Oman: Änderungen für konsularisch zu legalisierende Dokumente durch die Ghorfa
Sofern für den Export von Waren in den Oman die Konsularabteilung der Botschaft des Sultanats Oman eine Vorbehandlung der konsularisch zu legalisierenden Dokumente durch die Ghorfa verlangt, müssen diese Dokumente der Ghorfa Arab-Chamber of Commerce and Industry e. V. zur Vorbehandlung eingereicht werden. Die Dokumente werden anschließend von der Ghorfa an die Konsularabteilung der Botschaft des Sultanats Oman weitergeleitet. NEU ist, dass die Dokumente nach der Bearbeitung durch die Ghorfa online zur Legalisierung hochgeladen werden müssen.
Die Konsularabteilung der Botschaft des Sultanats Oman in Berlin informiert, dass ab sofort für die Legalisierung von Dokumenten folgendes zu beachten ist:
- Die Prüfung und das Stempeln durch die Ghorfa ist erforderlich.
- Verträge und Vollmachten sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
- Handelsregisterauszug ist vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen.
- Für die Bescheinigung des Patentamtes genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt.
- Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
- Im Feld Nr. 3 des Ursprungszeugnisses ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestens anzugeben (z.B. Europäische Union ist nicht ausreichend).
- Auf der Rückseite jedes Ursprungszeugnisses ist folgende Klausel anzugeben: „We hereby declare that the mentioned merchandise is being exported on our own account. The goods are of pure German origin.“ (bitte beachten Sie: „merchandise“ für Ware, „foodstuff“ für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein.
- Das Originaldokument soll als Solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden („Kopie“-Stempel o.ä.).
- WICHTIG – NEU: alle Dokumente sind nach der Bearbeitung durch die Ghorfa online über die Seite https://omanpost.docswallet.com/Applicant/#/app/request von der Konsularabteilung der Botschaft des Sultanats Oman beglaubigen zu lassen. Der folgende Link zum Video erklärt den Prozess der Online-Legalisierung: https://www.youtube.com/watch?v=Qm3UsRo8uyQ
- Den zu legalisierenden Dokumenten sind ein Anschreiben und ein frankierter/adressierter Rückumschlag beizulegen.
Einzureichen sind die Dokumente bei der Ghorfa Arab-Chamber of Commerce and Industry e.V., Referat für Handelsdokumenten-Service, Garnisonkirchplatz 1, 10178 Berlin, Tel.: (+49) 30 27890724, E-Mail: dokument@ghorfa.de.
Stand: 25.03.2025
Quelle: DIHK, Oman – Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry
Quelle: DIHK, Oman – Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry