Intrastat: Erhöhung der Meldeschwellen für Importe und Exporte aus und in die EU

Rückwirkend zum 1. Januar wurden die Intrastat-Meldeschwellen für Importe aus der EU von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und für Exporte in die EU von 500.000 Euro auf 1 Million Euro angehoben.
Der Bundestag hat am 30. Januar 2025 durch eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes die Voraussetzungen geschaffen, die Anpassungen der Meldeschwellen rückwirkend zum 1. Januar 2025 per Verordnung umzusetzen.
Konkret bedeutet dies, dass die Meldeschwellen für Importe in Deutschland von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und für Exporte von 500.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht wurden.
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Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 ist online verfügbar. In der Rubrik „Dies könnte Sie auch interessieren“ finden Sie den Direktdownload des neuen Leitfadens. Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025 ist ebenfalls beim Statistischen Bundesamt verfügbar.
Stand: 03.02.2025