Hinweis: Aktuell kursieren Phishing-Mails, in denen IHK-Unternehmen aufgefordert werden, Angaben zu ihrem Jahresabschluss zu machen oder ihre Unternehmensdaten zu aktualisieren.
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International

Sie suchen Informationen zum internationalen Handel? Sie möchten Ihre Produkte nicht nur innerhalb der EU sondern weltweit vertreiben? Sie suchen internationale Geschäftspartner oder haben Fragen zur Abwicklung von Import- oder Exportgeschäften?
Gerne unterstützen wir Sie dabei mit Informationen, Weiterbildungen und Kontaktdaten unserer Außenhandelsexperten. Wir sind telefonisch, per E-Mail und für die Ausstellung digitaler Außenwirtschaftsbescheinigungen (eUZ) innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten für Sie erreichbar.
Öffnungszeiten der Bescheinigungsstelle:
Bitte beachten Sie, dass Handelsdokumente vor Ort nur im Zeitrahmen zwischen 9:00 und 12:00 Uhr bescheinigt werden können.
Montag bis Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr

Das EU-Mercosur-Interimshandelsabkommen ist seit dem 1. Mai vorläufig in Kraft. Das Abkommen sieht unter anderem die schrittweise Abschaffung der Einfuhrzölle auf über 91 Prozent der EU-Waren vor, Der Ratifizierungsprozess ist damit aber noch nicht abgeschlossen und muss noch weitere Schritte durchlaufen, bevor ein permanentes Inkrafttreten des Handelsabkommens möglich ist. Mit dem EU–Mercosur-Abkommen soll eine der größten Freihandelszonen weltweit entstehen.

Die Ereignisse im Nahen Osten seit dem 28. Februar haben auch für deutsche Unternehmen erhebliche Folgen und werden mit großer Aufmerksamkeit und Sorge verfolgt.

Die USA erheben unter Präsident Trump wieder zahlreiche Schutzzölle.

Unternehmen in Deutschland werden zunehmend gesetzlich verpflichtet ihre globalen Lieferketten hinsichtlich Menschenrechten und Umweltstandards sorgfältig zu überprüfen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße zu verhindern und zu beheben.

Die IHK Wiesbaden verzichtet seit dem 1. Februar 2025 auf die Vorlage von Unterschriftsproben.

Am 1. Januar 2026 beginnt die Regelphase des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) der EU. Im Unterschied zur aktuellen Übergangsphase, in der CBAM-Anmelder quartalsweise über die Emissionen in eingeführten CBAM-Waren berichten müssen, bringt die Regelphase neue Verpflichtungen mit sich.

Dokumente im Außenhandel