Kenia: Ursprungszeugnis verpflichtend ab 01.07.2025
Ab dem 1. Juli 2025 ist für alle nach Kenia eingeführten Sendungen ein Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, COO) Pflicht. Dies hat die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA) bestimmt.
Das Ursprungszeugnis muss durch eine zuständige Behörde des Ausfuhrlandes ausgestellt worden sein. Dazu zählen Regierungsbehörden oder offiziell benannte Stellen im Ausfuhrland, die zur Ausstellung von Ursprungszeugnissen befugt sind.
Ein Ursprungszeugnis ist gültig, wenn es die folgenden Angaben enthält:
1. Name und Anschrift des Ausführers;
2. Name und Anschrift des Einführers;
3. Ursprungshafen;
4. Genaue Beschreibung der Waren;
5. Menge der Waren;
6. Ursprungsland und
7. Bestimmungsland.
Übergangsmaßnahmen:
Um die Abfertigung von Waren gemäß dieser neuen Vorschrift zu erleichtern, räumt die KRA hiermit ein begrenztes Zeitfenster bis zum 30. September 2025 ein, um den Importeuren Zeit zu geben, die erforderlichen Unterlagen zu beschaffen.