Lieferantenerklärungen: Formularvordrucke der IHK-Organisation aktualisiert

Die Formulare für die Lieferantenerklärung (LE) und die Langzeit-Lieferanterklärung (LLE) für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft sind geändert worden.
Anlass der in Abstimmung mit der DIHK-Arbeitsgruppe Zoll- und Außenwirtschaftsrecht erfolgten Änderungen sind unter anderem die jüngst hinzugekommenen Freihandelsabkommen der EU und die diesbezüglichen Anpassungen der Hinweise der deutschen IHK-Organisation auf der Rückseite der LE und LLE. Die Angaben auf der Vorderseite der LE und LLE haben sich nicht geändert und bleiben bestehen.
Quelle: DIHK
Stand: 28. Juli 2020