Nr. 5908
Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen

Gaststättenunterrichtung

Wenn Sie im Bereich Gastronomie gründen möchten, benötigen Sie eine Unterrichtung der IHK. Wir bieten diese Termine regelmäßig an, wobei Sie sowohl deutschsprachige Termine wie auch Termine für Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse finden.
Die Landesregierung hat im November 2025 ein neues Gaststättengesetz beschlossen, dass ab 2026 gilt. Danach entfällt die Erlaubnispflicht und wird durch eine “Anzeigepflicht Plus” ersetzt. D.h. dass unabhängig vom Alkoholausschank ab 1. Januar 2026 eine Gewerbeanzeige unter Vorlage eines Nachweises zum Besuch einer Gaststättenunterrichtung vorgelegt werden muss, eine Erlaubnis ist nicht mehr zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass auch ohne formale Prüfung im Erlaubnisverfahren die notwendigen Anforderungen, zum Beispiel baurechtlicher Art, dennoch erfüllt werden müssen. Hier obliegt es zukünftig noch stärker den Gründern, vor Beginn alle relevanten Regelungen selbstständig zu prüfen, um spätere Konsequenzen im laufenden Betrieb zu vermeiden. Das Ministerium hat für Gastronomen ein Factsheet mit weiteren Informationen bereitgestellt.
Wichtig für Neugründungen von Personen, die aber früher schon einmal bei einer Gaststättenunterrichtung teilgenommen haben: In Zukunft gelten nur noch nach neuem Recht durchgeführte Gaststättenunterrichtungen, die zudem in Baden-Württemberg absolviert wurden. D.h. es wird zukünftig weder eine vor mehreren Jahren in Stuttgart ausgestellte Teilnahmebescheinigung für eine Neugründung akzeptiert, noch können zukünftig selbst aktuelle Bescheinigungen aus anderen Bundesländern von den Behörden akzeptiert werden.
Für eine Übergangszeit gilt folgende Regelung: Im ersten Halbjahr 2026 erkennen die Gewerbeämter i.d.R. noch die Unterrichtungen an, die im zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden. Im Rahmen der Übergangsregelung gelten auch noch Bescheinigungen aus anderen Bundesländern. D.h. dass zum Beispiel eine Unterrichtungsbescheinigung der IHK München aus dem Dezember 2025 auch noch im Januar zur Gründung genutzt werden kann. Für Unterrichtungen, die vor dem zweiten Halbjahr 2025 besucht wurden, ist dagegen eine erneute Teilnahme an der Unterrichtung hier vor Ort nach neuem Recht erforderlich. Diese “alten” Bescheinigungen werden i.d.R. nicht mehr anerkannt.
Für Erweiterungen von ununterbrochen tätigen Gastronomen und Gastronominnen kann aber durch eine Ausnahmeregelung auf eine neue Gaststättenunterrichtung verzichtet werden, wenn der Betrieb bereits zum Inkrafttreten der neuen Regelung bestanden hat. D.h. wenn Sie vor mehreren Jahren schon eine Gaststätte mit Alkoholausschank gegründet haben und nun eine neue Betriebsstätte zusätzlich eröffnen möchten, ist hierfür nicht zwingend eine neue Gaststättenunterrichtung erforderlich.
Für Teilnehmende mit guten deutschen Sprachkenntnissen
Junge Bedienung nimmt Bestellung auf © GettyImages

Hier können Sie sich zur Unterrichtung in deutscher Sprache anmelden.

Gaststättenunterrichtung
Kellner und Kellnerin lächelnd im Restaurant © Robert Kneschke - Fotolia

Das Gaststättengesetz schreibt vor der Gewerbeanmeldung eine Unterrichtung bei der IHK vor. Wie diese abläuft und ob Sie vielleicht befreit sind, z.B. aufgrund eines einschlägigen Abschlusses, erfahren Sie hier.

Fremdsprachige Unterrichtung zur Gründung in der Gastronomie

Hier können Sie sich für eine Gaststättenunterrichtung anmelden, bei der Sie einen Dolmetscher mitbringen dürfen.

Nach § 4 Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Für den Umgang mit leicht verderblichen Lebensmitteln sind laut Gesetz Kenntnisse in der Lebensmittelhygiene erforderlich. Diese Kenntnisse müssen regelmäßig aufgefrischt werden und können beispielsweise in Schulungen wie denen der IHK erworben werden.

Informationen und Tipps

Ob Bar, Café oder Restaurant – bei der Gründung gibt es viel zu beachten: Standort, Konzept und Formalitäten. Seit 1. Januar 2026 wird es einfacher, denn die Gaststättenerlaubnis entfällt und ein Anzeigeverfahren ersetzt die Konzession.