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     Jasmin Eisele
    Jasmin Eisele
    • 07161 6715-8426
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     Reiner Boucsein
    Reiner Boucsein
    • 07141 122-1010
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    Weitere Informationen
    • IHK-Mietpreisumfragen Gewerbeflächen
  • Gewerbemüll
    Unternehmen haben bei der Beseitigung ihrer Gewerbeabfälle vieles zu berücksichtigen. Wie kann Abfall vermieden, verwertet oder beseitigt werden? Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen beachtet werden? Welche Besonderheiten gibt es zum Beispiel bei der Entsorgung von Elektronikschrott?

    Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG) sind Unternehmen verpflichtet, Abfälle schon bei der Produktions- und Produktentwicklung zu vermeiden, Wertstoffe und Abfälle der Produktion wiederzuverwerten. Für alle Abfalltransporte sind besondere Vorschriften zu beachten.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt die Unternehmen bei rechtlichen und technischen Fragen zu Abfallthemen wie bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung.
     Eckhard Zimmermann
    Eckhard Zimmermann
    • 0711 2005-1355
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    Marion Oker
    Marion Oker
    • 07031 6201-8220
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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    Sigrid Zimmerling
    Sigrid Zimmerling
    • 07141 122-1000
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     Ortwin Zemmler
    Ortwin Zemmler
    • 07151 95969-8730
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    Weitere Informationen
    • Beförderung von Abfall
    • Abfall- und Kreislaufwirtschaft
  • Gewerberecht
    Wenn Sie unternehmerisch tätig werden wollen, ist zunächst notwendig abzugrenzen, ob es sich dabei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt oder um einen freien Beruf. Ein Gewerbe ist anzuzeigen, gegebenenfalls muss eine Erlaubnis eingeholt werden.

    Die IHK Region Stuttgart informiert zu Fragen des Gewerberechts. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
    Weitere Informationen
    • Gewerbeerlaubnis
  • Gewerbesteuer
    Städte und Gemeinden setzen jährlich die Hebesätze für die Gewerbesteuer fest. Die Höhe der Gewerbesteuer kann ein Faktor bei Standortentscheidungen von Unternehmen sein.

    Die IHK Region Stuttgart informiert über die Höhe der Hebesätze in der Region. Darüber hinaus nimmt sie Einfluss auf die kommunalen Steuern wie die Gewerbesteuer, zum Beispiel durch direkte Kontaktaufnahme mit den Kommunen.
    Sebastian Schieder
    Sebastian Schieder
    • 0711 2005-1266
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    Tilo Ambacher
    Tilo Ambacher
    • 07031 6201-8224
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    Christoph Nold
    Christoph Nold
    • 0711 39007-8320
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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    Sigrid Zimmerling
    Sigrid Zimmerling
    • 07141 122-1000
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    Weitere Informationen
    • Grund- und Gewerbesteuer
    • Veranstaltungsreihe: Start-Up Basics
  • Gewerbeuntersagungsverfahren
    In Deutschland besteht Gewerbefreiheit. Sie ist jedoch nicht grenzenlos. Schwarzen Schafen kann die weitere Gewerbeausübung untersagt werden. Voraussetzung ist, dass die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten erforderlich ist.

    Die für die Gewerbeuntersagung zuständige Ordnungsbehörde bittet die IHK Region Stuttgart um eine gutachtliche Stellungnahme zu den erhobenen Vorwürfen. Die IHK hört die Betroffenen hierzu und nimmt dann Stellung.
     Frank Ehmann
    Frank Ehmann
    • 07031 6201-8240
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    Michael Kuschmann
    • 0711 39007-8323
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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    Albrecht Lindenberger
    • 07141 122-1009
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    Weitere Informationen
    • Gewerbeuntersagung
  • Gewerbezulassung
    Wenn Sie unternehmerisch tätig werden wollen, ist zunächst notwendig abzugrenzen, ob es sich dabei um eine gewerbliche Tätigkeit handelt oder um einen freien Beruf. Ein Gewerbe ist anzuzeigen, gegebenenfalls muss eine Erlaubnis eingeholt werden.

    Die IHK Region Stuttgart informiert zu Fragen des Gewerberechts. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
    Weitere Informationen
    • Gewerbeerlaubnis
  • Gewerblicher Rechtsschutz Ausland
    Wer etwas erfunden hat, will dies auch in Ergebnisse umsetzen. Zuvor sollte er seine Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster schützen lassen. Entsprechendes gilt für Marken, unter denen Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar auf den Weltmärkten angeboten werden.

    Die IHK Region Stuttgart gibt Erstinformationen zu den Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes und zum Anmeldeverfahren beim Deutschen oder Europäischen Patent- und Markenamt.
    Weitere Informationen
    • Patente & Co.
  • Gewerblicher Rechtsschutz Inland
    Wer etwas erfunden hat, will dies auch in Ergebnisse umsetzen. Zuvor sollte darüber nachgedacht werden, die Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster schützen zu lassen. Entsprechendes gilt für Marken, unter denen Produkte und Dienstleistungen unverwechselbar auf den Weltmärkten angeboten werden.

    Die IHK Region Stuttgart gibt Erstinformationen zu den Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes, zum Anmeldeverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt und zu den Nutzungsrechten aus den gewerblichen Schutzrechten.
    Weitere Informationen
    • Markenrecht
    • Patente & Co.
  • GmbH
    GbR, GmbH oder GmbH & Co. KG? Die Auswahl an Gesellschaftsformen ist groß. Sie möchten wissen, welches für Sie die richtige Rechtsform ist, oder wie man zum Beispiel eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründet? Dabei treten auch Fragen der Haftung und der Kapitalausstattung auf. All dies regelt das Gesellschaftsrecht.

    Die IHK Region Stuttgart unterstützt Sie bei der Suche nach der optimalen Rechtsform, berät in Detailfragen und hilft bei Konflikten zwischen Gesellschaftern. Die IHK kann und darf die rechtsberatenden Berufe jedoch nicht ersetzen. Sie organisiert Informationsveranstaltungen zu rechtlichen Neuerungen und gibt Infomaterial heraus. Darüber hinaus nimmt sie zu Gesetzesentwürfen Stellung und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.
    Robert Kiesel
    • 0711 2005-1465
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    Weitere Informationen
    • Gesellschaftsrecht
    • GmbH und UG – Informationen zur Gründung
    • Gründung einer GbR / eGbR
    • Infoletter Recht
    • Übersicht
  • Grenzabgaben
    Wie funktioniert die elektronische Zollabwicklung (ATLAS)? Wofür haftet mein Unternehmen? Welche Vereinfachungen gibt es? Welcher Zoll fällt an, wenn Ware aus einem bestimmten Land nach Deutschland importiert wird? Wie organisiere ich meinen Außenhandel? Welche Zollvorteile sind möglich?

    Die IHK Region Stuttgart gibt nicht nur Auskünfte über die deutschen, sondern auch über ausländische Zoll-, Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen. Daneben informiert sie über Freihandels- und Präferenzabkommen.
     Marc Bauer
    Marc Bauer
    • 0711 2005-1235
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     Gernot Imgart
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    • 07161 6715-8411
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    Ute Minßen
    Ute Minßen
    • 07141 122-1012
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    Weitere Informationen
    • Zollvorteile (Präferenzen)
    • Zollfrei ins Ausland: Der digitale Weg zum Carnet
    • ATLAS – Zollverfahren – AEO
    • China: Importvorschriften
    • Für Sie: Das aktuelle Magazin Juli/August
    • Ursprungszeugnisse
    • Zoll nach dem Brexit
    • Zoll"Deal" USA - EU
    • Zolldatenbanken
  • Griechenland
    Sie suchen einen Handelspartner in einem westeuropäischen Staat oder möchten in Westeuropa investieren?

    Die IHK Region Stuttgart bietet aktuelle Informationen über politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen in einzelnen Ländern an. Dazu steht ein umfangreiches, zum Teil datenbankgestütztes Länderarchiv mit volkswirtschaftlichen Daten, Branchen- und Marktinformationen zur Verfügung.

    Eine individuelle Beratung beispielsweise über den Markteintritt in bestimmte Länder erhalten Sie über die Länderreferenten der IHK.
    Barbara Effenberger
    • 0711 2005-1407
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  • Großbritannien
    Sie suchen einen Handelspartner in einem westeuropäischen Staat oder möchten in Westeuropa investieren?

    Die IHK Region Stuttgart bietet aktuelle Informationen über politische, wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen für Handel und Investitionen in einzelnen Ländern an. Dazu steht ein umfangreiches, zum Teil datenbankgestütztes Länderarchiv mit volkswirtschaftlichen Daten, Branchen- und Marktinformationen zur Verfügung.

    Eine individuelle Beratung beispielsweise über den Markteintritt in bestimmte Länder erhalten Sie über die Länderreferenten der IHK.
    Barbara Effenberger
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  • Großflächiger Einzelhandel
    Handel auf der grünen Wiese kontra innerstädtischer Handel? Das muss nicht sein. Handel auf der grünen Wiese ist für bestimmte Betriebstypen und auch vor dem Hintergrund der zunehmenden innerstädtischen Verkehrsbeschränkungen richtig und wichtig. Er darf aber nicht zu städtebaulichen negativen Folgen und zur Zerstörung zentraler Versorgungsbereiche führen sowie die Erhaltung oder Entwicklung lebendiger Innenstädte verhindern.

    Die IHK Region Stuttgart ist bei der Aufstellung der Bauleitpläne beteiligt. Sie nimmt gutachtlich zu der Frage Stellung, ob und unter welchen Voraussetzungen großflächiger Einzelhandel angesiedelt werden kann. Sie analysiert die möglichen strukturellen Auswirkungen von Einzelhandelsgroßbetrieben.
     Martin Eisenmann
    Martin Eisenmann
    • 07031 6201-8249
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    Weitere Informationen
    • Gewerbeflächen
  • Großhandel
    Handel bringt Wandel, bringt Leben in die Wirtschaft. Ob Großhandel, Handelsvermittlung oder Einzelhandel, der Wirtschaftszweig Handel schlägt die produzierten Waren um und versorgt so Wirtschaftsbereiche und Verbraucher mit den gewünschten Gütern. Er sorgt durch den Verkauf nicht allein für den Fluss der Geschäfte, sondern auch für die Belebung der Innenstädte.

    Sowohl in der Handelspolitik (zum Beipiel beim Stadtmarketing), wie auch im Bereich der Planung und der Betreuung ist die IHK Region Stuttgart für den Handel aktiv. Die Bezirkskammer Böblingen hat den Bereich Handel für die IHK Region Stuttgart als zentrale Aufgabe übernommen.
     Martin Eisenmann
    Martin Eisenmann
    • 07031 6201-8249
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    Michael Kuschmann
    • 0711 39007-8323
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     Reiner Boucsein
    Reiner Boucsein
    • 07141 122-1010
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    Weitere Informationen
    • Handel
    • Veranstaltungen für Handelsunternehmen
    • Verpackungsgesetz 2021
    • Wochenmärkte 2024 in der Region Böblingen
  • Grundsteuer
    Städte und Gemeinden setzen jährlich die Hebesätze für die Grundsteuer fest. Die Höhe der Grundsteuer kann ein Faktor bei Standortentscheidungen von Unternehmen sein.

    Die IHK Region Stuttgart informiert über die Höhe der Hebesätze in der Region. Darüber hinaus nimmt sie Einfluss auf die kommunalen Steuern wie die Grundsteuer, zum Beispiel durch direkte Kontaktaufnahme mit den Kommunen.
    Weitere Informationen
    • Grund- und Gewerbesteuer
  • Gründungszuschuss
    Arbeitslose, die sich selbstständig machen, können über die Arbeitsagentur eine staatliche Förderung, den so genannten Gründungszuschuss, beantragen.

    Die IHK Region Stuttgart nimmt gegenüber der Arbeitsagentur Stellung zur Tragfähigkeit dieser Existenzgründungen.
    Gründungsberatung Stuttgart
    • 0711 2005-1676
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    Doris Schmid
    Doris Schmid
    • 0711 39007-8322
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     Gernot Imgart
    Gernot Imgart
    • 07161 6715-8411
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    Oliver Kettner
    Oliver Kettner
    • 07151 95969-8724
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    Weitere Informationen
    • Förderung unternehmerischen Know-hows
  • Gutachter
    Sachverstand in der Wirtschaft ist gefragt. Insbesondere dann, wenn zwischen Vertragspartnern Streit über Wert oder Qualität einer Ware oder Dienstleistung entsteht. Die Begutachtung des Wertes bzw. der Qualität kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger übernehmen, von dem beide Vertragspartner besondere Fachkunde und Unabhängigkeit erwarten. Auch die Gericht greifen auf Sachverständige zurück, um eine sachliche und unparteiische Grundlage für ihre rechtliche Entscheidung zu haben.

    Die IHK Region Stuttgart führt die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen durch. Der Bewerber muss vorher auf seinem Sachgebiet seine besondere Sachkunde vor einem von der IHK bestellten Fachgremium unter Beweis stellen. Zusätzlich wird seine persönliche Integrität geprüft.

    Die Bezirkskammer Rems-Murr hat den Bereich Sachverständigenwesen als zentrale Aufgabe für die IHK Region Stuttgart übernommen.
    Dr. Gunther Schäfer
    • 07151 95969-8740
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    Weitere Informationen
    • Sachverständige
  • Güterkraftverkehr (Informationen)
    Das Transportgewerbe ist in starkem Ausmaß von gesetzlicher Reglementierung betroffen. Stichworte hierzu gibt es genügend: Sozialvorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten, Lkw-Maut, Ladungssicherung, Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Haftung des Frachtführers, ...

    Außerdem ist der Marktzugang reglementiert - wer sich als Güterkraftverkehrsunternehmer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zzG) selbstständig machen möchte, benötigt eine Güterkraftverkehrsgenehmigung. Um diese zu erlangen, sind die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die persönliche Fachkunde nachzuweisen.

    In all den genannten Punkten und noch vielen mehr werden Sie von der IHK fachkundig beraten.
    Götz Bopp
    Götz Bopp
    • 0711 2005-1240
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    Tilo Ambacher
    Tilo Ambacher
    • 07031 6201-8224
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    Hubert Greiner
    • 07022 3008-8615
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     Reiner Boucsein
    Reiner Boucsein
    • 07141 122-1010
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    Oliver Kettner
    Oliver Kettner
    • 07151 95969-8724
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    Weitere Informationen
    • Güterverkehr
    • Anmerkungen zum fahrpersonalrechtlichen Lückenschluss
    • Anmerkungen zu vermeintlichen Besonderheiten in Frankreich
    • Güterkraftverkehr – Prüfungen
    • IHK-Broschüre zu den Lenk- und Ruhezeiten
    • Internationaler Verkehr
    • Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP)
    • LKW-Maut in Deutschland
  • Güterkraftverkehr (Prüfungen)
    Um sich im Verkehrsgewerbe als Güterkraftverkehrsunternehmer selbstständig zu machen, ist ein Fachkundenachweis notwendig.

    Die Fachkundeprüfung wird vor einem von der IHK Region Stuttgart eingerichteten Prüfungsausschuss abgelegt. Der Lehrgang selbst wird von anderen Institutionen bzw. Unternehmen angeboten.
    Weitere Informationen
    • Güterkraftverkehr – Prüfungen
  • Güterverkehr
    Das Transportgewerbe ist in starkem Ausmaß von gesetzlicher Reglementierung betroffen. Stichworte hierzu gibt es genügend: Sozialvorschriften wie Lenk- und Ruhezeiten, Lkw-Maut, Ladungssicherung, Sonn- und Feiertagsfahrverbot, Haftung des Frachtführers, ...

    Außerdem ist der Marktzugang reglementiert - wer sich als Güterkraftverkehrsunternehmer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zzG) selbstständig machen möchte, benötigt eine Güterkraftverkehrsgenehmigung. Um diese zu erlangen, sind die persönliche Zuverlässigkeit, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die persönliche Fachkunde nachzuweisen.

    In all den genannten Punkten und noch vielen mehr werden Sie von der IHK fachkundig beraten.
    Götz Bopp
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    • 0711 2005-1240
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    Tilo Ambacher
    Tilo Ambacher
    • 07031 6201-8224
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    Hubert Greiner
    • 07022 3008-8615
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     Reiner Boucsein
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    • 07141 122-1010
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    Oliver Kettner
    Oliver Kettner
    • 07151 95969-8724
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    Weitere Informationen
    • Güterverkehr
    • Anmerkungen zum fahrpersonalrechtlichen Lückenschluss
    • Anmerkungen zu vermeintlichen Besonderheiten in Frankreich
    • Güterkraftverkehr – Prüfungen
    • IHK-Broschüre zu den Lenk- und Ruhezeiten
    • Internationaler Verkehr
    • Kurier-, Express- und Paketdienstleister (KEP)
    • LKW-Maut in Deutschland