Einstiegsqualifizierung

Die Einstiegsqualifizierung (EQ), ein betriebliches Langzeitpraktikum, dient Ausbildungssuchenden als Brücke in die Berufsausbildung. Seit 2007 ist die EQ fester Bestandteil in Sozialgesetzbuch II / III und wird aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Förderberechtigt sind private und öffentliche Arbeitgeber.

Zielgruppe der Einstiegsqualifizierung

  • Ausbildungssuchende, die wegen individueller, eingeschränkter Vermittlungsperspektiven bisher in kein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden konnten oder noch nicht über eine entsprechende Ausbildungsreife verfügen. 
  • Eine EQ ist auch für Menschen mit Behinderungen, die eine Fachpraktikerausbildung anstreben, möglich.

Inhaltliche Gestaltung der Einstiegsqualifizierung

  • Die EQ orientiert sich an Ausbildungsinhalten anerkannter Ausbildungsberufe und soll auf eine spätere Berufsausbildung vorbereiten.
  • Einstiegsqualifizierungen lassen sich in Abstimmung mit unserer IHK individuell gestalten.
  • Eine EQ kann in Teilzeit erfolgen, wenn sie mindestens 20 Wochenstunden umfasst. Den Teilnehmenden soll so z. B. der Besuch eines Sprachkurses ermöglicht werden.

Einstiegsqualifizierung Plus

EQ Plus zielt auf förderungsbedürftige Jugendliche, die ohne Hilfe eine Einstiegsqualifizierung nicht erfolgreich absolvieren können. Teilnehmende an einer Einstiegsqualifizierung können in der begleitenden Phase der Assistierten Ausbildung (AsA flex) unterstützt werden.

Vertragsverhältnis der Fördermaßnahmen

  • Die EQ ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
  • Mit dem geförderten Teilnehmer wird ein Einstiegsqualifizierungsvertrag geschlossen.
  • Das Ziel einer EQ ist die Übernahme in eine Berufsausbildung. Daraus ergibt sich jedoch keine Verpflichtung.

Vergütung, Sozialversicherung und Förderung

  • Für die EQ-Vergütung erstattet die Agentur für Arbeit dem Arbeitgeber bis zu 262 Euro monatlich. Dazu erhält das Unternehmen einen pauschalierten Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag in Höhe von 131 Euro im Monat. Der Arbeitgeber trägt die Sach- und Personalkosten der EQ sowie den Beitrag für die Berufsgenossenschaft.
  • Soweit tarifliche Vergütungen gelten, sind sie einzuhalten. Die Förderung wird nur bis zu der maximalen Förderhöhe gewährt.

Berufsschule während der Einstiegsqualifizierung

Es sollte angestrebt werden, dass die Teilnehmenden während der EQ die Berufsschule besuchen. Damit kann die EQ ggf. auf die Dauer der anschließenden Berufsausbildung angerechnet werden.

Urlaubsanspruch bei einer Einstiegsqualifizierung

Der gesetzliche Mindesturlaub ist
  • für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz
  • für Jugendliche im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt.
Darüber hinaus gelten die Regelungen aus Tarifverträgen. Der volle Urlaubsanspruch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 10 KB) entsteht erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Der jährliche Mindesturlaub für Erwachsene beträgt 24 Werktage bzw. 20 Arbeitstage.
Die Dauer des Urlaubs für Jugendliche ist nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt
  • mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist,
  • mindestens 27 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist,
  • mindestens 25 Werktage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist.

Teilurlaubsansprüche

Besteht ein Einstiegsqualifizierungsverhältnis für einen Zeitraum von weniger als sechs Monaten eines Kalenderjahres, so wird der Jahresurlaub gezwölftelt und mit der Anzahl der Beschäftigungsmonate multipliziert. Bei einem Beschäftigungsverhältnis von mindestens sechs Monaten und einem Tag innerhalb eines Kalenderjahres besteht ein Anspruch auf vollen Jahresurlaub.
Falls die EQ nicht in ein Berufsausbildungsverhältnis übergeht, sind Sie verpflichtet dem EQ-Teilnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. So können Doppelansprüche ausgeschlossen werden.

Checkliste zur Vorbereitung

  • Legen Sie im Vorfeld der EQ mögliche Betriebsstationen, Praktikumsinhalte, Qualifizierungsbausteine, Dauer, Vergütung sowie Auswahlkriterien für Ihre Interessenten fest.
  • Melden Sie das EQ-Angebot an Ihre IHK.
  • Ihre IHK und Ihre Agentur für Arbeit unterstützen Sie bei der Bewerberansprache und -auswahl. Falls Ihr EQ-Interessent noch nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist, sollte er dies schnellstmöglich nachholen, damit die Fördervoraussetzungen geklärt werden können.
  • Lassen Sie sich eine vorläufige Zusage für die Förderung bei Ihrer Agentur für Arbeit geben.
  • Stimmen Sie mit Ihrer Agentur für Arbeit ab, ob unterstützende sozialpädagogische Hilfen erforderlich und möglich sind. Die Kosten können Ihrem Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.
  • Verwenden Sie das Vertragsformular der IHK und leiten Sie bitte eine Vertragskopie an Ihre IHK weiter.
  • Stellen Sie vor Beginn einer Einstiegsqualifizierung einen Antrag zur Förderung der Praktikumsvergütung bei Ihrer Agentur für Arbeit und fügen Sie eine Original-Ausfertigung des Einstiegsqualifizierungsvertrags bei.
  • Melden Sie schließlich Ihren EQ-Teilnehmer bei der Krankenkasse und Berufsgenossenschaft an und legen Sie bitte die Bestätigung über die Anmeldung zur Sozialversicherung Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit vor.

Beginn und Dauer der Förderung

  • Eine EQ kann frühestens ab 1. Oktober beginnen. Ausnahme: Bei Bewerbern aus den Vorjahren kann die EQ bereits ab 1. August starten.
  • Sie endet im Regelfall spätestens am Ende des jeweiligen Monats, der dem Beginn des folgenden Ausbildungsjahres vorangeht. In den meisten Fällen ist dies der 31. Juli.
  • Eine EQ hat eine Dauer von mindestens 4 bis maximal 12 Monate.
  • Ziel nach Ende einer EQ ist die Aufnahme einer Berufsausbildung.
  • Bei betrieblichen Unterbrechungen von bis zu zwei Wochen (zum Beispiel bei Kurzarbeit oder witterungsbedingten Ausfallzeiten) läuft die Förderung weiter.
  • Ihre Agentur für Arbeit zahlt rückwirkend monatlich die Förderung für die EQ-Vergütung und den pauschalierten Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Betriebliches Zeugnis und IHK-Zertifikat

  • Der Arbeitgeber erstellt ein betriebliches Zeugnis und übermittelt es zum Ende der EQ an die IHK. Das entsprechende Formular stellen wir Arbeitgebern gern zur Verfügung.
  • Die IHK erstellt auf Grundlage des betrieblichen Zeugnisses ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Einstiegsqualifizierung aus, das den Übergang in eine Berufsausbildung oder Beschäftigung erleichtern kann.