Entsendungsschreiben zur Beantragung von Geschäftsvisa

Geschäftsreisen in Mitgliedstaaten der EU und auch in einige Drittländer sind für deutsche Staatsangehörige problemlos möglich. Manche Staaten fordern aber selbst bei Kurzaufenthalten die Vorlage eines Visums.
Für die Beantragung eines Visums bei entsprechenden Botschaften und Konsulaten müssen Sie vorab einige Formalitäten beachten.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor der Abreise beim Auswärtigen Amt. Sie vermeiden so unnötige Wartezeiten an der Grenze oder gar die Verweigerung der Einreise.
Saudi-Arabien
Um in das Königreich Saudi Arabien einreisen zu können, ist ein Visum erforderlich. Das Konsulat verlangt die Vorlage von diversen Dokumenten bei der Antragsstellung auf Erteilung eines Geschäftsreisevisums, unter anderem auch ein von der örtlichen IHK des entsendeten Unternehmens bescheinigtes Entsendungsschreiben auf Firmenbriefpapier mit folgendem Inhalt:
  • Wer reist? (Vollständiger Name, Adresse, Passnummer, Berufsangabe)
  • Wer ist Gastgeber/Einladender/Geschäftspartner? (Firmenanschrift)
  • Was ist der Reisezweck? (Messe, Montage, Geschäftsreise o.ä.)
  • Wie lange bzw. wie oft soll gereist werden? (Datum, Dauer bzw. Anzahl der Aufenthalte)
  • Kostenübernahmeerklärung durch das entsendende deutsche Unternehmen
Reisende können ihren Visumantrag entweder in der konsularischen Abteilung der saudischen Botschaft in Berlin oder im saudischen Generalkonsulat in Frankfurt stellen. Das Einladungsschreiben aus Saudi-Arabien muss entsprechend adressiert sein.
Außerdem müssen alle Antragsteller für das Einreisevisum nach Saudi-Arabien bei dem zwischengeschalteten Service-Provider VFS Tasheel persönlich vorstellig werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich.
Informationen zu den benötigten Dokumenten bei Antragsstellung und zur Terminvergabe finden Sie auf der Website der VFS Tasheel Service Center.