Informationen zur Gewerbeabfallentsorgung

Seit dem 1. August 2017 gilt die überarbeitete Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Mit dieser wurde die Gewerbeabfallentsorgung an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst.
Kernstück der neuen GewAbfV ist die Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie, die dem Recycling einen klaren Vorrang zuweist. Die Verordnung verpflichtet zur Getrennthaltung und zum Recycling von Gewerbeabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Vorbehandlungsanlagen haben in Zukunft anspruchsvolle Anforderungen an die Sortierung der Abfälle zu erfüllen, damit auch Gemische hochwertig verwertet werden können.
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LAGA) hat im Jahre 2019 die “Vollzugshinweise zur Gewerbeabfallvorordnung” auf ihrer Homepage veröffentlicht. Diese sind zwar nicht rechtsverbindlich, aber als Orientierung für den Vollzug praktisch doch sehr wichtig für die betroffenen Unternehmen.