UVP-Verbundportal

Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von Zulassungsverfahren auszulegenden Unterlagen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden zentral im UVP-Verbundportal der Länder veröffentlicht. Das schreibt in § 20 das Gesetz zur Modernisierung der Umweltverträglichkeitsprüfung vor.
In diesem UVP-Portal werden Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung bekanntgegeben. Ein zentrales Internetportal des Bundes, das entsprechende Informationen für Verfahren mit Zuständigkeit von Bundesbehörden bekannt gibt, ist online.