Hinweis: Aktuell kursieren Phishing-Mails, in denen IHK-Unternehmen aufgefordert werden, Angaben zu ihrem Jahresabschluss zu machen oder ihre Unternehmensdaten zu aktualisieren.
Nr. 999

Import

Warenlieferungen aus EU-Mitgliedstaaten nennt man "innergemeinschaftliche Erwerbe". Im Gegensatz zu "Einfuhren" oder "Importen" aus Drittländern.

Bei Importen aus Drittländern sind Regularien des Zollkodex und weiterer Zoll- und Steuervorschriften sowie dem Außenwirtschaftsrecht zu beachten.

Bei der Einfuhr von Wein aus Drittländern gibt es keine Lizenz- oder Genehmigungspflicht, jedoch sind Besonderheiten zu beachten.