Neue Unterlagen-Anforderungen beim Import von Lebensmitteln in die Türkei
Der Import von Milch- und Milcherzeugnissen, Fischerei- und Aquakulturprodukten sowie Gelatine- und Kollagenprodukten, die aus nicht zugelassenen Ländern und Betrieben stammen, wird ab dem 1. Januar 2026 in die Republik Türkei nicht mehr gestattet.
Für Betriebe, die die genannten Produkte ab dem 1. Januar 2026 für den menschlichen Verzehr in die Republik Türkei exportieren möchten, ist es erforderlich, bestimmte Unterlagen durch die zuständige Behörde (in Deutschland) an das Ministerium für Land- und Forstwirtschaft der Republik Türkei zu übermitteln.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Handelsministeriums der Republik Türkei (Englisch/Türkisch).