Nr. 6369

Güterkraftverkehr – Prüfungen

Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht betreiben will, benötigt dazu neben der Anmeldung eines Gewerbes eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.