Unternehmen engagieren sich für biologische Vielfalt

Der Verlust der biologischen Vielfalt ist eine der zentralen Herausforderungen unserer Zeit. Auf vielen Ebenen gibt es daher intensive Bemühungen, diesem entgegen zu wirken. Dabei sind alle gefragt – Gesetzgeber, Kommunen und Unternehmen. In der IHK-Veranstaltung „Insektenschutz per Gesetz“ am 24. März 2021 wurden der rechtliche Rahmen erläutert, aber auch Möglichkeiten und Praxisbeispiele freiwilligem Engagements vorgestellt.
Strategien, Programme und Gesetze bilden den Rahmen
Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst stellte ausführlich den rechtlichen Rahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt vor. Eine wesentliche Grundlage stellt die Biodiversitätsstrategie 2030 der EU dar. Nicht nur naturschutzfachliche Gründe haben die EU dazu bewegt, eine derartige Strategie zu erlassen. Auch die Wirtschaft ist auf funktionierende Ökosysteme angewiesen. Nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch solche Branchen, wie Bauwirtschaft, Lebensmittelindustrie, Tourismus etc. sind auf Natur angewiesen. Ein wesentliches Ziel der Biodiversitätsstrategie ist es, dass bis zum Jahr 2050 alle Ökosysteme wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Erreicht werden soll dies durch ein kohärentes Netz von Schutzgebieten, das mindestens jeweils 30 Prozent der Landfläche und der Meeresgebiete der EU umfasst. Dafür will die EU jährlich mindestens 20 Milliarden Euro für Ausgaben zugunsten der Natur mobilisieren. Auch auf nationaler Ebene gibt es eine Strategie zur biologischen Vielfalt und seit September 2019 ein Aktionsprogramm “Insektenschutz”. Mit der derzeitigen Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) kommt ein weiterer Baustein hinzu. Im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf sind darüber hinaus noch verschiedene Verordnungsermächtigungen enthalten. Es wird also weitere Vorgaben geben.
Freiwilliges Engagement weit verbreitet
Im zweiten Vortrag stellt Arne Loth von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ein Projekt vor, welches die DUH gemeinsam mit dem Leibnitz-Zentrum für Agrarlandschaftsforschung Müncheberg (ZALF) durchgeführt hat. Bundesweit wurden Unternehmen befragt, inwieweit sie sich gezielt für den Schutz der biologischen Vielfalt einsetzen. Erfreuliches Ergebnis: knapp 40 Prozent der 700 befragten Unternehmen engagieren sich freiwillig für den Naturschutz. Die Hälfte dieser Unternehmen tun das indem sie ihre Firmengelände naturnah gestalten. Aber auch Geldspenden und die Durchführung eigener Naturschutzprojekte wurden häufig genannt. Als eine Schlussfolgerung aus der Umfrage wurde eine Online-Plattform eingerichtet, die Anbieter von Flächen und Investoren zusammen führt. Damit ist diese Plattform gerade für Unternehmen, die Naturschutzprojekte durchführen wollen, aber keine eigenen Flächen haben, eine wertvolle Hilfe.
Industrie trifft Natur
Im dritten Vortrag stellte Ron Tauber von der CEMEX Zement GmbH vor, wie biologische Vielfalt auf dem eigenen Werksgelände realisiert werden kann. Naturschutz und Vielfalt sind in der Nachhaltigkeitsstrategie des EMAS-Unternehmens fest eingebettet. Verschiedene Projekte, sowohl im Kalktagebau als auch auf dem Gelände des Zementwerkes dienen nicht nur dem Erhalt der Artenvielfalt sondern tragen auch zu einer Erhöhung der Vielfalt an Lebensräumen bei. Ohne den Tagebau würde es einige ökologische Nischen nicht geben. So haben Uhu, verschiedene Kröten und Fledermäuse im Tagebau ein Zuhause gefunden. Das Gelände des Zementwerks wurde unter die Lupe genommen und analysiert, welche Flächen sich für eine ökologische Aufwertung anbieten. Die Umsetzung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit regionalen Partnern. Neben der Einbindung externer Fachleute ist es auch außerordentlich wichtig, frühzeitig die Belegschaft zu informieren und einzubeziehen. Seit 2018 wird von einem Hobbyimker produzierter „Blütenhonig aus dem Rüdersdorfer Tagebau“ an die Belegschaft gegen eine geringe Spende abgegeben und im angrenzenden Museumspark verkauft. Der Erlös fließt eins zu eins in Naturschutzprojekte. Das Unternehmen engagiert sich nicht nur auf dem eigenen Gelände, sondern unterstützt auch Maßnahmen im Umfeld.
In der Veranstaltung wurde deutlich, dass viele Unternehmen sich bereits freiwillig für die biologische Vielfalt engagieren. Dafür ist aber auch ein rechtlicher Rahmen erforderlich, der den Unternehmen Sicherheit bietet und wirtschaftliche Risiken ausschließt. Mit der in der aktuellen Novelle des BNatSchG vorgesehenen Regelung zu „Natur auf Zeit“ wird ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan.
Die Vortragsunterlagen senden wir auf Anfrage gerne zu.