EU beschließt 19. Sanktionspaket gegen Russland
Das 19. Paket restriktiver Maßnahmen gegenüber Russland aufgrund des ungerechtfertigten Angriffskriegs gegen die Ukraine zielt darauf ab, den russischen Energie-, Finanzdienstleistungs- Dienstleistungs- und Energiesektor sowie den Handel mit der EU weiter zu schwächen und die Rechenschaftspflicht für den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu gewährleisten. Ergänzend wurden weitere Maßnahmen gegen Belarus vereinbart.
Das 19. Paket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
Sanktionierung weiterer Personen und Einrichtungen
- 69 zusätzliche Einträge von Personen oder Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, wurden in die Liste mit aufgenommen. Sie unterliegen nun dem Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot, wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und – im Falle von Einzelpersonen – auch Reiseverboten.
 - 45 Organisationen wurden der Liste hinzugefügt, die den militärisch-industriellen Komplex Russlands direkt oder indirekt unterstützen oder an der Umgehung von Sanktionen beteiligt sind. Dazu gehören 28 Niederlassungen in Russland und 17 in Drittländern (12 in China, einschließlich Hongkong, 3 in Indien und 2 in Thailand)
 
Sanktionierung weiterer Schiffe
- Listung von 117 weiteren Schiffen, die Teil der Schattenflotte von Öltankern sind oder zu den Energieeinnahmen Russlands beitragen.
 - Die Gesamtzahl der Einträge erhöht sich auf 557. Sie unterliegen nun einem Hafenzugangsverbot und einem Empfangsverbot.
 
Energie
- Verbot der Einfuhr von russischem Flüssigerdgas (LNG) ab dem 1. Januar 2027 für langfristige Verträge und innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der Sanktionen für kurzfristige Verträge.
 - Vollständiges Transaktionsverbot für die Energieunternehmen Rosneft und Gazprom Neft
 - Transaktionsverbot ebenfalls für zwei Ölhandelsunternehmen in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE)
 - Sanktionierung dreier chinesischer Unternehmen, die russisches Rohöl kaufen
 
Finanzen
- Sanktionen gegen 5 weitere russische Banken
 - Neue Verbote des russischen Zahlungskarten- und Schnellzahlungssystems (Mir und SBP)
 - Weitere Maßnahmen gegen Krypto-Dienstleister und Offshore-Börsen
 - Transaktionsverbote für fünf Banken aus Drittländern in Zentralasien, die Russlands Kriegswirtschaft unterstützen
 
Handel
- Sanktionierung weiterer Zulieferer des russischen militärisch-industriellen Komplexes (Geschäftsleute, Unternehmen)
 - Einführung weiterer Exportbeschränkungen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Technologien, die Russlands Verteidigungs- und Sicherheitssektor stärken könnten).
 - Neue Ausfuhrverbote für Waren wie Salze und Erze, Baumaterialien und Kautschukerzeugnisse
 
Sonstige Maßnahmen
- Der russischen Regierung wird der Zugang zu digitalen Diensten, wie weltraumgestützte Dienste und KI-Dienste der EU verboten
 - Rückversicherungsdienstleistungen für Schiffe und Luftfahrzeuge der russischen Regierung oder russischer Personen werden für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren nach ihrem Verkauf an Drittländer untersagt
 
Belarus
Auch hier werden bestimmte handels-, finanz- und dienstleistungsbezogene Bestimmungen/Verbote erlassen, die sich an den oben genannten orientieren. Außerdem wurden fünf neue Sanktionslisten im Zusammenhang mit dem militärisch-industriellen Komplex in Belarus und dem Lukaschenka-Regime beschlossen.
Hintergrund
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2024 hat der Europäische Rat Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt und seine fortgesetzte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt. Der Europäische Rat bestätigte außerdem erneut die unerschütterliche Entschlossenheit der Europäischen Union, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten. Russland darf nicht die Oberhand gewinnen.
Der Europäische Rat bekräftigt seine Unterstützung für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden, der sich auf die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht stützt und im Einklang mit den zentralen Grundsätzen und Zielen der ukrainischen Friedensformel steht, und unterstreicht den Grundsatz, dass es keine Initiative zur Ukraine ohne die Ukraine geben kann. Zu diesem Zweck werden die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre intensiven weltweiten Outreach-Bemühungen fortsetzen und sich an Beratungen beteiligen, die Auswirkungen auf die Sicherheit Europas haben.
Die Europäische Union ist nach wie vor bereit, den Druck auf Russland zu erhöhen, unter anderem durch den Erlass weiterer Sanktionen.
