Wiedereinsetzung der Iran-Sanktionen
Die Europäische Union hat am 29. September 2025 mehrere restriktive Maßnahmen zu den nuklearen Aktivitäten des Iran wieder in Kraft gesetzt. Diese Maßnahmen waren seit dem JCPoA (2015) ausgesetzt. Der EU-Beschluss folgte auf die Wiedereinführung der UN-Sanktionen, nachdem der UN-Sicherheitsrat die Aufhebung der Sanktionen nicht verlängert hat.
Wieder gelten sowohl die UN-Maßnahmen (seit 2006 per Resolutionen beschlossen und automatisch in EU-Recht übernommen) als auch autonome EU-Maßnahmen. Im Warenhandel betrifft das unter anderem:
- ein Ausfuhrverbot für Waffen an den Iran
- ein Verbot der Weitergabe von Gegenständen, Materialien, Gütern und Technologien, die Irans Anreicherungs-/Wiederaufbereitungsaktivitäten oder ballistische Raketenprogramme unterstützen
- Verbote für Einfuhr, Kauf und Transport von Rohöl, Erdgas, petrochemischen und Erdölprodukten sowie für damit verbundene Dienstleistungen
- ein Verbot des Verkaufs/Lieferung von Schlüsselausrüstung für den Energiesektor
- Verbote für Gold, andere Edelmetalle und Diamanten
- Einschränkungen für bestimmte Marineausrüstung
- ein Verbot bestimmter Software
Neben den Handelssanktionen gelten erneut Wirtschafts- und Finanzsanktionen, die insbesondere den Finanz- und Verkehrssektor betreffen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
BAFA - Iran
Iran sanctions snapback: Council reimposes restrictive measures - Consilium
BAFA - Iran
Iran sanctions snapback: Council reimposes restrictive measures - Consilium
Quelle: DIHK