Carnet A.T.A. - Reisepass für Waren

Russland-Ukraine-Konflikt: Aufgrund der EU-Finanzsanktionen werden ab sofort für Russland und Belarus keine Carnets ATA mehr ausgestellt. 

Was ist ein Carnet A.T.A.?

Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft für die vorübergehende Einfuhr und Ausfuhr von Waren
A.T.A ist die Abkürzung für die französisch-englische Bezeichnung "Admission Temporaire/ Temporary Admission".
Carnets erleichtern die zeitweise Einfuhr von Produkten. Die IHKs in den Teilnehmerstaaten haben sich gegenseitig verpflichtet, gegenüber den Zollbehörden ihrer Länder für die Entrichtung der Zölle und sonstigen Abgaben zu bürgen, falls mit Carnet ATA eingeführte Waren nicht fristgerecht und bestimmungsgemäß wieder ausgeführt wurden.
Wenn Sie Carnets ATA beantragen und verwenden wollen, müssen Sie deutsche und ausländische Vorschriften ebenso beachten wie internationale Vereinbarungen. Dazu beantworten Ihnen die Experten der IHK Wiesbaden nachfolgend die wichtigsten Fragen.

Diese Vorteile bietet Ihnen ein Carnet ATA

Die mit der Verwendung eines Carnets ATA verbundenen Vorteile bestehen darin, dass
  • die Zahlung oder Hinterlegung der Eingangsabgaben (Zölle und sonstige Abgaben und Steuern), bei jeder Einfuhr entfallen. Ebenso die Rückerstattung von solchen Kautionsbeträgen bei der Wiederausfuhr.
  • in allen Teilnehmerstaaten ein einheitliches Zollpapier nämlich das Carnet A.T.A. gilt, wodurch sich die Ausstellung von Ausfuhrpapieren, Zollanmeldungen etc. erübrigt.
  • das Carnet während seiner Gültigkeitsdauer (grundsätzlich ein Jahr) beliebig oft für Reisen in die Teilnehmerstaaten benutzt werden kann.
  • Sie keine ausländischen Zollagenten zur Erledigung der Zollformalitäten engagieren müssen und
  • somit die Voraussetzungen für eine schnelle und reibungslose Erledigung der Zollabfertigungen geschaffen sind

Für wen können Carnets A.T.A. ausgestellt werden?

Die Industrie- und Handelskammer Wiesbaden stellt Carnets A.T.A. aus
  • für Firmen (im Handelsregister eingetragene Unternehmen),
  • für - nicht im Handelsregister eingetragene - Gewerbebetriebe,
  • für natürliche und juristische Personen,
die ihren Sitz oder Wohnsitz im IHK-Bezirk (Wiesbaden, Hochheim a. M., Rheingau-Taunus-Kreis) haben.
Die IHK entscheidet innerhalb gewisser Wertgrenzen, ob das Carnet ohne Sicherheit ausgestellt wird oder ob Sie für die aus dem Carnet entstehenden Verbindlichkeiten eine Bankbürgschaft hinterlegen werden müssen.
Die Vordrucke müssen in der jeweiligen Korrespondenzsprache ausgefüllt werden.

Für welche Waren kann ein Carnet ATA ausgestellt werden?

Das Carnet A.T.A. dient der Erleichterung der vorübergehenden Ein- und Ausfuhr von Waren und des dabei erforderlichen Transitverkehrs. Für Waren, die von vornherein zum Verbleib im Ausland bestimmt sind, kann daher kein Carnet A.T.A. ausgestellt werden. Ergibt sich erst nach der Ausfuhr der Waren, dass sie im Ausland bleiben sollen, so muss dies der nächsten ausländischen Zollbehörde unter Vorlage des Carnets gemeldet werden.          
Mit Carnet A.T.A. können vorübergehend exportiert werden:
  • Berufsausrüstung
  • Waren, die auf Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen.
  • Warenmuster
  • Waren, die nach anderen internationalen Abkommen oder nach Vorschriften des Einfuhrlandes vorübergehend eingeführt werden (z.B. für Sportveranstaltungen) 
Die damit in Betracht kommenden Fälle können sich jedoch von Land zu Land unterscheiden (Carnet-Länderübersicht)

Besonderheit: Carnet CPD für Taiwan

Das Carnet CPD ermöglicht es, Waren vorübergehend nach Taiwan auszuführen. Das Verfahren beruht auf einer Vereinbarung zwischen der EU und Taiwan und kann auch nur in diesem Verhältnis angewendet werden. Werden außer Taiwan noch andere Länder besucht, muss zusätzlich ein Carnet ATA verwendet werden.

Kosten für das Carnet ATA

Die Ausstellungsgebühr beträgt 42,- EUR für IHK-Mitglieder (für Nicht-Mitglieder 80,- EUR).  Bei erhöhtem Bearbeitungsaufwand verdoppelt sich die Gebühr. Außerdem wird ein Entgelt in Höhe von 8,- EUR (zzgl. USt.) erhoben und an die International Chamber of Commerce (ICC) abgeführt.
Zusätzlich entstehen Formularkosten von rund 5,- EUR, je nach Umfang der benötigten Einlageblätter.
Die Zollrisiko-Versicherung der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA ist je nach Carnet-Warenwert gestaffelt. 
bis
9.999,99 EUR
Kosten:
37,- EUR
von
10.000,- EUR
bis
24.999,99 EUR
63,- EUR
von
25.000,- EUR
bis
49.999,99 EUR
110,- EUR
von
50.000,- EUR
bis
149.999,99 EUR
210,- EUR
von
150.000,- EUR
bis
299.999,99 EUR
380,- EUR
von
300.000,- EUR
bis
499.999,99 EUR
630,- EUR
für jede weitere angefangenen 500.000 Euro
420,- EUR