Nr. 5908
Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen

Gaststättenunterrichtung

Um eine Gaststätte betreiben zu dürfen, sind verschiedene Vorraussetzungen zu erfüllen. Insbesondere durch die Erlaubnispflicht (Konzession), die sich durch einen Alkoholausschank ergibt, sind vor dem Eröffnen der Gaststätte einige Hürden zu nehmen. Aber auch wenn keine Erlaubnis erforderlich ist, sind einige Regelungen zu beachten, beispielsweise zur Hygiene. Weitere Informationen finden Sie in unserem unten aufgeführten Merkblatt mit Tipps zur Gründung in der Gastronomie.
Um eine Gaststättenerlaubnis zu erhalten, ist unter anderem die fachliche Eignung nachzuweisen. Sofern nicht ein entsprechend anerkannter Berufsabschluss vorhanden ist, ist hierzu eine Unterrichtung bei der IHK zu besuchen. Details über die Unterrichtung und eine Liste der zur Befreiung anerkannten Berufsabschlüsse finden Sie ebenfalls unten stehend.