Vom Alleskönner zum Umweltproblem

Kunststoffe galten lange Zeit als wahre Alleskönner. Sie waren leicht zu bearbeiten, in jede gewünschte Form zu bringen und vielseitig einsetzbar. Leider landeten viele Kunststoffe aber auch da, wo sie nicht hingehören – als riesige Kunststoffwirbel im Meer, als Mikroplastik im Boden.
Zur Lösung dieser Umweltprobleme gibt es verschiedene Strategien, Kampagnen, Gesetze und Verordnungen auf nationaler und internationaler Ebene. Hier den Überblick zu behalten, was ab wann und für welche Kunststoffe gilt, ist für Unternehmen und Verbraucher nicht einfach. Daher stand die IHK-Veranstaltung am 24. Februar 2021 unter dem Titel „Kunststoffe im Fokus“.
Nur EU-weite Herangehensweise macht Sinn
Rechtsanwalt Ludolf C. Ernst stellte ausführlich die EU-Kunststoffstrategie vor. Da Kunststoffe ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor und auch weiterhin unverzichtbar sind, gehe es nicht um ein komplettes Verbot sondern um die Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt. Das kann nur durch eine EU-weit einheitliche Herangehensweise erreicht werden.
Die EU-Kunststoffstrategie beinhaltet daher verschiedene Maßnahmen, vom Verbot bestimmter Kunststoffprodukte über Kennzeichnungspflichten bis hin zur Sensibilisierung der Verbraucher. Betroffen vom Verbot sind nur bestimmte Kunststoffprodukte, wie z.B. Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme und Produkte aus oxo-abbaubaren Materialien.
Weitere Maßnahmen beziehen sich auf Kennzeichnung von Kunststoffprodukten, Herstellerverantwortung (Beteiligung der Hersteller an den Entsorgungskosten) und Sensibilisierung der Verbraucher. Die im Jahr 2019 in Kraft getretene Einwegkunststoffrichtlinie der EU (Richtlinie (EU) 2019/904) gibt den Mitgliedsstaaten konkrete Fristen zur Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen vor.
Die Einwegkunststoffrichtlinie ist bisher in Deutschland die Änderung des Verpackungsgesetzes vom 27. Januar 2021 und die Einwegkunststoffverbotsverordnung vom 20. Januar 2021 umgesetzt worden. Im Wesentlichen wurden die EU-Vorgaben 1:1 umgesetzt. Flankiert wird das in Deutschland durch verschiedene Kampagnen des Bundesumweltministeriums, wie z.B. „Wertschätzen statt Wegwerfen“. Das alles macht es den Marktteilnehmern nicht leicht, den Überblick zu behalten. Erschwerend kommt dann noch hinzu, dass es viele Ausnahmeregelungen gibt.
Die Vortragsunterlagen von RA Ernst senden wir auf Anfrage gerne zu.