E-Commerce Frankreich: Haben Sie Ihre EPR-Registrierungsnummer schon?

Wenn Sie Ihre Waren über E-Commerce Plattformen nach Frankreich verkaufen, müssen Sie nun Ihre EPR-Registrierungsnummer („identifiant unique“) vorweisen, ansonsten drohen die Plattformen mit Verkaufsstopp. Amazon verlangt eine „EPR-Registrierungsnummer“, Zalando spricht von der „unique ID number (UIN)“, in beiden Fällen handelt es sich aber um den französischen „identifiant unique“.
Hintergrund hierfür ist eine gesetzliche Änderung, die Plattformen verpflichtet sicherzustellen, dass Unternehmen, die ihre Plattformen nutzen, ihren Verpflichtungen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung nachkommen. Für Unternehmen, die ihre Waren über Online-Plattformen vertreiben, bedeutet dies in der Praxis, dass sie ihre Registrierungsnummern an die Plattformen kommunizieren müssen, um somit zu bestätigen, dass die Waren rechtskonform auf den Markt gebracht werden. Der sogenannte „identifiant unique“ muss in einem Vertragsdokument und auf der Internetseite ausgewiesen werden und wird für jeden Bereich vergeben, der in Frankreich einer Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegt. Davon betroffen sind unter anderem Haushaltsverpackungen, Elektrogeräte, Batterien, Textilien und Möbel.
Die Einführung dieser Maßnahme soll für mehr Transparenz sorgen und Unternehmen identifizieren, die ihren Pflichten im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung bisher noch nicht nachkommen.
Sie möchten mehr über die EPR-Meldeverfahren in Frankreich erfahren? Fragen Sie jetzt die Broschüre der AHK Frankreich zu den wichtigsten frankreichspezifischen Meldeverfahren hier an.
Weitere Informationen zu Verpackungsgesetz und Herstellerverantwortung finden Sie bitte hier.
Stand: 03.05.2022