Umgang mit wassergefährdenden Stoffen bundeseinheitlich geregelt

Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) trat am 1. August 2017 in Kraft. Sie vereinheitlicht bundesweit die stoff- und anlagenbezogenen Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Damit werden die verschiedenen Landesverordnungen und auch die Verwaltungsvorschrift zur Einstufung wassergefährdender Stoffe abgelöst.
Da die bisherigen Landesverordnungen an vielen Stellen voneinander abweichen, wird die AwSV veränderte Anforderungen für mehrere Millionen Anlagen in Deutschland bringen. Für die Mehrzahl der kleineren Anlagen wird allerdings vorerst keine Nachrüstung notwendig. Dies könnte erst aufgrund von Festlegungen der Landesbehörden eintreten. Für größere Anlagen, die einer regelmäßigen Prüfpflicht unterliegen, werden sich vorerst vor allem Pflichten zur regelmäßigen Prüfung ändern können.
Antworten auf die wichtigsten Fragen von Unternehmen sind in dem IHK-Merkblatt "Neue Anlagenverordnung - und jetzt?" zusammengefasst.
Im Rahmen der Reihe Umweltrecht für die unternehmerische Praxis fand am 15. November 2017 eine Informationsveranstaltung statt, auf der ausführlich über die neue Verordnung informiert wurde.