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Klimaneutral wirtschaften


Mein Name ist Lars Böker. Ich berate Sie gerne bei Fragen zur Energieeffizienz, Energie und Mobilität.

Ich bin für Sie da!
Telefon: 04131 742 194
E-Mail: lars.boeker@ihklw.de
Mein Tipp für Sie?
Wie kann Ihr Unternehmen den betrieblichen Klimaschutz voranbringen? Lernen Sie von den Erfahrungen anderer Betriebe und werden Sie Mitglied im neuen Unternehmensnetzwerk Klimaschutz.

Beratungstour

Bei der Beratungstour “Hilfe auf den Punkt: Lieferketten, Energieversorgung und Personalplanung nachhaltig gestalten” erfahren Sie, wie Sie Ihre Geschäftsprozesse insgesamt nachhaltiger gestalten.
Fachleute besuchen Sie, analysieren mit Ihnen gemeinsam die gegenwärtige Lage und stellen mögliche Lösungswege zur nachhaltigen Optimierung ihrer Ressourcen und Energiekosten sowie Geschäftsprozesse vor. Auf Grundlage der Gesprächsergebnisse wird weiterführende kostenfreie Unterstützung angeboten, Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft werden vermittelt.

Energieeffizienz und Klimaschutz

Die Anforderungen an den Mittelstand sind hoch: Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Ressourceneffizienz und Klimaschutz sollen und wollen unter einen Hut gebracht werden. Energieeffizienz und der verantwortungsvolle Einsatz der unterschiedlichen Energieträger sind dabei wichtige Bausteine. In der Marktoffensive Erneuerbare Energien haben sich die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) mit der Deutschen Energieagentur (dena) und dem Klimaschutz-Unternehmen e. V. zusammengeschlossen, um Unternehmen bei dem Einstieg in Grüne Energie zu unterstützen.
IHKLW-Beratung Nachhaltiges Wirtschaften
Tipps zum betrieblichen Klimaschutz erwarten Sie in der IHKLW-Beratung Nachhaltiges Wirtschaften. Außerdem werfen Sie zusammen mit IHKLW-Berater Lars Böker einen Blick auf wirtschaftlich sinnvolle Effizienzpotenziale für Energie und Ressourcen sowie auf mögliche Fördermittel.
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Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH (KEAN) bietet in Kooperation mit unserer IHKLW kostenfreie Beratungen in Ihrem Unternehmen an. Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen aus Niedersachsen, die Energiekosten von mehr als 10.000 Euro pro Jahr haben.
Transformationsberatung Impuls Klimaneutralität
Die kostenfreie Transformationsberatung Impuls Klimaneutralität unterstützt Sie beim Einstieg in eine umfassende Transformation in Richtung Klimaneutralität bzw. Klimamanagement. Energie— und Klimaschutzberater*innen vermitteln Ihnen die Hintergründe, Funktionsweis und Logik von Klimaneutralität und Treibhausgas-Bilanzierung, identifizieren die wesentlichen Treibhausgas-Quellen und vereinbaren zusammen mit Ihnen einen Fahrplan mit Schwerpunkten für die weitere Umsetzung.
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Transformationsberatung Impuls Solar
Rund um die wirtschaftliche Nutzung von Solarenergie dreht sich die Transformationsberatung Impuls Solar. Im Gespräch mit den Berater*innen erfahren Sie Wissenswertes über den Stromeigenverbrauch und die Stromeinspeisung, über die Stromspeicherung sowie die Nutzung von Solarwärme für Gebäude und Prozesse - und bei Interesse auch über solare Mobilität.
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Transformationsberatung Impuls Energie- und Materialeffizienz
Wer weniger Ressourcen verbraucht und weniger Emissionen ausstößt, verschafft sich einen Kostenvorteil. In der Transformationsberatung Impuls Energie- und Materialeffizienz erfahren Sie, wie Sie mit Effizienzmaßnahmen den Energie- und Materialverbrauch senken, die Kosten reduzieren und gleichzeitig etwas für den Klimaschutz tun können.

Green Deal

Mit dem Green Deal soll der Wandel der EU zu einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft gelingen. Die EU-Kommission strebt damit ein klimaneutrales Europa bis zum Jahr 2050 an. In Deutschland soll die Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2045 erreicht sein.

Wasserstoff: Die Energiequelle der Zukunft?

Die Versorgungssicherheit ist eines der zentralen Themen der Energiewende. Wasserstoff gilt als Energieträger der Zukunft. Bis zu einer sicheren Versorgung ist es allerdings noch ein weiter Weg.

Mobilität

E-Fahrzeuge verursachen im laufenden Betrieb nahezu keine Emissionen und sind – bei Verwendung von regenerativ erzeugtem Strom – auch CO2-neutral. Außerdem müssen sie nicht so häufig gewartet werden. Und Elektrofahrzeuge sind nicht von etwaigen Fahrverboten oder Umweltzonen betroffen. Wollen Sie in eine CO2-neutrale Zukunft starten? Nutzen Sie die Fördermittel Elektromobilität.

Umweltschutz

Ökonomie und Ökologie gehören zusammen. Schließlich ist eine langfristig stabile wirtschaftliche und soziale Entwicklung nur möglich, wenn die Umwelt gesund ist – und bleibt. Umweltmanagement ist also mehr denn je nötig: Mit dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) steht Unternehmen ein freiwilliges Umweltmanagementsystem samt Umweltbetriebsprüfung zur Verfügung. EMAS ist ein freiwilliges Instrument der Europäischen Union und ein Gemeinschaftssystem aus Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung für Organisationen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen.
Sind Sie auf der Suche nach kompetenten Anbietern von Produkten und Dienstleistungen rund um Umweltschutz? Ein IHK-Portal für Organisationen und Unternehmen aus der Umwelt- und Energiebranche hilft Ihnen dabei: ecofinder

Weitere Beratungen mit unseren IHKLW-Berater*innen buchen!

Ob Finanzierung, Digitalisierung, Gründung oder Nachhaltigkeit: Wollen Sie noch weitere Fragen rund um Ihr Unternehmen in einem persönlichen Gespräch mit unseren IHKLW-Berater*innen klären? Wählen Sie das für Sie passende Beratungsangebot (und einen Termin) aus. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Wasserstoff

Die deutsche Bundesregierung hat im Jahr 2020 eine neue Wasserstoffstrategie beschlossen. Im Ergebnis steht eine Wegbeschreibung, wie Wasserstoff als Energieträger und Rohstoff die Klimaschutzanstrengungen in Deutschland unterstützen und den Industriestandort voranbringen soll. Zur Zielerreichung sind speicherbare, gasförmige und flüssige Energieträger, darunter maßgeblich Wasserstoff, nötig, um das Klimaziel von 95 Prozent CO2-Reduktion im Jahr 2050 zu erreichen.
Norddeutschland kann hierbei eine Vorreiterrolle als Wasserstoffregion einnehmen und besitzt entscheidende Standortvorteile. Das Potenzial unserer Region zur effektiven Nutzung von Wasserstoff zur Lösung von Mobilitäts-, Wärme- und Energieproblemen ist daher dringend zu nutzen. Hier finden Sie weiterführende Informationen, Projekte und Veranstaltungen über den kommenden Energieträger der Zukunft.

Wasserstoffnetzwerk Nordostniedersachsen (H2NON)

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Das H2NON-Netzwerk fördert als Modellregion die regionale Positionierung und Unterstützung der Wasserstoffwirtschaft. Die Kompetenzen des Netzwerks umfassen die gesamte Wertschöpfungskette - von der Herstellung, Speicherung, Infrastruktur (Transport, Verteilung) bis zur Nutzung von Wasserstoff.

Norddeutsche Wasserstoffstrategie

Die fünf norddeutschen Küstenländer, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben die Norddeutsche Wasserstoffstrategie mit dem Ziel entworfen, eine grüne Wasserstoff-Wirtschaft als Säule der Energie- und Verkehrswende aufzubauen. Die IHK Nord hat eine Übersicht von Unternehmen, Projekten und Initiativen im Norden geschaffen, die an der Wasserstofftechnologie arbeiten, um diese zur Marktreife zu führen. Viele haben einen regionalen Bezugsrahmen. Werfen Sie hier einen Blick auf die Norddeutsche Wasserstoff-Landkarte.

Nationale Wasserstoff-Leitprojekte

Die Wasserstoff-Leitprojekte sind das Ergebnis eines Förderaufrufs des Bundesforschungsministeriums, bei dem in Wissenschaft und Wirtschaft nach Ideen für industriegeführte Großprojekte gefragt wurde. Aus den 32 eingereichten Ideen haben sich drei Wasserstoff-Leitprojekte formiert (H2GIGA befasst sich mit der Entwicklung von Elektrolyseuren in der Serienfertigung, H2MARE projektiert die Wasserstoffproduktion auf hoher See und TansHyDe untersucht eine effektive Wasserstoff-Transport-Infrastruktur). Seit April 2021 arbeiten über 200 Partner in diesen Leitprojekten mit dem Ziel, über die vier Jahre Projektlaufzeit die Wasserstofftechnologien der Zukunft zu entwickeln.

Wasserstoff-Förderprogramme im Überblick

Unternehmen, die in das Themenfeld Wasserstoff einsteigen möchten, finden auf Bundes- wie auch auf europäischer Ebene zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat eine Übersicht zu einigen Wasserstoff-Förderprogrammen erstellt. Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Lotsenstelle Wasserstoff eingerichtet.

Green Deal

Mit dem Green Deal soll der Wandel der EU zu einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft gelingen. Die EU-Kommission strebt hierüber ein klimaneutrales Europa bis zum Jahr 2050 an. In Deutschland soll die Klimaneutralität bereits bis zum Jahr 2045 erreicht sein.

CSRD: Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte

Am 1. Januar 2023 ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in Kraft getreten. Am 15. März 2024 hat eine Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten den Kompromisstext zur CSRD gebilligt. Das Europäische Parlament muss zwar dem Kompromisstext noch zustimmen, die Zustimmung gilt jedoch als sicher. Ziel der Richtlinie ist es, dass Unternehmen auf Basis umfassender Standards vergleichbare, detaillierte und verlässliche Nachhaltigkeitsinformationen veröffentlichen. Sie löst die sogenannte CSR-Richtlinie ab.

Sorgfaltspflichten

  • Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten in ihre Unternehmenspolitik und Risikomanagementsysteme integrieren. Ein Verhaltenskodex muss erstellt werden.
  • Sorgfaltspflichten müssen entlang der sogenannten „Aktivitätskette“ und unter Berücksichtigung direkter und indirekter Geschäftspartner ausgeübt werden. Die Aktivitätskette umfasst alle vorgelagerten Aktivitäten zur Herstellung eines Produkts und Teile der nachgelagerten Aktivitäten wie Vertrieb, Lagerung und Transport im Auftrag des Unternehmens. Bei den nachgelagerten Aktivitäten wurde die Entsorgung des Produktes aus der Definition gestrichen. Bei den nachgelagerten Aktivitäten müssen nur die direkten Geschäftsbeziehungen und nicht die indirekten Geschäftsbeziehungen in den Blick genommen werden.
  • Zu beachtende Menschenrechts- und Umweltabkommen: Die Liste der Abkommen und geschützten Rechtspositionen (z. B. Verbot von Kinderarbeit, Verbot von Zwangsarbeit, angemessene Löhne, Verbot der Ungleichbehandlung in der Beschäftigung) ist umfassender als die des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
  • Risikobasierter Ansatz und Bemühenspflicht: Unternehmen können zunächst die Risiken identifizieren, die am schwerwiegendsten sind oder am wahrscheinlichsten eintreten werden. Unternehmen können auch die Reihenfolge, in der sie diese Risiken abmildern, nach Schwere und Wahrscheinlichkeit ordnen. Unternehmen müssen sich angemessen bemühen, negative Auswirkungen zu verhindern/abzustellen.
Sorgfaltspflichten im Einzelnen:
  • In einem ersten Schritt müssen Unternehmen potenzielle negative oder tatsächliche negative Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit, bei Tochterunternehmen und in der Aktivitätskette ermitteln.
  • Werden potenzielle negative Auswirkungen ermittelt, müssen Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Abschwächung dieser potenziellen negativen Auswirkungen eingeleitet werden.
  • Werden tatsächliche negative Auswirkungen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit und der der Tochtergesellschaften ermittelt, so müssen diese abgestellt werden.
  • Werden tatsächliche negative Auswirkungen bei Geschäftspartnern festgestellt, so müssen diese abgestellt oder minimiert werden, wenn sofortiges Abstellen nicht möglich ist.
  • Wenn Unternehmen die negativen Auswirkungen auf die Umwelt oder die Menschenrechte durch Geschäftspartner dauerhaft nicht verhindern oder abstellen können, müssen sie die Geschäftsbeziehungen beenden (ultima ratio). Dies gilt nicht für den Fall, dass die negativen Auswirkungen der Beendigung schwerer wiegen als die Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt.
  • Die CS3D sieht unterschiedliche Abhilfemaßnahmen bei potenziellen negativen Auswirkungen und tatsächlichen negativen Auswirkungen vor. Darunter fallen z. B. die Entwicklung und Umsetzung eines Präventionsaktionsplans oder Korrekturmaßnahmenplans mit klar festgelegten Zeitplänen und Indikatoren zur Messung der Verbesserung; Vertragsklauseln; Vertragskaskaden; Unterstützung von Geschäftspartnern; Investitionen in Produktionsstätten, Produktionsprozesse, operationelle Prozesse und die Infrastruktur; die Anpassung von Geschäftsplänen und Unternehmensstrategien; die Anpassung des Produktdesigns, der Einkaufspraxis sowie des Vertriebs.
  • Unternehmen müssen ihre Tätigkeiten und Maßnahmen im Rahmen der Sorgfaltspflicht mindestens alle 12 Monate bewerten und auf ihre Wirksamkeit hin überprüfen.
  • Unternehmen müssen jährlich über ihre Tätigkeiten berichten.
  • Unternehmen müssen ein Beschwerdeverfahren einrichten.
Übrigens: Das IHKLW-Netzwerk Nachhaltiges Wirtschaften bietet Ihnen eine Plattform für den Erfahrungsaustausch mit Gleichgesinnten rund um das Thema Nachhaltigkeit. Auf den Netzwerkveranstaltungen, die abwechselnd virtuell und in Unternehmen stattfinden, werden aktuelle Themen durchleuchtet. Das Netzwerk arbeitet zur Vertiefung einzelner Themen mit fachlichen und regionalen Partner*innen zusammen. Wollen Sie Teil des Netzwerks sein? Mehr Informationen: IHKLW-Netzwerk Nachhaltiges Wirtschaften

Berichtsformat und Prüfung

Berichtspflichtige Unternehmen werden verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen für das vorliegende Geschäftsjahr im Lagebericht darzustellen und mit einem digitalen Tagging zu versehen. Die Möglichkeit, den Nachhaltigkeitsbericht gesondert zu veröffentlichen wird nicht mehr bestehen.
Der Nachhaltigkeitsbericht muss als separater Abschnitt des Lageberichts künftig zur Erlangung begrenzter Sicherheit und später zur Erlangung hinreichender Sicherheit geprüft werden. Die neue Richtlinie sieht zudem Formatvorgaben für die Veröffentlichung, das einheitliche europäische Berichtsformat gemäß Art. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 und eine Etikettierung/Tagging vor.

Geplante Standards: Aufbau und Übersicht

Die von der EU-Kommission mit der Erstellung von Berichtsstandards beauftragte European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat Draft-Versionen für zwölf Berichtsstandards veröffentlicht. Zwei davon betreffen themenübergreifende Angaben und Prinzipien und zehn beziehen sich auf die klassische dreigliedrige Nachhaltigkeitsberichterstattung (Environment, Social und Governance /ESG).
Die zehn themenspezifischen ESRS enthalten viele Berichtsanforderungen, die durch Anwendungsleitlinien präzisiert und erweitert werden. Dabei sind sie grundsätzlich folgendermaßen strukturiert:
  • Inhaltsverzeichnis
  • Zielsetzung
  • Interaktion mit anderen ESRS
  • Offenlegungspflichten
    • Allgemeines, Governance, Strategie und Wesentlichkeitsbeurteilung
    • Umsetzung, Management von Auswirkungen, Risiken und Chancen
    • Leistungsmessung (Ziele und KPI’s)
  • Anhang A: Definitionen
  • Anhang B: Anwendungsleitlinien
Zudem ist die Verabschiedung von sektorspezifischen ESRS geplant, die das CSRD konkretisieren. Informationen zu diesen branchenspezifischen Berichtsstandards und Berichtsstandards für KMU listet das UmweltBundesamt auf.

Umsetzung in der Praxis

Für Erstanwender finden sich ausführliche Leitlinien zur Erstellung des ersten Nachhaltigkeitsberichts auf den Websites der entsprechenden Berichtsstandards. So stellt der Deutsche Nachhaltigkeitskodex beispielsweise in einem Leitfaden und in einer Checkliste die zentralen Schritte zur erfolgreichen Nachhaltigkeitsberichterstattung nach DNK vor: Leitfaden und Checkliste des Deutschen Nachhaltigkeitskodex. Auf den Seiten der Global Reporting Initiative finden Sie außerdem ein eigenes Ressource Center, das die Nachhaltigkeitsberichterstattung im Unternehmen unterstützen soll.
Die IHK-Organisation hat in Zusammenarbeit mit Value Balancing Alliance und Deloitte den Leitfaden In fünf Schritten zum Erfolg: Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU veröffentlicht, der die geplanten Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung der Europäischen Kommission erläutert und die Schritte hin zu einer umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung vorstellt.
Nicht nur die CSRD bringt neue Berichtspflichten für Unternehmen mit sich. Auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sieht spezielle Pflichten zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.

Fachkräfte sichern

Mein Name ist Stefanie Grußendorf. Ich unterstütze Sie gern bei Fragen zur Fachkräftesicherung.

Ich bin für Sie da!
Telefon: 04131 742 159
E-Mail: stefanie.grussendorf@ihklw.de

Mein Tipp für Sie?
Knüpfen Sie so früh wie möglich Kontakt mit potenziellen Auszubildenden, Fach- und Führungskräften – und sichern Sie sich eine gute Ausgangssituation im Wettbewerb um die besten Köpfe.

Berufsorientierung

Knüpfen Sie so früh wie möglich Kontakt mit potenziellen Auszubildenden, Fach- und Führungskräften – zum Beispiel durch ein Engagement in IHKLW-Projekten. Dank Ausbildungs-, Karriere- oder Praxisbotschafter*innen können Sie Ihr Unternehmen, berufliche Perspektiven und Berufsfelder einer jungen Zielgruppe näherbringen – und bei der Suche nach neuen Mitarbeiter*innen perspektivisch davon profitieren.

Ausbildungsbotschafter*innen

Ausbildungsbotschafter*innen sind Auszubildende, die bei Schulveranstaltungen ihren Ausbildungsberuf und ihr Unternehmen vorstellen. Sie erzählen Schüler*innen von den Erfahrungen, die sie auf dem Weg in und während der Ausbildung gesammelt haben und berichten, wie die Ausbildung in ihrem Betrieb und in der Berufsschule abläuft.
Schüler*innen werden durch diesen Kontakt auf Augenhöhe zur realen Arbeitswelt beruflich orientiert, Unternehmen werden beim potenziellen Nachwuchs bekannter und Auszubildende entwickeln sich durch die Tätigkeit als Ausbildungsbotschafter*innen persönlich weiter.

Karrierebotschafter*innen

Karrierebotschafter*innen sind frisch ausgelernte Auszubildende, die schon als IHK-Ausbildungsbotschafter*innen junge Menschen von ihrem Ausbildungsberuf und ihrem Unternehmen begeistert haben. Nach dem Ende ihre Ausbildung erzählen sie auf Elternveranstaltungen in Schulen (Elternabende) von ihrer absolvierten Ausbildung, ihrem Arbeitsalltag und ihren Zukunftsplänen. Eltern gelten als wichtige Ratgeber in der Berufs- und Studienwahl von Schüler*innen. Dank der Karrierebotschafter*innen bekommen Eltern einen breiteren Einblick in den Ausbildungsmarkt und können so ein breiteres Wissen an ihre Kinder weitergeben.

Praxisbotschafter*innen

Praxisbotschafter*innen sind Ausbilder*innen aus regionalen Unternehmen, die im Austausch mit unserer IHKLW einen Praxisworkshop zu einem schulischen Fachthema entwickeln und diesen im Rahmen des Unterrichts an Schulen in der Region durchführen.

Ausbildungskampagne

Junge Menschen für die duale Ausbildung begeistern: Das ist das Ziel der bundesweiten Ausbildungskampagne „Ausbildung macht mehr aus uns“ der Industrie- und Handelskammern. Unter dem Motto #könnenlernen zeigen echte Azubis aus ganz Deutschland öffentlichkeitswirksam, wie sich das Azubi-Leben anfühlt und was eine Ausbildung erstrebenswert macht. Folgen Sie den Azubis und der Kampagne gern auf TikTok @die.azubis und bei Instagram @die.azubis_niedersachsen.
Ausbildungsunternehmen können diese Kampagne für sich und ihr eigenes Azubi-Marketing nutzen.

IHKLW-Netzwerk Arbeit-Zukunft

Im IHKLW-Netzwerk Arbeit-Zukunft können sich Führungskräfte und Unternehmer*innen über aktuelle Themen der Personalführung, Unternehmenskultur und Arbeitsorganisation informieren, Best-Practice-Beispiele kennenlernen und in den Erfahrungsaustausch gehen.

IHKLW-Netzwerk Ausbildung

Austausch auf Augenhöhe: Im IHKLW-Netzwerk Ausbildung erwarten Sie bei regelmäßigen regionalen Treffen neue Impulse für Ihre Ausbildungsaktivitäten. Sie lernen Ausbildungsbetriebe in der Region kennen und vernetzen sich mit anderen Ausbildenden.

Beschäftigung ausländischer Auszubildender

Sie haben eine vakante Ausbildungsstelle, aber finden keine geeignete Nachwuchskraft? Gern beraten wir Sie, welche Voraussetzungen zur Einstellung ausländischer Auszubildender erfüllt werden müssen.

Beschäftigung ausländischer Fachkräfte

Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist und bleibt eine zentrale Herausforderung für unsere Wirtschaft. Zuwanderung ist eine Möglichkeit, dem Fachkräftemangel zu begegnen. Die Möglichkeit der Auslandsrekrutierung hilft Unternehmen nicht nur dabei, ihre vakanten Stellen nachhaltig zu besetzen. Qualifizierte Zuwanderer*innen können kreative Impulse einbringen und so neue Möglichkeiten für Unternehmen ebnen. Erfahren Sie mehr über Möglichkeiten der Rekrutierung und Beschäftigung ausländischer Fachkräfte.

Ausbildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten von Flüchtlingen. Und lesen Sie hier mehr dazu: Beschäftigung von Flüchtlingen.

Ausbildung gestalten

Mein Name ist Thomas Boehnke. Ich unterstütze Sie gerne bei Fragen zur Fachkräftesicherung.

Ich bin für Sie da!
Telefon: 04131 742 157
E-Mail: thomas.boehnke@ihklw.de

Mein Tipp für Sie?
Auszubildenden gehört die Zukunft. Ausbildung lohnt sich. Wir unterstützen Sie dabei!

Formulare für die Ausbildung

Ausbildungsvertrag

Bevor eine Ausbildung beginnt, ist Organisation gefragt. Diverse Verträge und Formulare sind auszufüllen. An erster Stelle steht der Ausbildungsvertrag, der unter anderem Beginn und Dauer der Ausbildung, Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Urlaubs- und Probezeiten, Ausbildungsvergütung, Kündigungsvoraussetzungen und Hinweise auf Tarifverträge und Vereinbarungen regelt.
Mit einer kostenlosen Web-Anwendung können Sie als anerkannter Ausbildungsbetrieb und Mitglied unserer IHKLW neue Ausbildungsverträge digital ausfüllen und uns Vertragsänderungen mitteilen. Online, unkompliziert und schnell: Ausbildungsvertrag online.

Umschulungsvertrag

Anders als eine klassische Ausbildung ist eine Umschulung für Personen gedacht, die sich aus verschiedenen Gründen umorientieren wollen. Eine Umschulung führt zum selben Berufsabschluss wie eine normale Ausbildung. Sie ist aber wesentlich kürzer und bietet neben der schulischen Ausbildung oft ein Berufspraktikum, in denen praktische Kenntnisse und Fertigkeiten erlernt werden können.
Der Umschulungsvertrag regelt die Details des Rechtsverhältnisses zwischen einem Umzuschulenden und der Organisation, die die Umschulung anbietet. Für diesen Vertrag gelten die gleichen Regelungen für Anlagen wie für einen Ausbildungsvertrag. Auch der Umschulungsvertrag lässt sich digital ausfüllen: Umschulungsvertrag online.

Weitere Ausbildungs-Formulare

Das Berufsbildungsgesetz schreibt vor, Ausbildungsnachweise zu führen. Der Hintergrund: Auszubildende, Ausbildungsstätte, Berufsschule, gesetzlicher Vertreter und IHK müssen den zeitlichen und sachlichen Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule nachvollziehen können.
Ausbilden kann, wer selbst persönlich und fachlich geeignet ist, oder einen entsprechend qualifizierten Mitarbeiter als Ausbilder bestellt. Wenn Sie als Ausbilder in Ihrem Unternehmen tätig sind, benötigen wir Ihre Angaben – dokumentiert in einem Ausbilderstammblatt.
Weitere Informationen zu diesen und weiteren Formularen finden Sie hier: Formulare für die Ausbildung

Ausbildungsverordnungen, Sachlich-Zeitliche Gliederungen

Von A wie Abwassermeister*in bis Z wie Zweiradmechatroniker*in: Hier finden Sie alle Ausbildungsverordnungen (mit Rahmenplänen) sowie sachlich-zeitliche Gliederungen im Überblick. Um die Unterlagen abrufen zu können, müssen Sie sich vorab auf der IHK-Homepage mit Ihren Zugangsdaten anmelden. Sie sind Mitglied unserer IHKLW und kennen Ihr Passwort nicht? Füllen Sie einfach unser Online-Formular aus – und Sie bekommen ein Passwort: IHK24-Passwort anfordern.

Gesetzliche Grundlagen

Für die Ausbildung sind einige Gesetze maßgeblich:
Von der Eignung der Ausbildungsstätte bis zu den Pflichten des Ausbildenden und Auszubildenden: Werfen Sie hier einen Blick auf die Regeln im Überblick.

Gehalt in der Ausbildung

Nach dem Berufsbildungsgesetz sind Ausbildungsbetriebe verpflichtet, Auszubildenden eine angemessene, jährlich ansteigende Vergütung zu zahlen. Eine Ausbildungsvergütung ist dann angemessen, wenn die tariflichen Ausbildungsvergütungen der Branche zugrunde gelegt werden, in der der Ausbildungsbetrieb tätig ist. Hierbei ist nicht relevant, ob der Ausbildungsbetrieb tariflich gebunden ist.

Ausbildung in Teilzeit

Jeder Auszubildende kann den betrieblichen Teil seiner Ausbildung (einen Teil oder die gesamte Ausbildungszeitbildung) in Teilzeit absolvieren. Voraussetzung: das Einverständnis des Ausbildungsbetriebes. Ein Anspruch des Auszubildenden auf Teilzeitausbildung besteht jedoch nicht. Eine Teilzeitausbildung ist grundsätzlich in allen anerkannten Berufen möglich.

Urlaub für Auszubildende

Auszubildende haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub - wie jeder Arbeitnehmer. Der gesetzliche Mindesturlaub ist im Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. für volljährige Auszubildende im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Alle Regeln rund um den Urlaubsanspruch für Auszubildende finden Sie hier im Überblick: Urlaub für Auszubildende.

Ausbildung für Flüchtlinge

Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Beschäftigungs- und Ausbildungsmöglichkeiten von Flüchtlingen. Und lesen Sie hier mehr dazu: Beschäftigung von Flüchtlingen.

Einstiegsqualifizierung

Jugendliche können dank einer Einstiegsqualifizierung in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufs, einen Betrieb und das Berufsleben kennenlernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.

Ausbildungsberater*innen

Ihre Fragen rund um die Ausbildung beantworten Ihnen unsere IHKLW-Ausbildungsberater*innen gern telefonisch, per Mail oder in einem persönlichen Gespräch in Ihrem Unternehmen.