Parforceritt durch das Abfallrecht

Zum Thema „Abfallrecht aktuell“ lud die IHK Ostbrandenburg im April und Mai 2019 zu Veranstaltungen der Reihe „Umweltecht für die unternehmerische Praxis“ ein. 
EU-Recht - weit weg und doch so nah
Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst stellte im ersten Vortrag einige aktuelle Entwicklungen im Abfallrecht vor. Auch wenn EU-Recht für viele immer noch weit weg erscheint, war es doch wichtig, zu hören, was das Kreislaufwirtschaftspaket der EU beinhaltet und was sich daraus für die hiesigen Unternehmen ergeben kann. Bis zum 5. Juli 2020 muss das Kreislaufwirtschaftspaket in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden, was ein neues Kreislaufwirtschaftsgesetz in Deutschland zur Folge haben kann. Das Gesamtpaket beinhaltet eine ganze Reihe von zu ändernden EU-Richtlinien, wie beispielsweise Richtlinien über Verpackungen, Abfalldeponien, Altfahrzeuge, Elektro- und Elektronik-Altgeräte usw. usf. Man wird sich auf neue Begriffsdefinitionen aber auch Zielvorgaben und Quoten einstellen müssen. Durch den umfassenden Ansatz und das Bestreben nach Vereinheitlichung bewertet RA Ernst das Kreislaufwirtschaftspaket als ein sehr modernes Abfallrecht. Zweites EU-Thema war die EU-Kunststoffstrategie, die auch auf das Kreislaufwirtschaftspaket zurückgeht. Aktuelle Pressemeldungen aus den letzten Tagen über verendete Wale mit erheblichen Mengen Kunststoff im Magen machen deutlich, wie wichtig es ist, sich diesem Thema intensiv zu widmen. Folgerichtig sieht die Kunststoffstrategie eine ganze Reihe von Maßnahmepaketen vor, wie Vermarktungsverbote, Vermarktungsbeschränkungen und Einbeziehung der Hersteller. Von der europäischen Ebene ging es anschließend mit der Gewerbeabfallverordnung noch auf die nationale Ebene. RA Ernst erläuterte die seit dem 1. Januar geltenden Sortier- und Verwertungsquoten. Ob die in der Verordnung vorgegebenen Quoten auch praxistauglich sind, wird von der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2020 überprüft. Auch die umfassenden Dokumentationspflichten für Abfallerzeuger, Abfallbesitzer und Anlagenbetreiber wurden erläutert. Zum Abschluss seines Vortrages ging RA Ernst noch kurz auf das Verpackungsgesetz ein.
Styropor und Teerpappe
Der Geschäftsführer der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH, Berend Wilkens, ging in seinem Vortrag auf zwei Probleme aus der Entsorgungspraxis der jüngsten Vergangenheit ein. Im Jahr 2016 wurden Wärmedämmplatten, die mit dem Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododecan) behandelt wurden, als gefährlicher Abfall eingestuft. Das hatte zur Folge, dass gewohnte Entsorgungswege nicht mehr gangbar waren und die Entsorgungskosten quasi explodierten. Hintergrund für die Neueinstufung war die Tatsache, dass HBCD als sog. POP-Stoff gilt. POP steht für Persistent Organic Pollution (persistente organische Schadstoffe). Die POPs zählen aufgrund ihrer toxischen und umweltschädigenden Eigenschaften zu den weltweit gefährlichsten Schadstoffen. Inzwischen habe sich die Situation hinsichtlich HBCD entspannt und der Entsorgungsstau hat sich aufgelöst. Da der Erkenntnisstand jedoch immer wächst, wird auch die Liste der POP-Abfälle immer länger. Auf die bange Frage, ob nach HBCD bereits ein neuer „Problemkandidat“ in Sicht ist, gab Herr Wilkens auch schon eine konkrete Antwort – man solle sich schon einmal mit den Begriff dekaBDE vertraut machen. dekaBDE (Decabromdiphenylether) ist ein Flammschutzmittel und hat das Zeug, die HBCD-Nachfolge anzutreten. Zweiter Problemabfall, auf den Wilkens einging war asbesthaltige Teerpappe. Dieses Problem trat erstmalig Anfang 2018 auf, als bei Analysen in einem Zementwerk Asbestfasern gefunden wurden. Dieses Asbest stammte aus zur Verbrennung angelieferter Teerpappe. Da Asbestfasern aus arbeitsschutzrechtlicher und chemikalienrechtlicher Sicht nicht toleriert werden können, war eine Verbrennung asbesthaltiger Teerpappe nicht mehr möglich. Für die Entsorgung asbesthaltiger Teerpappe kommt im Extremfall nur eine Untertagedeponie in Frage, was mit erheblichen Kosten verbunden ist. Um den richtigen Entsorgungsweg zu finden ist eine sorgfältige (und kostenintensive) Analyse erforderlich. Hinzu kommt, dass nicht ausreichend Laborkapazität zur Verfügung steht.
Zum Schluss der Veranstaltung stellte RA Ernst noch drei aktuelle Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes vor, die für die Abfallentsorgung von Bedeutung sind. Den Veranstaltungsteilnehmern konnte damit ein umfassender Überblick über abfallrechtliche Fragestellungen vermittelt werden. Sicher für die Teilnehmer anstrengend, aber auch wertvoll.
Die Vortragsunterlagen senden wir auf Anfrage gerne zu.