EU-Factsheet zu Incoterms® und EU-Sanktionen

Die EU Kommission hat ein Factsheet zur Nutzung der Incoterms® „Ex Works“ und der Verantwortlichkeit des Ausführers unter den EU Sanktionen veröffentlicht. Darin wird erläutert, wie die Incoterms®-Regeln mit den EU-Sanktionen zusammenhängen und welche Verantwortlichkeiten Verkäufer und Käufer bei EXW-Lieferungen haben.
Privatrechtliche Vereinbarungen können nicht von den EU-Sanktionen abweichen. Die Verwendung von Incoterms®-Regeln wie EXW ändert daher in keiner Weise die sanktionsbezogenen Verpflichtungen. Dazu gehört die Verpflichtung, sicherzustellen, dass bestimmte Waren nicht in verbotene Bestimmungsländer wie Russland oder Belarus gelangen. Exporteure bzw. Verkäufer sollten alle zu diesem Zweck erforderlichen Maßnahmen ergreifen.
Quelle: DIHK