Umweltpartnerschaft Brandenburg


Neue Vereinbarung unterzeichnet
Am 14. Dezember 2021 haben Vertreter der Landesregierung und der Wirtschaft die neue Vereinbarung zur Umweltpartnerschaft Brandenburg unterzeichnet. Die Umweltpartnerschaft Brandenburg wurde 1999 von der Landesregierung und der brandenburgischen Wirtschaft begründet und war auf die Dauer einer Legislaturperiode angelegt. Sie wird nunmehr zum dritten Mal fortgeschrieben. Die Umweltpartnerschaft hat sich zu einem wichtigen Instrument der brandenburgischen Umwelt- und Wirtschaftspolitik entwickelt. In Richtung der Unternehmen gibt sie wichtige Impulse für eine umweltbewusste betriebliche Ressourcennutzung.
Inhalt und Ziele
Die Vereinbarung sieht vor, in den kommenden Jahren die Kooperation beim Umweltrecht, beim Klimaschutz und in Fragen einer nachhaltigen Ressourcennutzung fortzuführen und die Netzwerkfunktion und damit die Vorbildwirkung der Partnerschaft deutlich zu verbessern. Am Partnerschaftsnetzwerk teilnehmen können Unternehmen und wirtschaftsnahe Institutionen, die Umwelt- oder Energiemanagementsysteme nach EMAS, DIN ISO 14001, DIN ISO 50001, des Brandenburger Umweltsiegels oder anderer anerkannter Umwelt- oder Energiemanagementsysteme eingerichtet haben. Weiterhin sind zur Teilnahme berechtigt, Hersteller innovativer Umwelttechnik oder –technologien sowie Anbieter entsprechender Dienstleistungen.
Die gezielte Förderung und Honorierung von anspruchsvollen Umweltleistungen ist ein wesentliches Ziel der Umweltpartnerschaft und kann darüber hinaus die betriebliche Ressourceneffizienz und damit Wettbewerbsfähigkeit bei Unternehmen optimieren. Das sichert den Erhalt von Arbeitsplätzen und schützt die Umwelt. Durch den Ausbau der Vollzugserleichterungen sowie zusätzliche Informations- und Veranstaltungsangebote durch die Landesregierung soll eine Teilnahme den Unternehmen auch praktische Vorteile bieten.
Zur konkreten Umsetzung der Vereinbarung bilden die Unterzeichnenden eine Ständige Arbeitsgruppe Umweltpartnerschaft. Die Koordinierung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch eine Geschäftsstelle, die beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft angesiedelt ist. Einzelheiten zur Ausgestaltung der Umweltpartnerschaft sind in einer Offenen Anlage zur Partnerschaftsvereinbarung festgelegt.
Unternehmen, die
  • ihren Sitz oder einen Standort im Land Brandenburg haben,
  • sich zu den Zielen der Umweltpartnerschaft bekennen und
  • eine der in der Umweltpartnerschaft aufgeführten freiwilligen Leistungen für den Umweltschutz erbringen,
können sich um eine Teilnahme an der Umweltpartnerschaft bewerben.