Ursprungszeugnisse

Was ist ein Ursprungszeugnis?

Im internationalen Warenverkehr werden oftmals Nachweise über den Ursprung der zu liefernden Waren verlangt. Dazu dient das Ursprungszeugnis.
Die Gründe dafür können vielfältig sein:
  • Überwachung von Importbeschränkungen/ Kontrolle von Warenbewegungen 
  • Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
  • Anwendung von Handels- und Zollvorteilen
  • Ursprungsnachweis im Rahmen von Exportkreditversicherungen
  • kundenspezifische Anforderungen
Um ein Ursprungszeugnis bei der IHK beantragen zu können, muss der Antragsteller Firmensitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im IHK-Bezirk haben und die Ware versandbereit sein oder sich in der Versendung befinden.
Grundlage für die Ermittlung des handelspolitischen (auch "nichtpräferenziellen") Ursprungs ist das Zollrecht der Europäischen Union.
  1. Eine Ware, die vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurde, hat ihren Ursprung in diesem Land (Art. 60 Abs. 1  Zollkodex der Union)
  2. Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind, hat ihren Ursprung in jenem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses durchgeführt wurde oder diese eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt (Art. 60 Abs. 2 Zollkodex der Union).
Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden (§ 271 StGB, § 415 ZPO) mit Beweiskraft für und gegen jedermann und genießen damit öffentlichen Glauben. 

Wie beantragt man ein Ursprungszeugnis?

Onlineverfahren – elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ)

Ursprungszeugnisse und andere Außenhandelsdokumente können in einem Online-Verfahren digital bei der IHK beantragt werden.
So starten Sie in wenigen Schritten:
  1. Sie benennen zunächst einen Administrator, welcher als zentraler Ansprechpartner für die IHK dient und die Benutzer des Unternehmens selbstständig verwaltet.
  2. Schicken Sie uns dazu bitte das ausgefüllte Formular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 103 KB) zur Benennung des Administrators per Email an international@wiesbaden.ihk.de.
  3. Sie erhalten daraufhin Ihre Registrierungsdaten und können sich damit in der Online-Anwendung anmelden und die künftigen Benutzer anlegen.
  4. Haben Sie bereits Formulare ohne Seriennummer erworben? Die Online-Formulare erhalten Sie bei uns oder können sie bei Formularverlagen bestellen.
  5. Los geht’s, Sie können nun mit einem kostenlosen Testantrag starten, um sich mit der Anwendung vertraut zu machen.

Ablauf des elektronischen Antragsverfahren

1. Anmeldung: Sie melden sich im System mit Benutzerdaten und Passwort an.
2. Antrag ausfüllen: Sie füllen das UZ Formular online aus. Relevante Dokumente (Nachweise und zu bescheinigende Dokumente) können angehängt werden.
3. Antrag einreichen: Sie reichen das UZ ein – der Antrag wird elektronisch an die IHK übermittelt.
4. Antragsprüfung durch die IHK: Wir prüfen den Antrag. Eventuelle Rückfragen können elektronisch übermittelt werden.
5. Bewilligung: Wir bewilligen den Antrag mit einer qualifizierten Signatur. Hier erhält der Antrag unser IHK Siegel und Unterschrift. 
6. Ursprungszeugnis ausdrucken: Sie drucken das Ursprungszeugnis direkt im Unternehmen mit Siegel und Unterschrift der IHK auf (vorab erworbene) Formulare aus.
 

Was ist bei der online Beantragung besonders zu beachten?

  • Elektronisch ausgestellte UZ und bescheinigte Dokumente werden im Ausland in der Regel anerkannt. Ausnahmen können z.B. die Länder Ägypten und Katar sein (im Zweifelsfall empfiehlt sich immer die Rücksprache mit dem Kunden). Auch das Bundesverwaltungsamt besteht auf von der IHK im Original unterschriebenen Dokumenten. 
  • Zu bescheinigende Dokumente müssen im PDF-Format hochgeladen werden. Auch bei den Nachweisen empfiehlt es sich, das PDF-Format zu nutzen, denn PDF-Formate können deutlich schneller bearbeitet werden.
    Maximale Datei-Uploadgröße: 10 MB
  • Beim eUZ werden UZ-Formulare ohne eingedruckte Nummer verwendet, diese können direkt bei uns oder bei Formularverlagen bestellt werden.
  • Nutzer der eUZ-Anwendung erhalten einen Gebührenbescheid. Eine detaillierte Übersicht kann sich der Nutzer über den Statistik-Bereich im eUZ ansehen. Auch der Gebührenbescheid kann per Email versendet werden. Somit wurde der gesamte Prozess digitalisiert.
  • Wenn Unternehmen die eUZ-Anwendung nutzen, besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse und Handelspapiere in Papierform zu beantragen. Die dafür benötigte Ausfüllhilfe finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 630 KB). Sprechen Sie uns zu Weiterem gerne an.

Was kostet ein Ursprungszeugnis?

Gebühr für die Ausstellung eines Ursprungszeugnis
im Onlineverfahren (eUZ)
6,00 Euro
Gebühr für die Ausstellung eines Ursprungszeugnis
im Papierverfahren
8,00 Euro
Formular "Ursprungszeugnis"  (eUZ)
0,50 Euro
Formular "Ursprungszeugnis"  (Papierverfahren)
0,60 Euro
Formular "Durchschrift Ursprungszeugnis"
0,50 Euro