Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe

Mit der Energieeffizienz-Richtlinie gibt es umfassende und einheitliche Vorgaben zur Energieeinsparung in der EU. Große Unternehmen sind unter anderem zur Durchführung periodischer Energieaudits verpflichtet.

Politischer und gesetzlicher Rahmen

Auf europäischer und nationaler Ebene gibt es viele rechtliche Instrumente der Energieeffizienz-Politik. Neben den Vorschriften zur Gebäudeenergieeffizienz, zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung sowie zum Emissionshandel stellen insbesondere die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und ihre Umsetzung in deutsches Recht Energieeffizienz-Anforderungen, die mittelbar und unmittelbar auch Unternehmen betreffen.
Mit der EED werden Unternehmen und Regierungen in der EU erstmals umfassenden und einheitlichen Vorgaben zum Energieeinsparen unterworfen. Sie ist im Dezember 2012 in Kraft getreten. Auf nationaler Ebene hat das Bundeskabinett im Dezember 2014 den Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) beschlossen, der die Energieeffizienzstrategie der Bundesregierung beschreibt. Er definiert im Wesentlichen sektorübergreifende Effizienzmaßnahmen und setzt auf die drei Eckpfeiler:
  • Energieeffizienz im Gebäudebereich voranbringen
  • Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell etablieren
  • Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz erhöhen

Verpflichtende Energieaudits für Unternehmen


Im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie wurde mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) die Pflicht zur Durchführung periodischer Energieaudits für Unternehmen eingeführt. Das EDL-G verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.
Das Energieaudit muss den Anforderungen der DIN EN 16247-1 entsprechen und auf aktuellen Betriebsdaten basieren. Es umfasst die Analyse und Bewertung von Energieverbrauch und Einsparpotenzialen sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Bericht. Betroffen sind alle Unternehmen, die mindestens 250 Personen beschäftigen oder deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro und deren Bilanzsumme 43 Millionen Euro übersteigen. Bei der Bestimmung der Schwellenwerte sind auch Unternehmensbeteiligungen und verbundene Unternehmen zu berücksichtigen. 
Ausführliche Informationen und eine detaillierte Darlegung der einzelnen Anforderungen und Regelungsinhalte stellt das BAFA in seinem Merkblatt für Energieaudits zur Verfügung.

Beratung Nachhaltiges Wirtschaften

Steigende Energiekosten stellen Unternehmen vor immer größere Herausforderungen. Studien und Erfahrungen zeigen, dass es in jedem Betrieb noch viele rentable Möglichkeiten zur Senkung von Energieverbrauch und -kosten gibt. Das Einsparpotenzial ist oft enorm und betrifft alle Bereiche: Vom Energieverbrauch über die Verteilung bis zur Erzeugung bzw. zum Energiebezug. Lassen Sie sich beraten – und werfen Sie zusammen mit uns einen Blick auf mögliche Einsparpotenziale in Ihrem Unternehmen. 
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung zur Beratung Nachhaltiges Wirtschaften

Energieberatung (DIN V 18599)

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft durch Bezuschussung einer fachkundigen und unabhängigen Energieeffizienzberatung unterstützt. Gefördert werden Beratungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen
Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes ab:
  • Nettogrundfläche unter 200 Quadratmeter: Zuschuss maximal 1.700 Euro;
  • Nettogrundfläche zwischen 200 Quadratmeter und 500 m2: Zuschuss maximal 5.000 Euro;
  • Nettogrundfläche mehr als 500 Quadratmeter: Zuschuss maximal 8.000 Euro.
Voraussetzung für eine geförderte Energieberatung ist, dass der gewählte Berater für das Förderprogramm anerkannt ist. Zugelassene Energieberater finden Sie in der Energieeffizienz-Experten Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Förderanträge für die Energieberatung Mittelstand können ausschließlich über das elektronische Antragsformular eingereicht werden.

Energiemanagement

Für Unternehmen, die ihre Energieeffizienzpotenziale systematisch erschließen wollen, bieten Energiemanagementsysteme eine nachhaltige Organisationsstruktur für Ziele, Abläufe und Zuständigkeiten bei Planung und Betrieb von energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten. Im betrieblichen Umfeld gewinnt das Energiemanagement zunehmend an Bedeutung - zum einen durch den stetig steigenden Energiekostendruck und zum anderen durch zunehmende gesetzliche Anforderungen, z.B. für die Inanspruchnahme von Spitzenausgleich und Besonderer Ausgleichsregelung. Neben den international bereits etablierten Umweltmanagementsystemen nach ISO 14001 und EMAS existiert seit einigen Jahren die Norm für Energiemanagementsysteme nach ISO 50001. Während Umweltmanagementsysteme der Erfassung und kontinuierlichen Verbesserung aller Umwelteinflüsse dienen, setzen Energiemanagementsysteme einen ausdifferenzierten und tiefgehenden Schwerpunkt bei Energieverbrauch und -einsparung.