Entsendungsschreiben zur Beantragung von Geschäftsvisa

Geschäftsreisen in Mitgliedstaaten der EU und auch in einige Drittländer sind für deutsche Staatsangehörige problemlos möglich. Manche Staaten fordern aber selbst bei Kurzaufenthalten die Vorlage eines Visums.
Für die Beantragung eines Visums bei entsprechenden Botschaften und Konsulaten müssen Sie vorab einige Formalitäten beachten.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Abreise beim Auswärtigen Amt. Sie vermeiden so unnötige Wartezeiten an der Grenze oder gar die Verweigerung der Einreise.
Bei einigen Ländern ist ein von der örtlichen IHK bescheinigtes bescheinigtes Entsendungsschreiben auf Firmenbriefpapier des entsendenden Unternehmens nötig. In der Regel muss das Schreiben folgendem Inhalt beinhalten:
  • Wer reist? (Vollständiger Name, Adresse, Passnummer, Berufsangabe)
  • Wer ist Gastgeber/Einladender/Geschäftspartner? (Firmenanschrift)
  • Was ist der Reisezweck? (Messe, Montage, Geschäftsreise o.ä.)
  • Wie lange bzw. wie oft soll gereist werden? (Datum, Dauer bzw. Anzahl der Aufenthalte)
  • Kostenübernahmeerklärung durch das entsendende deutsche Unternehmen
Muster eines Entsendungsschreibens (Beispiel Saudi-Arabien) stellen wir Ihnen rechts zum Download bereit.
Bitte beachten Sie, dass Antragsteller für das Einreisevisum nach Saudi-Arabien bei dem zwischengeschalteten Service-Provider VFS Tasheer in Frankfurt oder Berlin persönlich vorstellig werden müssen.