EU beschließt 15. Sanktionspaket gegen Russland

Das 15. Paket restriktiver Maßnahmen gegenüber Russland aufgrund des ungerechtfertigten Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde angenommen. Es soll die Umgehung der EU-Sanktionen bekämpfen, indem Putins Schattenflotte ins Visier genommen wird, und den russischen militärisch-industriellen Komplex schwächen.

Das 15. Paket sieht im Wesentlichen Folgendes vor:

  • Sanktionierung weiterer Personen und Einrichtungen
    54 Personen und 30 Organisationen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, wurden sanktioniert. Unter den sanktionierten Personen befinden sich unter anderem der Verteidigungsminister und der Stellvertretende Generalstabschef der Demokratischen Volksrepublik Korea.Zu den von der EU sanktionierten Organisationen gehören in erster Linie russische Verteidigungsunternehmen und Schifffahrtsgesellschaften, die für die Beförderung von Rohöl und Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg verantwortlich sind und der russischen Regierung somit wichtige Einnahmen liefern.
  • Sanktionierung weiterer Schiffe
    Es wurden weitere 52 Schiffe aus Drittländern in die Liste aufgenommen, die einem Zugangsverbot zu Häfen und einem Verbot der Erbringung einer breiten Palette von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Seeverkehr unterliegen. Diese Maßnahme ist auf Tankschiffe aus Drittländern ausgerichtet, die Teil von Putins Schattenflotte sind, mit der die Ölpreisobergrenze umgangen oder der Energiesektor Russlands unterstützt wird, sowie auf Schiffe, die militärische Ausrüstung für Russland befördern oder an der Beförderung von gestohlenem ukrainischem Getreide beteiligt sind.
  • Handel
    Aufnahme weiterer 32 Organisationen in die Liste der Organisationen, die Russlands militärisch-industriellen Komplex beim Angriffskrieg gegen die Ukraine unmittelbar unterstützen. Sie unterliegen somit strengeren Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Stärkung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen können. Einige dieser Organisationen befinden sich in Drittländern (China, Indien, Iran, Serbien und Vereinigte Arabische Emirate) und waren an der Umgehung von Handelsbeschränkungen oder an der Beschaffung sensibler Güter, die für russische Militäroperationen wie die Herstellung von Drohnen und Raketen verwendet werden, beteiligt.
  • Schutz europäischer Unternehmen
    Um europäische Unternehmen besser vor Rechtsstreitigkeiten mit russischen Partnern zu schützen, hat der Rat beschlossen, die Anerkennung oder Durchsetzung in der EU der Urteile, die von russischen Gerichten auf der Grundlage des Artikels 248 der Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation erlassen wurden, zu untersagen. Mit diesen Urteilen wurden gegnerische Parteien daran gehindert, ein Verfahren in einer anderen als der russischen Gerichtsbarkeit anzustrengen oder fortzusetzen (Prozessführungsverbot). Dabei handelt es sich um einen eindeutigen Verstoß gegen etablierte internationale Grundsätze und Praktiken; außerdem haben diese Urteile oft zu unverhältnismäßig hohen Geldstrafen für europäische Unternehmen geführt. Mit der neuen Maßnahme wird verhindert, dass diese Strafen in Europa gegen EU-Wirtschaftsbeteiligte durchgesetzt werden.
  • Ausnahmeregelung zur Freigabe von Barguthaben
    Die EU hat eine Ausnahmeregelung eingeführt, mit der die Freigabe von Barguthaben ermöglicht wird, die von Zentralverwahrern der EU gehalten wird. Dies ist notwendig aufgrund der zunehmenden Rechtsstreitigkeiten und Vergeltungsmaßnahmen in Russland, die zur Beschlagnahme von Vermögenswerten von Zentralverwahrern in der EU führen. Mit dieser Ausnahmeregelung können Zentralverwahrer bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe von Barguthaben beantragen, damit sie diese zur Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen gegenüber ihren Kunden verwenden können.
  • Fristverlängerung für bestimmte Ausnahmeregelungen
    Die EU hat die Fristen für bestimmte Ausnahmeregelungen verlängert, die für den Abzug von Investitionen aus Russland erforderlich sind. Aufgrund der mit der Aufrechterhaltung der Geschäftstätigkeit in Russland verbundenen Risiken sollten EU-Wirtschaftsbeteiligte in Erwägung ziehen, ihre Unternehmen in Russland abzuwickeln und/oder keine neuen Unternehmen dort aufzubauen. Die Ausnahmen für den Abzug von Investitionen müssen ausnahmsweise verlängert werden, damit Wirtschaftsteilnehmer aus der EU so reibungslos wie möglich aus dem russischen Markt aussteigen können. Die verlängerten Ausnahmen werden von den Mitgliedstaaten auf Einzelfallbasis gewährt und bezwecken, dass ein geordneter Prozess für den Abzug von Investitionen ermöglicht wird, der ohne die Verlängerung dieser Fristen nicht möglich wäre.

Hintergrund

In seinen Schlussfolgerungen vom 17. Oktober 2024 hat der Europäische Rat Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt und seine fortgesetzte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt. Der Europäische Rat bestätigte außerdem erneut die unerschütterliche Entschlossenheit der Europäischen Union, der Ukraine und ihrer Bevölkerung weiterhin so lange und so intensiv wie nötig politische, finanzielle, wirtschaftliche, humanitäre, militärische und diplomatische Hilfe zu leisten. Die Ukraine muss diesen Krieg gewinnen.
Die EU ist weiterhin bereit, Russlands Fähigkeit zur Kriegsführung einzuschränken, auch durch weitere Sanktionen.
Quelle: EU-Kommission
Stand: 18.12.2024