Handelsrechnungen

Neben den Inhalten einer normalen Inlandsrechnung (Pflichtangaben auf Rechnungen gem. HGB) muss die Exportrechnung weitergehende Angaben enthalten. Dabei sind die Bestimmungen des jeweiligen Exportlandes zu beachten (Sprache, gesonderte Erklärungen, Legalisierungsvorschriften) sowie die Kaufvertragsbedingungen, Liefer- und Zahlungsbedingungen und die Vorschriften des deutschen Umsatzsteuergesetztes.
Hinweise zu den Begleitpapierbestimmungen anderer Länder sind in den Konsulats- und Mustervorschriften (K und M) der Handelskammer Hamburg enthalten. 
Das Team der IHK berät Sie gerne zu diesen Fragen.