EG-Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten

Bei der Beteiligung an Ausschreibungen, bei der Gründung von Niederlassungen oder bei der Ausübung von Berufen mit Zulassungsbeschränkung in anderen EU-Mitgliedsstaaten fordern einige Länder, als Nachweis der beruflichen Befähigung, eine sogenannte „EG-Bescheinigung“ über ausgeübte Tätigkeiten. Besonders häufig werden diese in Belgien, Luxemburg und Österreich vorausgesetzt. Hintergrund ist, dass in den einzelnen Mitgliedsstaaten unterschiedliche Bedingungen für die Zulassung zu bestimmten Berufen gelten.

Was bestätigt die EG-Bescheinigung?

Die Bescheinigung über ausgeübte Tätigkeiten bestätigt den beruflichen Werdegang und damit die berufliche Qualifikation einer Person, zum Beispiel eines Selbständigen, eines Arbeitnehmers oder eines Geschäftsführers. Die angegebenen Tätigkeiten müssen anhand von aussagekräftigen Dokumenten nachgewiesen werden, wie zum Beispiel dem IHK-Prüfungszeugnis, Gewerbeanmeldungen, Eintragungsunterlagen für das Handelsregister oder Arbeitszeugnissen.

Wo bekomme ich eine EG-Bescheinigung?

Die EG-Bescheinigung kann von der örtlichen berufsständischen Kammer (IHK, Handwerkskammer etc.) personenbezogen ausgestellt werden.
Benötigen Sie für einen Auftrag eine EG-Bescheinigung, dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.