EU beschließt 18. Sanktionspaket gegen Russland
Das 18. Paket restriktiver Maßnahmen gegenüber Russland aufgrund des ungerechtfertigten Angriffskriegs gegen die Ukraine zielt darauf ab, den russischen Energie-, Banken- und Militärsektor sowie den Handel mit der EU weiter zu schwächen und die Rechenschaftspflicht für den anhaltenden Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zu gewährleisten. Ergänzend wurden weitere Maßnahmen gegen Belarus vereinbart.
Das 18. Paket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:
Sanktionierung weiterer Personen und Einrichtungen
- 14 Personen und 41 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben, wurden in die Liste mit aufgenommen. Sie unterliegen nun dem Einfrieren von Vermögenswerten und dem Verbot, wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen, und – im Falle von Einzelpersonen – auch Reiseverboten.
- Die Gesamtzahl der mit Sanktionen belegten Personen beläuft sich nun auf über 2500.
Sanktionierung weiterer Schiffe
- Listung von 105 weiteren Schiffen, die Teil der Schattenflotte von Öltankern sind oder zu den Energieeinnahmen Russlands beitragen.
- Die Gesamtzahl der Einträge erhöht sich auf 444. Sie unterliegen nun einem Hafenzugangsverbot und einem Empfangsverbot.
- Zum ersten Mal wird auch der Kapitän eines Schattenflottenschiffes sowie der Betreiber eines offenen Flaggenregisters sanktioniert.
Energie
- Absenkung der Ölpreisobergrenze von 60 auf 47,6 US-Dollar pro Barrel sowie Einführung eines dynamischen Anpassungsmechanismus zur besseren Durchsetzung.
- Importverbot für raffinierte Produkte aus russischem Rohöl aus Drittstaaten (mit Ausnahmen für Kanada, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und die USA).
- Vollständiges Transaktionsverbot für die Pipelines Nord Stream 1 und 2, einschließlich eines Verbots der Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Damit wird die Fertigstellung, Wartung, der Betrieb sowie jede zukünftige Nutzung der Pipelines verhindert.
Finanzen
- Sanktionen gegen 22 zusätzliche russische Banken sowie neue Maßnahmen gegen Drittstaatenbanken und Krypto-Dienstleister, die Sanktionen unterlaufen oder Russlands Krieg unterstützen.
Handel
- Sanktionierung weiterer Zulieferer des russischen militärisch-industriellen Komplexes (unter anderem drei chinesische Unternehmen und acht Unternehmen aus dem belarussischen Rüstungssektor).
- Einführung strenger Exportbeschränkungen für 26 neue Unternehmen und Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Technologien, die Russlands Verteidigungs- und Sicherheitssektor stärken könnten). Elf dieser Unternehmen stammen aus Drittstaaten außerhalb Russlands – sieben aus China und Hongkong sowie vier aus der Türkei – und waren an der Umgehung von Exportbeschränkungen beteiligt, etwa im Zusammenhang mit Drohnentechnologie.
- Erweiterung des bestehenden Versandverbots um acht Codes der Kombinierten Nomenklatur (KN) von Gütern für Bau- und Verkehrszwecke. Diese Waren dürfen nicht mehr durch das Hoheitsgebiet Russlands befördert werden, wenn sie aus der EU in Drittländer ausgeführt werden.
Belarus
Die Erweiterung der Maßnahmen gegen Belarus umfasst unter anderem ein Waffenembargo sowie neue Finanzsanktionen.
Hintergrund
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2024 hat der Europäische Rat Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt und seine fortgesetzte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt. Der Europäische Rat bestätigte außerdem erneut die unerschütterliche Entschlossenheit der Europäischen Union, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten. Russland darf nicht die Oberhand gewinnen.
Der Europäische Rat bekräftigt seine Unterstützung für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden, der sich auf die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht stützt und im Einklang mit den zentralen Grundsätzen und Zielen der ukrainischen Friedensformel steht, und unterstreicht den Grundsatz, dass es keine Initiative zur Ukraine ohne die Ukraine geben kann. Zu diesem Zweck werden die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre intensiven weltweiten Outreach-Bemühungen fortsetzen und sich an Beratungen beteiligen, die Auswirkungen auf die Sicherheit Europas haben.
Die Europäische Union ist nach wie vor bereit, den Druck auf Russland zu erhöhen, unter anderem durch den Erlass weiterer Sanktionen.
Stand: 23.07.2025