CBAM - Regelphase beginnt

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Regelphase des CO₂-Grenzausgleichssystems (CBAM) der EU. Im Unterschied zur Übergangsphase (1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025), in der CBAM-Anmelder quartalsweise berichten mussten, bringt die Regelphase neue Verpflichtungen mit sich.

Welche Produkte sind von CBAM betroffen?

CBAM gilt für bestimmte Sektoren, insbesondere für die Einfuhr folgender Waren:
  • Zement
  • Strom
  • Eisen und Stahl
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Wasserstoff
Die betroffenen Produkte unterliegen klar definierten KN-Codes und Emissionsberichtsanforderungen.
Achtung: Änderungen durch das EU-Omnibus-Paket I: Am 17. Oktober 2025 wurden grundlegende Erleichterungen im Amtsblatt der EU bekannt gegeben und damit in Kraft gesetzt. Unternehmen, die jährlich weniger als 50 Tonnen CBAM-Güter importieren, fallen ab dem 1. Januar 2026 aus dem Anwendungsbereich von CBAM.

Zulassung als CBAM-Anmelder: Ihre nächsten Schritte

CBAM-pflichtige Unternehmen oberhalb der Bagatellschwelle von 50 Tonnen pro Kalenderjahr müssen sich bis zum 31.03.2026 als zugelassener CBAM-Anmelder registriert haben.
Ab 1. Januar 2026 können nur noch registrierte CBAM-Anmeldende die entsprechenden Güter importieren, sofern sie CBAM-pflichtig sind.
Dafür ist ein Antrag über das CBAM-Register erforderlich. Die rechtlichen Grundlagen hierzu sind in der Verordnung (EU) 2023/956 (CBAM-VO) sowie der neuen Durchführungsverordnung (EU) 2025/486 (Zulassungs-DVO) geregelt.
Weitere Informationen zu dem Zulassungsverfahren finden Sie auf der Seite des Zolls sowie der Seite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Der verpflichtende Kauf von CBAM-Zertifikaten beginnt am 1. Februar 2027 – jedoch rückwirkend für Importe ab Januar 2026.
Bei allen Importen CBAM-relevanter Waren sind ab 1. Januar 2026 zudem Unterlagencodierungen in der Einfuhranmeldung abzugeben.
In der Regelphase ist die CBAM-Erklärung/der Bericht jährlich bis zum 31. August des Folgejahres abzugeben, also erstmals bis zum 31. August 2027.
Mitte Dezember 2025 hat die Europäische Kommission einige neue Rechtsakte zur Implementierung von CBAM veröffentlicht.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu CBAM finden Sie im hessischen Außenwirtschaftsportal.