Wettbewerb zum Niedersächsischen Quartiersgesetz gestartet

Mit Beschluss des Niedersächsischen Landtags am 28. April 2021 zum „Niedersächsischen Quartiersgesetz“ (NQG) wurde eine langjährige Forderung der niedersächsischen IHKs erfüllt. Denn nun liegt auch in Niedersachsen die rechtliche Grundlage für die Einrichtung sog. „Business Improvement Districts“ (BIDs) vor – ein international erfolgreiches Modell privatwirtschaftlicher Initiativen zur Attraktivitätssteigerung von Innenstädten, Gewerbegebieten, Wohngebieten, oder sonstigen Quartieren.
 
Parallel zur Verabschiedung des Gesetzes wurde vom Land eine Anschubfinanzierung in Höhe von insgesamt 800.000 Euro für den Start und das Einrichten der ersten Initiativen zur Verfügung gestellt. Die Gelder sollen chancengleich über einen Wettbewerb an private Standortgemeinschaften und -initiativen auf Grundlage der Entscheidung einer unabhängigen Jury vergeben werden. 
 
Bis zum 30. September 2021 können Sie sich um bis zu 40.000 Euro für die Startphase eines „BIDs“/einer Quartiersgemeinschaft bewerben! 
 
Auf der eigens eingerichteten Website www.quartier-niedersachsen.de werden Sie über die Förderkriterien informiert und zur Antragstellung weitergeleitet. 
 
Zusätzlich hat das Land über diese Homepage eine landesweite Beratungsstelle geschaffen, welche die Initiativen und Quartiersgemeinschaften bei den wichtigsten Fragen zur Gründung eines „BIDs“ beraten soll. Nehmen Sie gerne Kontakt mit den dort aufgeführten Ansprechpartnern auf. 
 
Gleichzeitig möchten wir Sie zu einer Informationsveranstaltung zu der neuen Förderkulisse am 6. September 2021 von 9 bis 11 Uhr via Zoom einladen. Eine Anmeldung ist ebenfalls unter www.quartier-niedersachsen.de unter „Informationsveranstaltung“ möglich.