Güterkraftverkehr – Prüfungen
Wer als Unternehmer gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht betreiben will, benötigt dazu neben der Anmeldung eines Gewerbes eine Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.
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Claudia Bürkle