Verzögerungen bei Anträgen über das EU-Trader Portal

Die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission haben alle Mitgliedstaaten darüber informiert, dass es bei der Bearbeitung von über das EU-Trader Portal eingereichten Anträgen und Änderungsanträgen derzeit zu Verzögerungen kommen kann. Die entscheidungsbefugten Zollbehörden können aufgrund von Problemen beim Login in das zentrale UZK-Zollentscheidungssystem zeitweise keine Bearbeitungen von Anträgen im CDMS vornehmen. Die Anmeldung im EU-TP ist weiterhin möglich.
Bis zur vollständigen Abhilfe der o.g. Fehlersituation durch die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission müssen Wirtschaftsbeteiligte weiterhin das EU-TP nutzen. Die eingereichten Anträge/Änderungsanträge müssen jedoch übergangsweise zusätzlich außerhalb des EU-TP an die entscheidungsbefugte Zollbehörde gesendet werden. Auf die Möglichkeit der elektronischen Kommunikation mit der Zollverwaltung per E-Mail wird hingewiesen (Vordruck 3783 – Einwilligungsschreiben zur unverschlüsselten elektronischen Kommunikation gem. § 87 a Abs. 1 Satz 3 AO).
Im Falle der Erstantragstellung müssen über das EU-TP eingereichte Anträge über den Menüpunkt „Herunterladen--> Antrag (pdf)“ als pdf-Datei generiert und zusammen mit etwaigen Anlagen zusätzlich direkt an das zuständige Hauptzollamt gesendet werden.
Soweit die Erfassung von (weiteren) Änderungsanträgen zu bestehenden Bewilligungen aufgrund eines noch nicht abgeschlossenen Prozesses nicht möglich ist, erfolgt die hilfsweise Erfassung der Änderungsanträge im EU-TP übergangsweise über den Menüpunkt „Anfragen --> Anfrage an entscheidungsbefugte Zollbehörde“. Die Änderungsanträge müssen im Anschluss zusätzlich beim zuständigen Hauptzollamt unter Hinweis auf die betroffene Bewilligungsnummer formlos eingereicht werden.
Anträge und Änderungsanträge werden -soweit die fachlichen Voraussetzungen vorliegen- übergangsweise von den Hauptzollämtern direkt in ATLAS-Bewilligung berücksichtigt, damit diese den angebundenen ATLAS-Fachverfahren unmittelbar zur Verfügung stehen. Die Bearbeitung der nicht abgeschlossenen Prozesse im CDMS erfolgt durch die Hauptzollämter sukzessive im Nachgang.
Sobald die Störungen im CDMS durch die zuständigen Stellen der Europäischen Kommission behoben worden sind, werden die Wirtschaftsbeteiligten und Hauptzollämter mit ATLAS-Info unterrichtet.
Quelle: DIHK, ATLAS-Release 078125 (12.05.2025)
Stand: 13.05.2025