Bund erweitert Exportkreditgarantien um Forfaitierungsgarantie

Zum 1. Juli 2023 hat der Bund sein Produktangebot im Bereich der Exportkreditgarantien um eine Forfaitierungsgarantie erweitert. Sie macht es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einfacher, klein-volumige Geschäfte zu finanzieren. Aktuell müssen Exporteure den Lieferantenkredit bis zur Tilgung in ihrer Bilanz halten. Mit der neuen Forfaitierungsgarantie können Exporteure die Kreditforderung an eine Bank verkaufen und erhalten so direkt die Kreditsumme von der Bank. Das sichert gerade die im KMU-Bereich so wichtige Liquidität. Im Gegenzug fordert die Bank die Forderung bei den Auslandskunden ein. Bislang waren Banken aufgrund des hohen Ausfallrisikos zurückhaltend beim Ankauf von Kreditforderungen. Im Rahmen der Forfaitierungsgarantie springt nun der Bund ein und sichert die Rechtsbeständigkeitsrisiken zu einem großen Teil (Deckungsquote 80 Prozent) ab - d.h. bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent.
Weitere Informationen zur Einführung der Forfaitierungsgarantie finden Sie auf der Website der Exportkreditgarantien des Bundes.
Quelle: Euler Hermes Aktiengesellschaft