Ungarn führt Werbesteuer wieder ein
Die seit 2019 de facto ausgesetzte Werbesteuer (mit einem Steuersatz von 0 Prozent) wird wieder eingeführt. Grundlage dafür ist das Gesetz LXXXIII von 2025, das im Rahmen von Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und rechtlichen Harmonisierung beschlossen wurde. Dieses Gesetz verlängert den Nullsteuersatz lediglich bis zum 30. Juni 2026. Ab der zweiten Jahreshälfte 2026 tritt die Werbesteuer somit erneut in Kraft.
Bemessungsgrundlage ist das jährliche Nettoeinkommen aus Werbeleistungen. Dabei gilt für alle Betroffenen ein einheitliches Modell mit Freibetrag und Steuersatz:
- Einnahmen aus Werbetätigkeiten bis zu 100 Millionen HUF bleiben steuerfrei.
- Für den darüber hinausgehenden Betrag wird eine Werbesteuer in Höhe von 7,5 Prozent erhoben.
Die Regelung betrifft nicht nur klassische Medienunternehmen, sondern auch digitale Plattformen sowie Firmen, die ausländische Anbieter von Werbedienstleistungen in Anspruch nehmen.
Quelle: GTAI