Zoll/ATLAS: Verknüpfung des EU-Traderportals mit dem BuG-Portal des deutschen Zolls zwecks Identitätsmanagements sowie zwecks Datenübermittlung im Rahmen von ICS.2

In der ATLAS-Info Nr. 0401/23 vom 19.01.2023 (Anlage) informiert der Zoll alle Clearing Center über die bevorstehende Inbetriebnahme der neuen Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement" im Bürger- und Geschäftskunden-Portal (BuG) der deutschen Zollverwaltung.

Identitätsmanagement

Die neue nationale BuG-Anwendung löst die bisherige Pflege von Zertifikaten in der EU-Anwendung „Uniform User Management and Digital Signatures (UUM&DS)“ ab. Diese Zertifikate werden für den Zugang zu zentralen EU-Anwendungen im EU-Trader-Portal sowie für die Kommunikation mit der EU-Kommission (z.B. ICS2) benötigt. Ab dem 22. Februar 2023 ist es nicht mehr möglich, die Einrichtung eines EU-Nutzerkontos im EU-Traderportal mit dem Antragsformular 05700 bei der Generalzolldirektion zu beantragen. Ab dann ist für das Management der Zertifikate ein Nutzerkonto im nationalen BuG-Portal erforderlich. Voraussetzung hierfür ist wiederum eine deutsche EORI-Nummer und ein ELSTER-Zertifikat. Details zur Einrichtung eines BuG-Nutzerkontos sowie zur künftigen Pflege von Zertifikaten sind der o.g. ATLAS-Info zu entnehmen.

ICS.2

Mit Inkrafttreten der zweiten Phase des Einfuhrkontrollsystems (Import Control System 2, ICS2) ab dem 1. März 2023 müssen für alle Waren, die auf dem Luftweg (Allgemeine Luftfracht sowie Post- und Expresssendungen) befördert werden, zusätzlich zum Mindestdatensatz vor dem Verladen die Anforderungen für die Abgabe der vollständigen summarischen Eingangsanmeldung (ESumA) vor dem Eintreffen der Waren in der EU erfüllt werden.
Die Angaben in der ESumA für auf dem Luftweg beförderte Waren sind durch einen oder mehrere Datensätze und die Ankunftsmeldung an das "Shared Trader Interface" von ICS2 zu übermitteln. Das "Shared Trader Interface" wird von der EU-Kommission betrieben.
Diese Datenübermittlung bzw. Kommunikation erfolgt zwar direkt zwischen dem System der Wirtschaftsbeteiligten und dem Shared Trader Interface der EU. Hierfür benötigt der technische Sender von ICS2-Nachrichten jedoch ein Zertifikat für die Authentifizierung beim Versenden von ICS2-Nachrichten. Die hierfür erforderlichen Zertifikate wiederum müssen künftig ebenfalls über die neue, nationale BuG-Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ hinterlegt und verwaltet werden.
Nähere Informationen zum genauen Ablauf sowie Hinweise zum Stichwort „Testumgebung“ sind ebenfalls der o.g. ATLAS-Info zu entnehmen.
Stand: 02.02.2023