Wie die IHK Ostbrandenburg Daten schützt

Die IHK Ostbrandenburg ist verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts. 
Die IHK Ostbrandenburg ist bemüht, alle Informationspflichten zusammenzufassen, welche sich aus den datenschutzrechtlichen Vorgaben Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des brandenburgischen Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) ergeben.  Diese Informationen gelten daher über die Nutzung dieser Homepage hinaus, für alle Datenverarbeitungen welche die IHK Ostbrandenburg auf gesetzlicher oder vertraglicher Grundlage oder sonst nach erklärter Einwilligung Betroffener vornimmt, insofern nichts anderes ausdrücklich erklärt wird.
Die Kontaktdaten der Verantwortlichen lauten:
Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
Die IHK Ostbrandenburg wird gemeinsam vertreten durch den Präsidenten Carsten Christ und den Hauptgeschäftsführer Gundolf Schülke.
Die Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten lauten:
Tel.: 0335 5621 1420
Fax: 0335 5621 1197
E-Mail: datenschutz@ihk-ostbrandenburg.de

I. Gesetzliche Grundlagen für die Datenverarbeitung

Der Schutz der persönlichen Daten der Nutzer hat für die IHK Ostbrandenburg einen hohen Stellenwert. Es ist wichtig, die Nutzer darüber zu informieren, welche persönlichen Daten die IHK Ostbrandenburg verarbeitet und zu welchen Zwecken.
Das Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) enthält gesetzliche Regelungen zu einer Reihe von Zwecken:
Wahrnehmung des Gesamtinteresses der Wirtschaft, § 1 IHKG
Förderung der gewerblichen Wirtschaft, § 1 IHKG
Information und Beratung der Mitglieder, § 1 IHKG 
Erhebung von Beiträgen, § 3 IHKs
Durchführung von Wahlen zur IHK-Vollversammlung, § 5 IHKG
Übermittlung von Daten an nicht-öffentliche Stellen zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen  oder sonstigen dem Wirtschaftsverkehr dienenden Zwecken, § 9 IHKG.
Weitere gesetzliche Grundlagen ergeben sich aus Normen, mit denen der IHK hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben gemäß § 3a und §10 IHK-Gesetz übertragen wurden, wie etwa das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder die Gewerbeordnung (GewO). Die Auswahl der wichtigsten Gesetze finden Sie zu diesem Text unter "Weitere Informationen".
Ihre Daten werden zweckentsprechend auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 DS-GVO und auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 BbgDSG i.V.m. Art. 6 Abs. 3 Satz 1 Buchstabe b DS-GVO (Organisationsuntersuchungen und Geschäftsstatistiken) verarbeitet.

II. Woher stammen die Daten?

Gemäß § 9 Abs.1 Satz 1 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern berechtigt, die nach § 14 Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 der Gewerbeordnung sowie der Rechtsverordnung nach § 14 Absatz 14 der Gewerbeordnung (GewO) genannten Daten der Kammerzugehörigen zu verarbeiten. Entsprechend dieser Berechtigung speichert die IHK Ostbrandenbug folgende Angaben zur Person beziehungsweise zum Unternehmen gespeichert:
  • Familienname
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Anschrift
  • Rechtsform
  • Firma
  • Gründungsdatum
  • Datum der Gewerbeanzeige (auch An- und Abmeldung)
  • Wirtschaftszweig
  • Wirtschaftszweigschwergewicht
  • Bezieher IHK-Zeitschrift
  • Datensperrkennzeichen
Im Rahmen von Antragsverfahren werden die Daten des Antragstellers gespeichert, wie sie im digitalen oder sonstigem Antrag bzw. Antragsformular erbeten werden.

III. Welche Daten für welche Aufgabe?

1. gesetzliche Aufgaben

Diese Daten wurden der IHK Ostbrandenburg entsprechend der oben genannten gesetzlichen Grundlage von der zuständigen Gewerbebehörde übermittelt. Zweck der Speicherung dieser Daten ist die Erfüllung der der IHK Ostbrandenburg nach dem IHKG oder anderen Gesetzen übertragenen Aufgaben (zum Beispiel Berufsbildung).

1.1. IHK-Beiträge

Gemäß § 9 Abs. 2 IHKG sind die Industrie- und Handelskammern weiter berechtigt, zur Festsetzung der Beiträge Kammerzugehöriger die Bemessungsgrundlagen bei den Finanzbehörden zu erheben. Dementsprechend haben die IHK Ostbrandenburg folgende Daten ihrer Mitgliedsunternehmen gespeichert:
  • Steuernummer
  • Bemessungsgrundlagen, das heißt Gewerbeerträge der Beitragsjahre
  • Vorläufige Bemessungsgrundlagen, das heißt Gewerbeerträge, die den vorläufigen Veranlagungen zugrunde liegen. 
Über diese Daten verfügt die IHK Ostbrandenburg gemäß § 9 Abs. 2 IHKG aufgrund der Übermittlung durch die Finanzämter. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beitragsfestsetzung verarbeitet. Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nicht.
Ergänzend zu internen Verwaltungszwecken hat die IHK Ostbrandenburg zu diesem Bereich noch folgende Daten gespeichert:
  • Zum Soll gestellte, das heißt veranlagte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum des Bescheids.
  • Bezahlte Grundbeiträge und Umlagen sowie das jeweilige Datum der Zahlung sowie die Zahlungswege.
Diese Daten wurden von der IHK Ostbrandenburg selbst angelegt und werden grundsätzlich ausschließlich zu internen Verwaltungszwecken verwendet. Eine Übermittlung solcher Daten an nicht-öffentliche Stellen erfolgt nicht. 
Lediglich Angaben über offene Beträge der von der IHK Ostbrandenburg festgesetzten Beiträge werden gegebenenfalls an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung der Aufgaben der IHK oder der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist. Namentlich sind hier die Fälle der Beitreibung, Gewerbeuntersagung oder der Widerruf gewerberechtlicher Erlaubnisse zu nennen. Andere der genannten Daten werden auch an öffentliche Stellen nicht weitergegeben.
Unter Beachtung ggf. längerer gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten so lange gespeichert, wie eine Mitgliedschaft bei der IHK besteht. 

1.2. Aufgaben im Bereich der Berufsbildung

Die Industrie- und Handelskammer ist auch für die Berufsausbildung zuständig. Sie hat hier verschiedene Aufgaben, zu deren Erfüllung auch die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist.

1.2.1. Überwachung der Ausbildungsbetriebe

Weiterhin haben die Industrie- und Handelskammern gemäß § 1 IHKG i. V. m. §§ 32, 76 Berufsbildungsgesetz (BBiG) unter anderem die Berufsbildung zu überwachen. Im Rahmen der Pflicht der IHK Ostbrandenburg zur Überwachung der Ausbildung muss sich die IHK ein umfassendes Bild vom Ausbildungsbetrieb machen. Zur Erfüllung dieser Aufgabe speichert die IHK Ostbrandenburg bei Ausbildungsbetrieben zusätzlich folgende Daten:
  • Namen und Geburtsdaten der Ausbilder sowie Art der fachlichen Eignung
  • Anzahl der zusätzlichen Fachkräfte
  • aktuelle Zahl der Auszubildenden in den jeweiligen Ausbildungsjahren
  • Namen, Anschriften, Geburtsdaten und Prüfungstermine der aktuellen Auszubildenden
  • aktuelle und frühere Ausbildungsverträge des Betriebes (das heißt  Name des jeweiligen Azubis, Vertragsbeginn und -ende) 
  • Beschwerden
  • Besuchsberichte (Inhalt: Grund des Besuchs, Name des Ausbildungsberaters, Namen der Gesprächspartner, Stichworte zum Gesprächsinhalt).
Die Überwachungspflicht beginnt mit dem ersten Ausbildungsverhältnis und endet erst, wenn ein Betrieb nicht mehr existiert oder nicht mehr ausbildet. Die Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten der IHK Ostbrandenburg im Rahmen der Ausbildung gespeichert. 

1.2.2. Ausbildung, Umschulung und Vorbereitung zur Berufsausbildung

Gemäß § 71 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sind die Industrie- und Handelskammern zuständig für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Berufen nach dem BBiG. Zu den gesetzlichen Aufgaben der Industrie-und Handelskammer nach § 34 BBiG gehört es, ein Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse einzurichten und zu führen. Während der Dauer des Ausbildungsverhältnisses sind wir außerdem für die die Beratung der an der Ausbildung Beteiligten, die Überwachung der Durchführung der Ausbildung (§ 76 BBiG) und die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie die Erstellung von Prüfungszeugnissen (§§ 37, 48 BBiG) und die Erstellung von Statistiken verantwortlich. Für diese vorstehenden Zwecke werden Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO iVm Berufsbildungsgesetz (BBiG) (u. a. §§ 27 ff., 32 ff., 34 ff., 37 ff., 76 BBiG) verarbeitet. Die Berufsbildung wird nach der Ausbildungsordnung, dem einschlägigen Ausbildungsberufsbild, dem BBiG und den Bestimmungen des Berufsausbildungsvertrages durchgeführt. Es werden folgende Daten verarbeitet:
  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift der Auszubildenden
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss, zuletzt besuchte Schule und allgemeinbildender Schulabschluss, vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Qualifizierung oder beruflicher Grundbildung, berufliche Vorbildung,
  • erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
  • Ausbildungsberuf einschließlich Fachrichtung, ggf. Schwerpunkt bzw. Wahlbausteine/ -qualifikation,
  • Datum des Abschlusses des Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages, Ausbildungsdauer oder Umschulungszeit, Dauer der Probezeit,
  • Datum des Beginns der Berufsausbildung oder der Umschulung,
  • Art der Förderung bei überwiegend öffentlich, insbesondere auf Grund des Dritten Buches Sozialgesetzbuch geförderten Berufsausbildungsverhältnissen,
  • Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst,
  • Prüfungsergebnisse und Noten sowie
  • ggf. Gesundheitsdaten aus einer Erstuntersuchung, bei Rücktritt von einer Prüfung oder in Zusammenhang mit einem Antrag auf Nachteilsausgleich.
Im Rahmen der Einstiegsqualifizierung verarbeiten wir auch folgende Daten:
  • Name, Vorname, Geburtsdatum der zu Qualifizierenden,
  • Anschrift der zu Qualifizierenden,
  • Geschlecht, Staatsangehörigkeit, allgemeinbildender Schulabschluss,
  • erforderlichenfalls Name, Vorname und Anschrift der gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen,
  • Bezeichnung der Einstiegsqualifizierung,
  • Datum des Abschlusses des Einstiegsqualifizierungsvertrages, Dauer, Dauer der Probezeit,
  • Datum des Beginns der Einstiegsqualifizierung,
  • Angabe zur Förderung nach § 54 a SGB III sowie
  • Name und Anschrift des Ausbildenden, Anschrift der Ausbildungsstätte, Wirtschaftszweig, Zugehörigkeit zum öffentlichen Dienst.
Für die Organisation und der Durchführung von Prüfungen benötigen wir ergänzend folgende Daten und Angaben:
  •  Bestätigungen des Ausbildenden und der Berufsschule über das Vorliegen von Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (z. B. Anzahl der Fehltage während der gesamten Ausbildungszeit).
  • Im Falle der Beantragung von Nachteilsausgleichen entsprechende Nachweise über die Art der Behinderung und empfohlene Maßnahmen bezogen auf eine Prüfungsdurchführung
  • Ausbildungsnachweise (sog. „Berichtshefte“)
  • Bei der Anmeldung zu Prüfungen verarbeiten, insbesondere erheben, wir zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer/ Mobilnummer und E-Mail-Adresse
  • Prüfungsergebnisse und Prüfungsstücke
Mit Ihrer Einwilligung können Sie zur erleichterten Kontaktaufnahme auch Ihre Telefonnummer und E-Mailadresse ergänzend angeben. Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • statistische Daten an die Agentur für Arbeit,
  • statistische Daten an das Bundesinstitut für berufliche Bildung (BiBB),
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK,
  • Prüfungsausschüsse zur Abnahme der Prüfung sowie
  • ggf. an andere IHKs oder Handwerkskammer zwecks Übernahme der Prüfung/Prüfungsfreistellung oder zur Durchführung der Prüfung.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten. Ihre Prüfungsergebnisse erhalten auf Anforderung die Ausbildungsbetriebe, § 37 Abs. 2 BBiG.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c und Abs. 3 b DSGVO i.V.m. §§ 10, 11, 27 bis 30, 34 bis 36, 87, 88 BBiG. Die Daten aus dem Berufsausbildungsvertrag erhalten wir von dem Ausbildungsbetrieb. Die Daten aus dem Umschulungsvertrag oder bei Berufsausbildungsvorbereitungemaßnahmen erhalten wir von dem durchführenden Bildungs-/Maßnahmeträger.
Der eingetragene Ausbildungsvertrag wird zehn Jahre aufbewahrt. Zu Nachweiszwecken werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen ein Jahr und die Niederschrift der Prüfungsergebnisse 50 Jahre nach Rechtskraft der Prüfungsentscheidung aufgehoben, um Bescheinigungen für die Rentenerklärung ausstellen zu können, insofern Sie nicht zuvor eine Löschung verlangen. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

1.2.3. Prüfer und Prüfungsaufsichten

Die Daten der Prüfer und Prüfungsaufsichten werden von der IHK benötigt und verarbeitet, um Prüfungen im Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung organisieren und durchführen zu können. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO, i.V.m. §§ 39 ff. BBiG. Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  • mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • an den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
  • ggfs. die Gewerkschaften zur Benennung von Prüfern
  • ggfs. die Berufsschulen zur Benennung von Prüfern.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Gruppenarbeit haben Zugriff auf die Daten. Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, dem Satzungsrecht der IHKs sowie aus steuerrechtlichen Vorgaben. Zu Nachweiszwecken werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen 1 Jahr und die Niederschrift der Prüfungsergebnisse 50 Jahre nach Rechtskraft der Prüfungsentscheidung, ggf. auch elektronisch,  aufgehoben.

1.3. Konjunktur- und Wirtschaftsumfragen

Die Förderung der gewerblichen Wirtschaft als gesetzlicher Auftrag der IHK-Organisation nach § 1 Abs. 1 IHKG setzt ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Lage im IHK-Bezirk, auf Landes- und auf Bundesebene voraus, etwa um die Beurteilung der konjunkturellen Lage der gewerblichen Wirtschaft zu ermöglichen. Die IHK benötigt diese Daten, um gegenüber der Politik eine Grundlage für die Beratung in wirtschaftsrelevanten Themen zu haben. Diese Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit §§ 1, 9 Abs. 3 IHKG verarbeitet.
Um sicherzustellen, dass die Konjunkturaussagen auf einer repräsentativen Stichprobe basieren, ist es unerlässlich, den Rücklauf bei der IHK-Konjunkturumfrage zu verfolgen. Daher muss erfasst werden, welche Unternehmen geantwortet haben.
Die der IHK übermittelten personenbezogenen Daten werden sodann durch die IHK selbst - oder nach Übersendung an ihre Dienstleister durch diese - zur Auswertung der Umfrage anonymisiert zusammengefasst und nur aggregiert veröffentlicht. Die Veröffentlichung und Weitergabe der anonymisierten Daten an Dritte kann auch durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. für Aussagen über die bundesweite Wirtschaftsrelevante Entwicklungen erfolgen.
Änderungen in der Wirtschaftszweigklassifikation oder aus Verschiebung in der Wirtschaftsstruktur resultierende Veränderungen der Gewichtung der Umfragedaten machen regelmäßig die Rückrechnung der Ergebnisse notwendig, daher werden die Daten nach ihrer Anonymisierung nicht gelöscht. Diese Daten sind zudem regelmäßig dem Brandenburgischen Landesarchiv anzudienen.

1.4. Ehrenamtliche Tätigkeiten

Bei ehrenamtlich in der Vollversammlung, Ausschüssen etc. für die IHK tätigen Personen erfolgt eine Verarbeitung der für die Arbeit des Gremiums erforderlichen personenbezogenen Daten, insbesondere von Name, Vorname und Kontaktdaten, auf der Grundlage der §§ 4, 5, 6, 8 IHKG sowie der Satzungen der IHKs.
Darüber hinaus ist es üblich, dass während der Ausübung des Ehrenamtes Fotos von Ihrer Person angefertigt und im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Ehrenamt oder das Gremium, in welchem Sie tätig werden, in den Medien oder im Internet (Website der IHK) veröffentlicht werden. Außerdem werden in der Regel Ihre Kontaktdaten an die übrigen ehrenamtlich Tätigen Ihres Gremiums (Ausschuss, Vollversammlung etc.) weitergegeben. Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gemäß Art. 6 Abs.1 a DSGVO.
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt: Innerhalb der IHK an die Abteilung „Zentrale Dienste“, soweit dies zu Abrechnungszwecken erforderlich sein sollte, sofern wir gesetzlich hierzu verpflichtet sind oder Sie vorab in die Datenübermittlung eingewilligt haben. Im Übrigen erfolgt keine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte. Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit. Denn die IHK benötigt Ihre Daten, um Ihre ehrenamtliche Tätigkeit abwickeln zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können Sie nicht an den Vollversammlungen, Ausschüssen etc. teilnehmen.

1.5. öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Mit dem Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger werden die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeitet, um Ihren Antrag bearbeiten und im Falle einer öffentlichen Bestellung die gesetzliche Aufsichtspflicht Ihnen gegenüber erfüllen zu können. Ihre Kontaktdaten sollen außerdem im Falle einer öffentlichen Bestellung im Internet auf der Webseite, in der Kammerzeitung der IHK Ostbrandenburg sowie im Internet unter www.svv.ihk.de veröffentlicht werden. Außerdem darf die IHK Ostbrandenburg Ihre Kontaktdaten an anfragende Stellen, wie Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen zum Zwecke der Beauftragung von Gutachten übermitteln.
Ihre Daten werden nach den folgenden Rechtsgrundlagen verarbeitet:
  • Durchführung der Antragsprüfung und ggf. spätere Aufsicht:  Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO (rechtliche Verpflichtung) i.V.m. § 36 GewO; §§ 3, 5 Abs. 2, 19, 20 Sachverständigenordnung SVO der IHK Ostbrandenburg,
  • Bekanntmachung und Erlöschen der öffentlichen Bestellung in der Kammerzeitung der IHK Ostbrandenburg „Forum“ gem. Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO (rechtliche Verpflichtung) i.V.m. § 36 GewO; §§ 8, 22 Abs. 2 SVO der IHK Ostbrandenburg,
  • Veröffentlichung der beruflichen Kontaktdaten im Internet:  Art. 6 Abs. 1 a DS-GVO (Einwilligung),
  • Benennung der beruflichen Kontaktdaten an potentielle Auftraggeber auf Anfrage (Gerichte, Behörden, Unternehmen sowie Privatpersonen) Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO (rechtliche Verpflichtung). 
 Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • Auftragsverarbeiter der IHK Ostbrandenburg, Sachverständigenausschüsse und Fachgremien zur Überprüfung der besonderen Sachkunde im Sinne von Art. 6 Abs. 1 c DS-GVO i.V.m. § 36 GewO, § 5 Abs. 2 SVO der IHK Ostbrandenburg,
  • Abonnenten der Kammerzeitung „Forum“,
  • Allgemeinheit mit Zugang zum Internet,
  • Auf Anfrage: Gerichte, Behörden, Unternehmen, Privatpersonen. 

1.6. Ausstellung von Ursprungszeugnissen, Carnet ATA (CPD) und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen

Ihre Daten werden verarbeitet, um Ihren Antrag zu bearbeiten und das jeweilige Außenwirtschaftsdokument auszustellen. Die IHK benötigt Ihre Daten für die Bearbeitung Ihres Antrags. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 1 Abs. 3 IHKG sowie dem Übereinkommen über die vorübergehende Verwendung mit seinen Anlagen vom 26. Juni 1990 (Istanbul Übereinkommen) bzw. dem Zollabkommen über das Carnet A.T.A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren vom 6. Dezember 1961 (A.T.A.-Abkommen) und dem „Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen“ bzw. dem Carnet-Vertrag zwischen DIHK und IHK sowie im Rahmen des Abschlusses einer Kautionsversicherung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO.
Sollten für die Bearbeitung Ihres Antrags Unterschriftsproben von Beschäftigten Ihres Unternehmens oder dritten Bevollmächtigten hinterlegt sein, gilt Folgendes:
  • Ihre Unterschriftsprobe wird zum Zweck der Aufgabenerfüllung gem. § 1 Abs. 3 IHKG und der Ausstellung eines Carnet ATA/CPD durch Ablage als Scan-Kopie ggfs. in einem Customer-Relationship-Management-System verarbeitet;
  • Sie sind in der Folge identifizierbar als Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens, der berechtigt ist, für dieses Unternehmen bei der IHK Anträge auf Ausstellung von Dokumenten für den Außenwirtschaftsverkehr zu stellen.
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt:
- aus dem Carnet:
  • durch Übergabe des Carnets an deutsche und ausländische Zollstellen
  • falls erforderlich an Euler Hermes Deutschland (Niederlassung der Euler Hermes SA), regis-triert beim Amtsgericht Hamburg (https://www.eulerhermes.de/datenschutz.html)
  • falls erforderlich an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) als national bürgender Verband
  • an weitere Stellen in der IHK (Bereich Finanzen)
  • an Dienstleister zur technischen Unterstützung der Abwicklung und ggf. an bevollmächtigte Dritte.
DIHK und International Chamber of Commerce (ICC) als internationale Dachorganisation erhalten anonymisierte statistische Daten zu den deutschlandweit ausgestellten Carnets:
- aus dem Kautionsvertrag falls erforderlich an Euler Hermes
- aus dem Ursprungszeugnis
  • an weitere Stellen in der IHK (Bereich Finanzen)
  • bei Nachprüfungsersuchen ausländischer Zollbehörden an den DIHK
  • an Dienstleister zur technischen Unterstützung der Abwicklung und ggf. an bevollmächtigte Dritte.
Der DIHK erhält anonymisierte statistische Daten zu den deutschlandweit ausgestellten Ursprungszeugnissen. Ihre personenbezogenen Daten erhalten Zollstellen auch in Drittländern durch Ihre Übergabe des Carnets. Die IHK bewahrt das Carnet ab Ablauf der Gültigkeit drei Jahre und drei Monate auf. Beim Ursprungszeugnis ergibt sich die Aufbewahrungsfrist aus dem Statut der IHK.

1.7. Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr

Bei diesen Antragsverfahren werden die Daten zur Durchführung und Abwicklung der Fachkundeprüfung einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften und die Bewertung von Freistellungsanträgen verarbeitet. Hierfür sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 4 Abs. 7 i.V.m. § 5 Abs. 1 PBZugV. Die IHK Ostbrandenburg benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 4 Abs. 7 i.V.m. § 5 Abs. 1 PBZugV sowie der Prüfungsordnung der IHK verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten auch zur Zahlungsabwicklung verarbeitet. Folgende Daten werden erhoben:
  • Titel, Name, Vorname, ggf. Geburtsname
  • Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
  • Staatsangehörigkeit
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • ggf. Kommunikationsdaten
  • Prüfungsergebnis.
Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Fachkundeprüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von ihm erhalten. Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
  • die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK zur Zahlungsabwicklung
  •  mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK
  • an den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung
  • ggf. an andere IHKs zwecks Prüfungsfreistellung.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
Die Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterlagen ein Jahr im Original aufzubewahren. Die Niederschrift ist 50 Jahre aufzubewahren. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.

1.8. sonstige Antragsverfahren

Im Rahmen von sonstigen Antragsverfahren werden die Daten des Antragstellers gespeichert, wie sie im digitalen oder sonstigem Antrag bzw. Antragsformular erbeten werden. Die Auswahl der wichtigsten dieser Antragsverfahren, die sich aus auf IHK übertragenen, hoheitliche und öffentlich-rechtliche Aufgaben gemäß § 3a und §10 IHK-Gesetz ergeben, finden Sie zu diesem Text unter "Weitere Informationen".

1.9. Interne Verwaltungszwecke

Neben den oben angeführten Angaben hat die IHK Ostbrandenburg für ihre internen Verwaltungszwecke weitere folgende Daten gespeichert:
  • Zugang zur Kammer
  • Zeitpunkt der letzten Änderung
  • Identnummer
  • Grundsätzliche Beitragspflichtigkeit
  • Beitreibgemeinde
  • Wahlgruppe und -bezirk betreffend die Kammerwahlen
Diese Daten wurden von der IHK Ostbrandenburg selbst angelegt und werden ausschließlich zu Verwaltungszwecken verarbeitet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht mit Ausnahme von für die Wahl zur Vollversammlung relevanten Daten.

2. Datenverarbeitungen auf vertraglicher Grundlage

Insofern die IHK Ostbrandenburg mit Dritten Verträge schließt, werden die spezifischen datenschutzrechtlichen Hinweise und Informationen bei Vertragsschluss mitgeteilt. Im Übrigen gelten die hier gemachten Hinweise, wie auch spezifischen Informationen für bestimmte, konkret benannte Verfahren.

2.1. Bewerbungsverfahren bei der IHK

Bewerberdaten werden von uns ausschließlich zum Zweck sowie im Rahmen unseres Bewerbungsverfahrens unter den gesetzlichen Vorgaben verarbeitet. Die Daten sind nur den konkret mit diesem Verfahren betrauten Mitarbeitern zugänglich.
Voraussetzung für das Bewerbungsverfahren ist, dass die Bewerber uns ihre Bewerberdaten mitteilen. Notwendige Bewerberdaten sind in der jeweiligen Stellenanzeige bezeichnet. Dazu gehören grundsätzlich Angaben zur Person, Post- und Kontaktadressen sowie die zur Bewerbung gehörenden Unterlagen, wie Anschreiben, Lebenslauf sowie Zeugnisse oder andere Nachweise oder Referenzen. Außerdem ist es möglich, dass die Bewerber uns freiwillig zusätzliche Informationen mitteilen.
Gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO sowie § 26 BDSG verarbeiten wir die Daten der Bewerber zur Erfüllung unserer (vor)vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, vorausgesetzt die Verarbeitung der Daten, wie beispielsweise im Rahmen von rechtlichen Verfahren, wird für uns erforderlich. Das gilt auch für besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 DSGVO, wie etwa Gesundheitsdaten, Schwerbehinderteneigenschaft oder ethnische Herkunft, welche wir nach Art. 9 Abs. 2 lit. b und lit. f DSGVO verarbeiten.
Die IHK Ostbrandenburg erbittet von ihren Bewerbern, die Bewerbungen per E-Mail zu übermitteln. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass E-Mails generell nicht verschlüsselt versendet werden und die Bewerber daher gegebenenfalls selbst für eine Verschlüsselung sorgen müssen. Deshalb ist es der IHK nicht möglich, Verantwortung für den Übertragungsweg der jeweiligen Bewerbung zwischen dem Absender und dem Empfänger, bzw. ihren Server, zu übernehmen.
Der IHK ist es möglich, alle ihr zur Verfügung gestellten Daten der Bewerber im Falle einer erfolgreichen Bewerbung für die Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses weiterzuverarbeiten. Ist eine Bewerbung auf eine Stelle nicht erfolgreich, werden die Bewerberdaten gelöscht. Zieht ein Bewerber seine Bewerbung zurück, was jederzeit möglich ist, werden die Daten ebenfalls gelöscht.
Das Löschen der Daten erfolgt, vorbehaltlich eines berechtigten Widerrufs der Bewerber, nach Ablauf des Zeitraums von sechs Monaten ab der Beendigung des Ausschreibungsverfahrens und aller diesbezüglicher Rechtsstreitigkeiten. Dies dient dazu, damit wir mögliche Anschlussfragen zur jeweiligen Bewerbung beantworten sowie unseren Nachweispflichten aus dem Gleichbehandlungsgesetz genügen können. Sämtliche Rechnungen über mögliche Reisekostenerstattungen werden gemäß den steuerrechtlichen Vorgaben archiviert.
Weitere Anforderungen an die Speicherung und Löschung können sich aus der Anwendung des brandenburgischen Archivgesetzes ergeben, welchem die IHK Ostbrandenburg unterliegt.
Mit der Datenübermittlung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens, ohne welche das Verfahren nicht durchgeführt werden kann, erklären sich die jeweiligen Bewerber mit der Verarbeitung ihrer Daten zu Zwecken des Bewerbungsverfahrens entsprechend dieser Datenschutzhinweise einverstanden.

2.2. Bewerberdatenbank AUVIT

In diese Datenbank werden auf Antrag und mit entsprechender Einwilligung online die Daten von Personen aufgenommen, die eine Berufsausbildungs- oder Praktikumsstelle suchen. Diese Daten sind ausschließlich den konkret mit dem Verfahren betrauten Mitarbeitern der IHK Ostbrandenburg zugänglich, welche die eingetragenen Auszubildenden damit gezielt auf freie Ausbildungsstellen aufmerksam machen können. Die IHK ist nach § 71 Absatz 3 Berufsbildungsgesetz (BBiG) die für die Berufsausbildung in den nichthandwerklichen Gewerbeberufen zuständige Stelle. Nur die von den Suchenden selbst in die Datenbank eingetragenen Angaben werden gespeichert. Sie werden weder an Ausbildungsbetriebe, noch an andere Dritte weitergeleitet, insofern nicht die IHK hierzu gesetzlich oder anderweitig rechtlich verpflichtet ist oder wird.
Nach vollständiger Abwicklung des Vertrages, spätestens nach Ablauf des Suchzeitraums werden die Daten des Suchenden für die weitere Verwendung gesperrt. Nach Ablauf von weiteren sechs Monaten oder nach Eintragung eines abgeschlossenen Ausbildungsplatzes mit dem Suchenden in das Berufsausbildungsverzeichnis bei der IHK Ostbrandenburg nach § 34 BBiG werden die Daten gelöscht.Dies ggeschieht, sofern der Suchende nicht ausdrücklich sein Gesuch zur Eintragung in die Datenbank reaktiviert oder die IHK Ostbrandenburg sich eine darüber hinausgehende Datenverwendung vorbehält, die gesetzlich erlaubt ist und über die sie den Suchenden vorab informiert.

2.3 Weiterleitung von Soforthilfeleistungen an Arbeitgebende für ihre grenzpendelnden Beschäftigten, die ihren regelmäßigen Arbeitsweg von der Republik Polen in das Land Brandenburg auf Grund verordneter Quarantäne-Maßnahmen der polnischen Regierung in Folge der pandemischen Ausbreitung des SARS-CoV-2 („Corona-Pandemie 2020“) nicht mehr antreten können

Die IHK Ostbrandenburg hat es neben anderen Kammern für das Land Brandenburg übernommen, Anträge auf Soforthilfeleistungen entgegenzunehmen, zu bearbeiten und Leistungen an die Antragsteller auszukehren. Grundlage hierfür ist der entsprechende Zuwendungsbeschied des Landes Brandenburg mit seinen Nebenbestimmung und den ANBest-P.
Personenbezogene Daten werden im Zuge der Prüfung von Anträgen auf Gewährleistung einer Zuwendung, der Vergabe und Abwicklung von Zuwendungen erfasst. Ihre Daten werden erhoben, um
  • das Zuwendungsverfahren zur Gewährung einer Förderung durchzuführen,
  • Nachweise über die durchgeführten Förderungen zu führen sowie
  • eine etwaige Prüfung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und den Landesrechnungshof Brandenburg zu ermöglichen.
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit §§ 22, 44 LHO Brandenburg und § 5 Abs. 1 und 2 Brandenburgisches Datenschutzgesetz erhoben. Wir weisen darauf hin, dass zum Zweck der Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung einer Zuwendung Ihre personenbezogenen Daten, sowie Angaben zu Pendelnden und ggf. deren Mitreisende, einschließlich ggf. nachgeforderter Belege für Angaben in der Antragstellung für Ihre Antragsbearbeitung erforderlich sind, gespeichert werden. Ohne diese Daten können wir Ihren Antrag/Ihr Anliegen nicht prüfen.
Personenbezogene Daten werden an Dritte weitergegeben werden, sofern dies zur Erbringung oder der Abrechnung der Zuwendungen erforderlich ist. Ihre personenbezogenen Daten werden ggf. weitergegeben an
  • die Staatskanzlei und an Ministerien des Landes Brandenburg,
  • den Landesrechnungshof Brandenburg,
  • insofern örtlich zuständig, die IHK Potsdam
um Nachweise über die durchgeführten Förderungen führen zu können sowie um eine Prüfung durch den Landesrechnungshof zu ermöglichen. Eine darüberhinausgehende Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte ist ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung ausgeschlossen. Wir werden Daten gegenüber berechtigten Stellen nur offenlegen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben oder durch Gerichtsbeschluss angeordnet ist.
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der IHK Ostbrandenburg für 10 Jahre, und im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie und im Übrigen so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gemäß § 6 Abs. 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Ministerien des Landes Brandenburg vom 15. März 2016, § 7 Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in der Landesverwaltung Brandenburg – Registraturrichtlinie in Verbindung mit dem Aktenplan des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie für die Dauer der zu erfüllenden Aufgaben und der notwendigen Dokumentationspflichten erforderlich ist.

3. Übermittlung

Hinsichtlich der Übermittlung dieser Daten ist zu unterscheiden zwischen der Weitergabe an öffentliche Stellen:
a) Öffentliche Stellen 
Zur Wahrung berechtigter Interessen von Dritten, zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit ist die IHK Ostbrandenburg gesetzlich verpflichtet, die personenbezogenen Daten auf schriftliche Aufforderung an befugte Stelle zu übermitteln. Ferner werden die vorstehend genannten Daten von der IHK Ostbrandenburg an öffentliche Stellen weitergegeben, sofern dies zur Erfüllung der IHK-Aufgaben oder der Aufgaben der anfragenden öffentlichen Stelle erforderlich ist oder eine gesetzliche Grundlage (Landesdatenschutzgesetz) besteht. 
b) Übermittlung in Drittländer 
Eine Übermittlung von Daten der IHK-Mitglieder findet nicht statt. Nur bei Vorliegen einer Einwilligung dazu werden Daten zum Beispiel an Auslandshandelskammern übermittelt.

IV. Wo werden die Daten verarbeitet?

Die Daten werden grundsätzlich in Deutschland verarbeitet. Nur in Einzelfällen und im gesetzlich zulässigen Rahmen findet die Datenverarbeitung auch im Ausland statt.
Die IHKs unterliegen als öffentliche Stelle den Vorschriften der DSGVO, spezialgesetzlicher Regelungen und dem brandenburgischen Landesdatenschutzgesetz.
Die IHK lässt die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten.

V. Wie lange werden die Daten aufbewahrt?

Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHKs und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. In allen anderen Fällen besteht ein Löschkonzept. Regelungen zu den Pflichten der IHKs, den Wirtschaftsarchiven bestimmte Dokumente zur Verfügung zu stellen, ergeben sich aus der DSGVO und den Landesarchivgesetzen. 

VI. Betroffenenrechte 

Kann ich Auskunft über meine gespeicherten Daten erhalten?

Sie können unentgeltlich Auskunft über den Umfang, die Herkunft und die Empfänger der gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Dauer der Speicherung verlangen.
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

Kann ich Daten berichtigen oder löschen lassen?

Sie können jederzeit verlangen, dass unrichtige Daten berichtigt werden. Die Löschung Ihrer Daten hängt von der Rechtsgrundlage der Verarbeitung und der oben genannten Pflicht der IHKs zur Übergabe an die Archive ab.
Wenn Sie in die Verarbeitung Ihrer Daten, etwa zum Zwecke der werblichen Ansprache durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie diese jederzeit kostenfrei und ohne Angabe von Gründen ändern oder gänzlich widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Wir behalten uns jedoch vor, zu prüfen, ob die betreffende Datenverarbeitung auch auf gesetzlicher Grundlage zulässig oder sonstig rechtlich geboten ist (z.B. nach Art. 6 Abs. DSGVO, § 26 BDSG oder § 5 BbgDSG) und werden die Datenverarbeitung gegebenenfalls sodann nur auf dieser Grundlage fortführen.

Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich Fragen zum Datenschutz habe?

Sie können jederzeit schriftlich Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten und gegebenenfalls deren Berichtigung und/oder Löschung und/oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen. Zu diesem Zweck und/oder um nähere Informationen hierüber zu erhalten, wenden Sie sich gerne an die im Impressum genannte Kontaktadresse.
Sollten Sie Fragen, Kommentare oder Anfragen bezüglich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns haben, erreichen Sie uns über das Kontakt-Formular . Sie können sich alternativ auch direkt an den oben genannten Datenschutzbeauftragte der IHK Ostbrandenburg wenden.

Wo kann ich mich bei Datenschutzverstößen beschweren?

Aufsichtsbehörde: 
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Dagmar Hartge
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203/356-0
Telefax: 033203/356-49
E-Mail: Poststelle@LDA.Brandenburg.de

Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Die IHK Ostbrandenburg behält sich das Recht vor, diese Datenschutzerklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Die jeweils aktuelle Version ist auf dem Internetauftritt der IHK verfügbar. Bitte besuchen Sie unseren Internetauftritt regelmäßig auf und informieren Sie sich über die jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen.
Stand: 25. Mai 2018

Kontaktinformationen

Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg
Puschkinstraße 12b
15236 Frankfurt (Oder)
E-Mail: datenschutz@ihk-ostbrandenburg.de
Tel.: 0335 5621 1420
Fax: 0335 5621 1197
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