Konsultation PFAS-Beschränkungsverfahren bis 25. Mai
Das EU-weite Beschränkungsverfahren zu den sogenannten Ewigkeitschemikalien PFAS tritt in eine entscheidende Phase: Die ECHA startet weitere Konsultation bis 25. Mai 2026.
Wichtige RoHS-Ausnahmen laufen zwischen Dezember 2026 und Juni 2027 aus
Die EU-Kommission hat überraschend das Auslaufen zu den bestehenden RoHS-Ausnahmen für die Verwendung von Blei vorgelegt. Von großer Bedeutung ist dies für Blei als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer (Messing).
F-Gase: Erleichterung bei Export von Fahrzeugen mit leeren Klimaanlagen
Mit einer Berichtigung der EU-F-Gas-Verordnung wird klargestellt, dass Fahrzeuge mit komplett entleerten Klimaanlagen nicht unter die Pflicht zur Registrierung im F-Gas-Portal fallen.
RoHS II -Richtlinie – Fristen in 2019 für Stoffverwendungsverbote beachten
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten müssen Stoffverwendungsverbote einhalten. Diese werden EU-weit in der RoHS-Richtlinie festgelegt und in Deutschland durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung umgesetzt.
Leitfaden Registrierung im F-Gase Portal (u.a. Gebraucht KFZ)
Seit 2024 gilt für den Im- und Export bestimmter F-Gase (bspw. Kältemittel) eine Registrierungspflicht im F-Gase-Portal. Der Zoll überprüft dies verstärkt. Hier gibt es einen Leitfaden für den Registrierungsprozess.
Mit der Verordnung (EU) 2024/573) über fluorierte Treibhausgase sind im Februar 2024 Änderungen in Kraft getretenen. Hierzu haben sich viele Fragen zum Inverkehrbringen und der Ausfuhr von F-Gase aufgeworfen.
Die EU möchte die Arbeit der Giftnotrufzentralen durch ein Kennzeichnungs- und Informationssystem verbessern. Seit 2021 müssen gefährliche Chemikalienprodukte ementsprechend mit einem so genannten UFI-Code versehen werden.
Informationspflicht nach Art. 33 REACH – Formulierungshilfen für die „REACH- Erklärung“
Anregung für eine Antwort auf Standardfragebögen/Anfragen zu REACH-Informationspflichten „Pflicht zur Weitergabe von Informationen über Kandidatenstoffe in Erzeugnissen“.
REACH ist ein umfangreiches Regelwerk der EU, das nicht nur reine Chemikalien umfasst, sondern auch Chemikalien in Form von Stoffen, als Stoffe in Gemischen und in Erzeugnissen. Von REACH betroffen sind demnach viele Unternehmen. Mit verschiedenen Publikationen soll ein erster Überblick über die Pflichten nach REACH gegeben werden.
REACH und CLP enthalten Regelungen zur Sprache im Sicherheitsdatenblatt und auf dem Kennzeichnungsetikett. Im Allgemeinen wird die Sprache des Mitgliedstaates verwendet, in dem die Stoffe oder Gemische in Verkehr gebracht werden.
Die europäische REACH-Verordnung regelt „registration, evaluation and authorisation of chemicals“ und ist damit für fast alle Unternehmen relevant. Unterstützung gibt es durch den REACH-CLP-Biozid-Helpdesk und Leitfäden der ECHA auf deutsch.
EU verschiebt zentrale Änderungen der CLP-Verordnung auf 2028: Neue Vorgaben zu Etiketten, Werbung, Online-Handel und Tankstellenkennzeichnung treten später in Kraft – Teil des „Chemikalien‑Omnibusses“.
Wie die Europäische Chemikalienagentur mitteilt, ist die sogenannte Kandidatenliste im Rahmen der Chemikalienverordnung REACH um acht Stoffe erweitert worden. Die Liste umfasst nun 240 sogenannte besonders besorgniserregendes Stoffe (SVHCs).
Mit der Verordnung (EU) 2024/573) über fluorierte Treibhausgase sind im Februar 2024 Änderungen in Kraft getretenen. Hierzu haben sich viele Fragen zum Inverkehrbringen und der Ausfuhr von F-Gase aufgeworfen.
Die EU-Abfallrahmenrichtlinie sieht im kommenden Jahr neue Pflichten für Unternehmen vor: Für alle Erzeugnisse in der EU, die SVHC mit einem Gehalt von über 0,1 Prozent Massenanteil enthalten, besteht die Meldepflicht in der SCIP-Datenbank der ECHA.