E-Commerce Kleinsendungen aus Drittstaaten: Übergangslösung ab 2026
Mit Blick auf den stark gestiegenen Zustrom unverzollter E-Commerce-Kleinsendungen aus Fernost hat der Rat der EU am 13. November 2025 beschlossen, bereits ab 2026 eine Übergangslösung einzuführen. Damit soll ermöglicht werden, Zölle auf Waren unter 150 Euro schneller und einfacher zu erheben – lange bevor die ursprünglich geplante vollständige Abschaffung der 150-Euro-Freigrenze im Jahr 2028 wirksam wird.
Übergangslösung ab 2026: kurzfristige Maßnahme zur Zollbelastung von Kleinsendungen
Der Rat hat sich ausdrücklich verpflichtet, eine einfache und praktikable Interimsregelung zu entwickeln, um Zölle auf Sendungen unter 150 Euro so früh wie möglich zu erheben.
Zielsetzung der Übergangslösung
- Schnelle Wirkung ab 2026, um das akute Problem zu bremsen
- Pflicht zur Verzollung von Kleinsendungen, auch ohne die technische Infrastruktur des künftigen Customs Data Hub
- Wettbewerbsfairness für EU-Händler
- Begrenzung des Paketaufkommens
Zeitplan
- Beginn der Ausarbeitung: Unmittelbar nach dem Ratsbeschluss, in den „kommenden Wochen“.
- Ziel für Inkrafttreten: 2026.
- Geltungsdauer: Bis zur vollständigen Einführung des neuen EU-Zolldatenhubs 2028.
Konkrete technische Details werden aktuell erarbeitet. Politisch ist jedoch klar: Die Entlastung soll nicht bis 2028 warten – es kommt eine Zwischenlösung.
Wichtig: Keine pauschale „Handling Fee“
Der Ratsbeschluss spricht explizit von der Erhebung von Zöllen – nicht von Bearbeitungsgebühren. Die Übergangslösung soll daher zollrechtlicher Natur sein, auch wenn ihr konkreter Mechanismus noch erarbeitet wird.
Langfristige Reform: vollständige Abschaffung der 150-Euro-Grenze ab 2028
Parallel dazu arbeitet die EU an einer umfassenden Reform des Zollsystems. Kernpunkt ist die vollständige Abschaffung der Zollfreigrenze für Waren unter 150 Euro – allerdings erst dann, wenn die IT-Infrastruktur dafür bereitsteht.
Der EU Customs Data Hub
- Zentrale Plattform zur digitalen Abwicklung aller Zollprozesse.
- Erlaubt die Ermittlung und Festsetzung der Zollschuld pro Artikel.
- Ermöglicht einheitliche, vollautomatisierte Kontrollen aller Kleinsendungen.
- Geplanter Start: 2028, vorbehaltlich der laufenden Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament.
Erst mit dem Datenhub können die Zollbehörden das gesamte Paketvolumen aus Drittstaaten effizient bearbeiten.
Stand: 18.11.2025
Quelle: DIHK
Quelle: DIHK
