Mehr Recycling durch das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz?

Anfang August 2019 hat das Bundesumweltministerium einen Referentenentwurf zur Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorgelegt. Die Veranstaltung aus der IHK-Reihe „Umweltrecht für die unternehmerische Praxis“ im November 2019 widmete sich diesem wichtigen Gesetzgebungsvorhaben. Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst stellte in seinem Vortrag die wesentlichen Inhalte des aktuellen Gesetzentwurfs vor.
Vorrangiges Ziel der Novelle ist die fristgerechte Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, die bis zum 05.07.2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Nicht zuletzt geht es aber auch darum, mehr Recycling zu fördern und Stoffkreisläufe zu schließen – ein Punkt, der im weiteren Verlauf der Veranstaltung noch heftig diskutiert wurde.
Im zweiten Vortrag stellte Eva Weik die Bewertung des Gesetzentwurfs aus Sicht des Deutschen Industrie- und Handelskammertages vor. Der DIHK kritisiert insbesondere die Vielzahl von Verordnungsermächtigungen im Gesetzentwurf und befürchtet darüber hinaus nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Recyclingwirtschaft. Weiterhin gingen zu wenige Innovationsimpulse vom Gesetzentwurf aus und Recycling werde nicht wirklich gefördert.
Eine Bewertung des Gesetzentwurfs aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft e.V. (DGAW) wurde von Isabelle Henkel vorgestellt. Die DGAW sieht in dem aktuellen Entwurf vor allen Dingen eine Schwächung der freiwilligen Rücknahme. Anschließend gab Isabelle Henkel noch einen Ausblick auf Trends in der Abfallwirtschaft und ging dabei besonders auf die Themen Klärschlamm-, Altholz-, Bio- und Grünabfallverwertung sowie die thermische Verwertung ein.
Sehr lebhaft diskutierten die Veranstaltungsteilnehmer darüber, ob denn der Gesetzentwurf den richtigen Rahmen für eine Förderung des Recyclings setzt. Aus Sicht der Recyclingwirtschaft muss bereits bei der Produktion viel stärker auf die Recyclingfähigkeit geachtet werden. Hier wird ein wesentlicher Ansatzpunkt für den Gesetzgeber gesehen. Ein weiteres wichtiges Handlungsfeld ist die Verbesserung von Einsatzmöglichkeiten für Rezyklate. Bürokratische Vorgaben und Imageprobleme stehen dem Einsatz von Sekundärrohstoffen oftmals im Wege. Diesen wichtigen Themen widmet sich der vorgelegte Gesetzentwurf vollkommen unzureichend, so die Meinung vieler Veranstaltungsteilnehmer.
Da das Gesetzgebungsvorhaben sicher noch einige Zeit laufen wird, sollten Unternehmen ihre Auffassungen zum Entwurf des KrWG unbedingt noch einbringen. IHK und DIHK nehmen Hinweise gerne entgegen.
Die Vortragsunterlagen senden wir auf Anfrage gerne zu.