Umweltrecht für die unternehmerische Praxis: Klimaschutz im Fokus

Klimaschutz stand im Mittelpunkt der Veranstaltung aus der Reihe „Umweltrecht für die unternehmerische Praxis“ am 20.01.2021. Aufgrund der coronabedingten Beschränkungen fand die Veranstaltung rein virtuell statt und hat somit durch die vermiedenen anreisebedingten Emissionen der Teilnehmer auch direkt einen Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Gesetzliche Grundlagen wurden erläutert
Im ersten Vortrag „Aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutzrecht“ stellte Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst die gesetzlichen Grundlagen des Klimaschutzes vor. Wesentliche gesetzliche Grundlage in Deutschland ist das Bundes-Klimaschutzgesetz vom 17.12.2019. Als langfristiges Ziel wird eine Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050 verfolgt. Bis zum Jahr 2030 sollen die Treibhausgasemissionen schrittweise um mindestens 55 Prozent gesenkt werden. Zur Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele wurden Vorgaben von Jahresemissionsmengen für bestimmte Sektoren, Energiewirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft etc., festgelegt. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben ist das für den jeweiligen Sektor zuständige Bundesministerium. Die Vorgaben sind also nicht unmittelbar bindend für Anlagenbetreiber, aber bei Nichteinhaltung muss das jeweilige Bundesministerium ein Sofortprogramm erlassen, welches dann doch auf Anlagenbetreiber einwirken kann. Der 15. März eines jeden Jahres ist hierfür die „Stunde der Wahrheit“. Zu diesem Datum veröffentlicht das Bundesumweltamt die Emissionsdaten des jeweiligen Berichtsjahres, erstmalig in diesem Jahr für das Berichtsjahr 2020. Klimaschutz ist jedoch nichts Neues im Umweltrecht. Schon im Bundesimmissionsschutzgesetz und im Kreislaufwirtschaftsgesetz lassen sich Ansätze für Klimaschutz finden.
Anschließend ging es um die Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsanlagen vor. Diese Verordnung trat Mitte 2019 in Kraft und wurde im Jahr 2020 intensiv im IHK-Umweltausschuss diskutiert. Deutlich wurde, dass viele Unternehmen von der Verordnung betroffen sind aber andererseits oftmals noch unklar ist, wer unter die Verordnung fällt. Als Orientierungshilfe für Anlagenbetreiber wurde seinerzeit ein Merkblatt zur Einordnung der Anlagen erarbeitet und veröffentlicht. Welche inhaltlichen Anforderungen die Verordnung stellt, wurde von Rechtsanwalt Ernst im zweiten teil seines Vortrages vorgestellt. Besonders zu beachten: die Registrierungspflicht, die je nach Anlagengröße bis zum 01.01.2024 bzw. 01.01.2029 zu erfüllen ist. Weiterhin werden in der Verordnung sehr ausführlich Emissionsgrenzwerte für verschiedene Anlagentypen und -größen festgelegt. Somit trägt diese Verordnung auch zum Klimaschutz bei.
Beispiele aus der Praxis
Dass viele Unternehmen nicht erst auf ein Klimaschutzgesetz gewartet haben, sondern bereits umfangreiche Maßnahmen zum Klimaschutz ergriffen und umgesetzt haben, stellte sehr eindrucksvoll Ron Tauber von der CEMEX Zement GmbH vor. An kaum einem anderen Standort in Ostbrandenburg ist so deutlich zu sehen, welche Leistungen die Wirtschaft schon erbracht hat, wie in Rüdersdorf. Erreicht wurde das durch erhebliche Investitionen in Filter- und Messtechnik. Die ca. 300 Emissionsquellen im Zementwerk werden umfangreich überwacht. Neben einer kontinuierlichen Überwachung finden zusätzlich auch jährliche diskontinuierliche Emissionsmessungen statt. Auch externe Messungen bestätigen, dass im Umfeld des Zementwerks die Schadstoffkonzentrationen deutlich unter den Richtwerten liegen. Auch wenn bereits viel erreicht wurde, wird auch weiterhin intensiv vor allem an der Reduzierung der CO2-Emissionen gearbeitet. Ziel ist es, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Beton liefern zu können.
Im abschließenden Vortrag gab Dr. Alexander Röder vom Institut Bauen und Umwelt e.V. am Beispiel von Gebäuden Hinweise, wie eine Ökobilanzierung erfolgen kann. Betrachtet werden die unterschiedlichen Umweltauswirkungen begonnen bei der Planungsphase über Bau und Nutzung bis hin zu Um- und Rückbau. Die Ökobilanz ergibt sich quasi als Puzzle aus den Daten der verschiedenen Materialien. Wichtig ist jedoch, dass Materialien nicht außerhalb des konkreten Gebäudekontexts betrachtet werden. Die Erfahrungen zeigten, dass das Interesse an Nachhaltigkeit allgemein steigt. Allen Unternehmen sei empfohlen, sich proaktiv mit der Thematik zu befassen.
Die Vortragsunterlagen und das Merkblatt zur 44. BImSchV senden wir auf Anfrage gerne zu.