Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand: Juli 2025
Die IHK Osnabrück - Emsland – Grafschaft Bentheim ist bemüht, ihre Website “https://www.ihk.de/osnabrueck” mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) so umfassend wie möglich vereinbar zu machen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
  • Der Webauftritt der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland – Grafschaft Bentheim wird in Kooperation mit den anderen Mitgliedern des IHK24 e. V. an die EU-Richtlinie 2016/2102 zur Umsetzung des barrierefreien Internets öffentlicher Stellen angepasst und optimiert. Die identifizierten Defizite und Mängel befinden sich aktuell in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der sukzessive abgearbeitet wird.
  • Als IHK nutzen wir ein zentral gehostetes CMS-Baukastensystem, das Industrie- und Handelskammern über den IHK24 e. V. deutschlandweit zur Verfügung steht. In der Mitgliederversammlung am 5. November 2024 wurde über ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit abgestimmt, das ab dem 1. Januar 2025 auch bei der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim zum Einsatz kommt.
  • Dieses umfasst die zentrale Anpassung der Designelemente und des Contentmanagementsystems im Backend gemäß WCAG 2.1 und BITV 2.2
  • Zielgruppengerechte Workshops zur Barrierefreiheit für Verantwortliche und Redaktionsteams
  • Kontinuierliches Monitoring der Weboberflächen im Hinblick auf Verbesserungsmöglichkeiten
  • Einbindung blinder Menschen in die Testung sowie in die Arbeit des Arbeitskreises Barrierefreiheit 
  • Spezialisierte Workshops für die Erstellung barrierefreier PDFs
  • Sicherung der nachhaltigen digitalen Barrierefreiheit durch kontinuierliche Maßnahmen
  • Der Großteil der zentral verwalteten CMS-Elemente wurde inzwischen aktualisiert. Parallel dazu fanden Schulungen für Redakteure und Verantwortliche statt, sodass wir als IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim derzeit die redaktionellen Maßnahmen umsetzen. Aufgrund des Umfangs - insbesondere im Bereich der Barrierefreiheit von PDFs, aber auch bei einzelnen Modulen - ist das Projekt noch nicht abgeschlossen. Wir verzeichnen allerdings bereits eine deutliche Verbesserung der Zugänglichkeit.
Für unsere Mitgliedsunternehmen sowie Netzwerkpartner aus Politik und Verwaltung sind wir Multiplikator und Informationsquelle zugleich. Sehr häufig werden wir gebeten, Nachrichten und/oder Dokumente weiterzuverbreiten. Nicht immer genügen diese Unterlagen jedoch den Anforderungen der Barrierefreiheit, und in den meisten Fällen können sie durch uns auch nicht nachbearbeitet werden. Da es uns wichtig ist, aktuelle Informationen auch so zeitnah wie möglich weiterzugeben, bitten wir um Verständnis, wenn nicht alle Inhalte vollständig barrierefrei sind. Wir sind bemüht, so oft wie möglich auf barrierefreie Versionen zu verlinken bzw. diese direkt zur Verfügung zu stellen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. September 2020 erstelltund im Juli 2025 aktualisiert. Die Einschätzung basiert auf Selbstbewertung. Eine Prüfung/Zertifizierung zum tatsächlichen Grad der Barrierefreiheit ist in Planung.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie der IHK Osnabrück - Emsland – Grafschaft Bentheim Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen:
Azing Saathoff
Projektleiter Digitale Medien
Tel. 0541/353155
E-Mail: saathoff@osnabrueck.ihk.de
Nikola Ebker
Projektleiterin Digitale Medien
Tel. 0541/353115
E-Mail: ebker@osnabrueck.ihk.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter Tel. 0511/120-4010 oder per E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de