Was der Gastwirt wissen muss
Mit der Broschüre „Was der Gastwirt wissen muss” hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Nachfolgepublikation seines Klassikers „Unterrichtung im Gaststättengewerbe“ herausgegeben.
Der Titel wurde nicht nur überarbeitet und der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Er trägt auch der politischen Diskussion Rechnung, ob der Gesetzgeber das Erlaubnisverfahren künftig ganz abschaffen soll. Es wird überlegt, das Gaststättengewerbe als aufsichtspflichtiges Gewerbe in § 38 GewO zu integrieren. Dies kann zur Folge haben, dass künftig die Teilnahme an einer Unterrichtung keine zwingende Voraussetzung für die Errichtung eines Gaststättenbetriebs ist.
Dennoch wird sich der Gastronom auch dann an sämtliche Vorschriften und Gesetze halten müssen. Insofern wird es nach wie vor wichtig bleiben, sich über seine Pflichten und Rechte genau zu informieren. Dazu bietet die aktuelle Broschüre umfangreiche Informationen.
„Was der Gastwirt wissen muss“ (192 Seiten, DIN A5) kostet 12 Euro. Wenn Sie Interesse an der Broschüre haben, rufen Sie uns bitte an oder senden uns eine E-Mail - wir stehen Ihnen gerne für die Bestellung zur Verfügung.